Die Forschungszulage
auf einen Blick
Das ideale Förderinstrument für
mittelständische Unternehmen
Jedes Jahr bietet die Forschungszulage eine maximale Förderung von 1 Mio Euro. Hierbei gilt ein Fördersatz von 25 % auf die förderfähigen Kosten, insbesondere der Kosten für das Personal, das im Rahmen Ihrer Entwicklungsaktivitäten beschäftigt ist. Auch Forschung, die Sie extern in Auftrag geben, wird durch die Forschungszulage abgedeckt. Hier gilt ein Fördersatz von 15 %. Die Forschungszulage können Sie auch noch rückwirkend für 2020 bis 2022 in Anspruch nehmen sowie planungssicher für 2023.
1.000.000 €
Maximale Forschungszulage pro Jahr
Fördersatz auf förderfähige Kosten (z. B. Personalkosten)
Fördersatz bei Auftragsforschung
Forschungsschwerpunkt ist nicht vorgegeben
Rückwirkende Beantragung für 2020, 2021 und 2022 möglich
Die wichtigsten Vorteile der Forschungszulage
Die Förderung durch das Forschungszulagengesetz ist ab dem 01.01.2020 möglich.
Es werden alle Unternehmen ohne Beschränkung auf Größe oder Branchenzugehörigkeit gefördert, die förderfähige Entwicklungsvorhaben durchführen. Bisherigen Fördertöpfen gegenüber zeigen sich viele Unternehmen äußerst skeptisch.
1.
Planbarkeit
Der Grund: Das Antragsverfahren ist komplex, die Erfolgswahrscheinlichkeit gering.
Die Forschungszulage ist anders. Wenn Ihre Entwicklungsaktivitäten den F&E-Kriterien entsprechen, sind Sie förderberechtigt, Rechtsanspruch inklusive. Maximale Sicherheit für Ihre Finanzplanung.
2.
Flexibilität
Unternehmen müssen den Förderantrag vor Beginn eines Entwicklungsvorhabens stellen. Das hindert sie in ihren Aktivitäten.
Mit der Forschungszulagen können Sie sich ganz auf Ihre Projekte konzentrieren, denn sie ermöglicht auch eine nachträgliche Beantragung. Maximale Flexibilität für Ihr Unternehmen.
3.
Thematische Offenheit
Zudem ist oftmals auch die Zusammenarbeit mit Universitäten verpflichtend.
Die Forschungszulage befreit Sie von allen Restriktionen. Sie sind nur Ihren eigenen Zielen verpflichtet. Maximale Offenheit für Ihre Transformation.
Ihr direkter Draht zur individuellen Beratung
Sie haben Fragen? Dann rufen Sie mich an. Gerne berate ich Sie zu Ihren individuellen Anforderungen.
Welche Projekte werden gefördert?
Die Hürde für die Forschungszulage ist geringer als bei anderen Fördermitteln. Die Forschungszulage ist themenoffen – daher werden nicht nur klassische F&E-Vorhaben, sondern alle Entwicklungsprojekte gefördert, soweit sie den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.
Die meisten Aktivitäten in der unternehmerischen Praxis liegen im Bereich der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung. Grund dafür ist die geringere technologische Unsicherheit im Vergleich zur Grundlagenforschung.
Grundlagenforschung
Experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie dem Erwerb neuen Grundlagenwissens dienen, ohne dabei eine erkennbare direkte kommerzielle Anwendungsmöglichkeit zu besitzen.
Industrielle Forschung
Planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten. Ziel der industriellen Forschung ist die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen oder das Erzielen wesentlicher Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.
Experimentelle Entwicklung
Erwerb, Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
Für alle förderfähigen Projekte aus diesen Bereichen gelten die folgenden 5 F&E-Kriterien, wie sie im Frascati-Handbuch der OECD festgelegt sind. Im Video erklärt Dr. Markus Busuttil die Bedeutung dieses Dokuments. Die 5 F&E-Kriterien für förderfähige Projekte:
Das Forschungsvorhaben muss der Gewinnung neuer Erkenntnisse dienen.
Es müssen Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis bestehen bzw. in
Hinblick auf Kosten / Zeitaufwand.
Das Projekt muss originär sein und nicht auf offensichtlichen Konzepten und Hypothesen beruhen.
Das Ergebnis muss für die Nutzung durch andere Forscher im Unternehmen dokumentiert werden.
Das Vorhaben muss einem Plan folgen und budgetierbar sein.
Das Antragsverfahren auf einen Blick.
So schaffen wir einen Mehrwert für Sie.
Das Forschungszulagengesetz ist ein sehr komplexes Regelwerk. Deshalb begleiten wir Sie – von der Erstberatung bis zur Dokumentation – über die gesamte Projektlaufzeit und stellen proaktiv die richtigen Weichen. So leiten wir Sie zielsicher durch den Paragraphen-Dschungel des Forschungszulagengesetzes.
Risiken und Potenziale, auf die wir achten
Immer mehr Unternehmen entdecken die Forschungszulage für sich als ein wichtiges Instrument für die eigene Transformation. Um das volle Potenzial auszuschöpfen, sind jedoch auch die vorhandenen Risiken zu beachten. Im Video macht Dr. Markus Busuttil die entscheidenden Weichenstellungen kenntlich, auf die er und sein Team achten.
Mit System zu maximalem Erfolg.
Unsere Methodik.
Unsere Methodik baut auf fundierte Erfahrung und hat zwei wesentliche Maximen – das größtmögliche Förderpotenzial auszuschöpfen und dabei das Risiko einer Ablehnung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) oder die Prüfung durch das Finanzamt zu verhindern. Dabei folgen wir fünf klar definierten Meilensteinen: