Elektronik & Elektrotechnik

Die Elektrotechnik- und Elektronikindustrie in Deutschland befindet sich in einem dynamischen Umfeld, das durch raschen technologischen Fortschritt und globalen Wettbewerb geprägt ist. Angesichts dieser Herausforderungen spielt die Forschungszulage als Impulsgeber für Innovationen und als strategisches Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Branche eine entscheidende Rolle.

Forschungszulage als Treiber für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

In einem Umfeld, das von der Entwicklung intelligenter Elektronik, vernetzter Systeme und fortschrittlicher Elektromobilität geprägt ist, bietet die Forschungszulage Unternehmern wie Ihnen die Möglichkeit, zukunftsweisende Projekte in Angriff zu nehmen. Die Förderung deckt verschiedene Aspekte ab, darunter die Entwicklung effizienter Energieübertragungssysteme, die Integration künstlicher Intelligenz in Elektronikdesigns und die Schaffung nachhaltiger Lösungen im Bereich der Elektromobilität.

Vorteile der Forschungszulage im Bereich Elektronik & Elektrotechnik

Die Elektronik- und Elektrotechnikbranche steht vor der Herausforderung, nicht nur technologische Innovationen voranzutreiben, sondern auch auf nachhaltige und ressourcenschonende Produktionsprozesse umzustellen. Die Forschungszulage unterstützt Sie bei der Entwicklung umweltfreundlicher Technologien und fördert so den Übergang zu einer nachhaltigeren Industrie.

Ein weiterer Vorteil der Forschungszulage liegt in der Stärkung von Partnerschaften zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht einen effizienten Austausch von Know-how und Ressourcen, was wiederum die Innovationskraft der Branche insgesamt stärkt.

Zum 1. Januar 2020 hat die Bundesregierung eine neue steuerliche Forschungsförderung, die sogenannte Forschungszulage, eingeführt. Die Förderung ist vor allem auf kleine und mittelständische Unternehmen ausgerichtet, um diese in ihrem Innovationspotenzial zu unterstützen und somit langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Natürlich profitieren auch größere Unternehmen von der Forschungszulage.

Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen ohne Beschränkung auf Größe, Rechtsform oder Branchenzugehörigkeit, die förderfähige Entwicklungsvorhaben durchführen.

Die Forschungszulage bietet eine maximale Förderung von 2,5 Mio. Euro/Jahr mit Gültigkeit ab Veröffentlichung der Gesetzesänderung am 28.03.2024. Hierbei gilt ein Fördersatz von 25 % (+10 % extra für KMU) auf förderfähige Kosten, insbesondere die Kosten für das Personal, das im Rahmen Ihrer Entwicklungsaktivitäten beschäftigt ist. Die förderfähigen F&E-Kosten sind auf maximal 10 Mio. € pro Jahr gedeckelt. Für Forschung, welche extern in Auftrag gegeben wird, gilt ein Fördersatz von 17,5 % (+7 % extra für KMU).

Die Forschungszulage kann rückwirkend von 2020 bis 2023 beantragt werden sowie planungssicher für 2024. Ihnen winken insgesamt bis zu 4+2.5  Mio. Euro Förderung für Ihre Projekte.

  • Neuartig: Es muss auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen.
  • Ungewiss: Es müssen Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis bestehen.
  • Planmäßig: Das Vorhaben muss einem Plan folgen und budgetierbar sein.

Die Beantragung und Gewährung sind in zwei Schritte unterteilt. Im ersten Schritt erfolgt die Beantragung der Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Die BSFZ prüft, ob die Kriterien eines begünstigten FuE-Vorhabens erfüllt sind und stellt dem Antragsteller im Anschluss eine Bescheinigung aus.

Im zweiten Schritt erfolgt die Beantragung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt des Anspruchsberechtigten.

Nach der Festsetzung der Forschungszulage wird diese nicht sofort ausgezahlt, sondern bei der nächsten festgesetzten Einkommens- oder Körperschaftssteuer angerechnet. Dies kann sich auch auf zurückliegende Wirtschaftsjahre beziehen und ist nicht abhängig vom Wirtschaftsjahr, für das die Forschungszulage festgesetzt worden ist.

Ist die festgesetzte Forschungszulage höher als die Einkommens- oder Körperschaftssteuer, dann wird diese als Einkommens- oder Körperschaftssteuererstattung ausgezahlt.

Das sagen unsere Kunden über uns

Dehn SE über die Rundum-Sorglos-Betreuung durch Busuttil & Company:

Christian Ferstl ist Technologiemanager bei DEHN SE und stellt den Antrag bei der BSFZ selbst. Im Interview berichtet er über die kompetente, interdisziplinäre Beratung durch Dr. Markus Busuttil als wertvolle Ergänzung des Forschungszulagenprozesses: „Die komplexen Detailfragen zur Beantragung und internen Abwicklung der Forschungszulage, die beispielsweise aus dem R&D-Controlling, sowie der Steuer- und Finanzabteilung kommen, konnten wir allein nicht beantworten. Dr. Markus Busuttil konnte uns als Experte alle komplexen Fragen beantworten und uns durch die Hürden der Forschungszulage leiten.“

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Mehr Informationen

Führende Expertise für die steuerliche Forschungsförderung

Mit seiner umfassenden Erfahrung in puncto steuerliche Forschungsförderung in Großbritannien bei Deloitte ist Dr. Markus Busuttil einer der führenden Experten für die Forschungszulage. Als promovierter Ingenieur hat er die Fähigkeit, mit den F&E-Abteilungen auf Augenhöhe zu kommunizieren, den Forschungscharakter von Projekten zu evaluieren und Fördermittelanträge in einer Form zu formulieren, die die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung erhöht.

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Über 100 zufriedene Mandanten

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Über zehn Jahre Erfahrung in der
steuerlichen Forschungsförderung

>30 Mio €
Über 30 Mio € Fördermittel in den
letzten zehn Jahren generiert

Die wichtigsten Vorteile der Forschungszulage

Die Förderung durch das Forschungszulagengesetz ist ab dem 01.01.2020 möglich.

Es werden alle Unternehmen ohne Beschränkung auf Größe oder Branchenzugehörigkeit gefördert, die förderfähige Entwicklungsvorhaben durchführen.

Bei der Forschungszulage sind die Chancen auf eine Förderung deutlich größer als bei anderen Programmen. Wir kennen die „neuralgischen“ Punkte des Verfahrens und holen das Optimum für Sie heraus!

1.

Planbarkeit

  • Planbare Reduzierung von Entwicklungskosten durch den verankerten Rechtsanspruch
  • Weitreichender Planungshorizont
  • Kein Wettbewerb um projektbezogene Zuschüsse

2.

Flexibilität

  • Beantragung der Förderung im Nachhinein möglich
  • Kein verzögerter Projektstart durch das Warten auf eine Förderzusage
  • Erleichterte Förderung kleinerer Entwicklungsprojekte

3.

Thematische Offenheit

  • Förderung ist thematisch nicht an ein Forschungsgebiet gebunden.
  • Es besteht keine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Hochschulen oder KMUs

Ihr direkter Draht zur individuellen Beratung

Sie haben Fragen? Dann rufen Sie mich an. Gerne berate ich Sie zu Ihren individuellen Anforderungen.

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