Energiewirtschaft

Wachsende Umweltprobleme und die Notwendigkeit einer umweltfreundlicheren Energieversorgung treiben die Forschung und Entwicklung im Energiebereich voran. Durch die Forschungszulage haben Sie Möglichkeiten zur Entwicklung neuer Technologien und Lösungen, die effizienter, ressourcenschonender und zukunftsfähig sind.

Stärkung der Innovationskraft und Förderung der Energiezukunft

Im Bereich der Energiewirtschaft bietet Busuttil & Company individuelle Beratungsleistungen, die auf Ihre Bedürfnisse und die Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, der Entwicklung fortschrittlicher Energiespeichertechnologien und der Steigerung der Energieeffizienz können wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten.

Die Forschungszulage schafft langfristige Investitionssicherheit und ermöglicht die Entwicklung hochinnovativer Ansätze zur Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für kommende Generationen.

Erneuerbare Energien: Die treibende Kraft für saubere Energie

Sie stehen vor der Herausforderung, sich inmitten der globalen Energiewende und der steigenden Nachfrage nach erneuerbaren Energien erfolgreich zu positionieren. Gleichzeitig müssen bestehende Energieinfrastrukturen modernisiert und intelligente Energiesysteme umgesetzt werden, wobei der Ausbau erneuerbarer Energien, moderne Energiespeichertechnologien und Effizienzsteigerungen eine entscheidende Rolle spielen. Die Nachfrage nach erneuerbaren Energien wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Gründe dafür sind die zunehmende Endlichkeit fossiler Brennstoffe und der wachsende Druck auf die Regierungen, den Klimawandel zu bekämpfen.
Erneuerbare Energien werden in Zukunft einen noch größeren Anteil am weltweiten Energiemix haben. Sie werden eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Energieversorgung und beim Klimaschutz spielen.

Zum 1. Januar 2020 hat die Bundesregierung eine neue steuerliche Forschungsförderung, die sogenannte Forschungszulage, eingeführt. Die Förderung ist vor allem auf kleine und mittelständische Unternehmen ausgerichtet, um diese in ihrem Innovationspotential zu unterstützen und somit langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Natürlich profitieren auch größere Unternehmen von der Forschungszulage.

Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen ohne Beschränkung auf Größe, Rechtsform oder Branchenzugehörigkeit, die förderfähige Entwicklungsvorhaben durchführen.

Die Forschungszulage bietet eine maximale Förderung von 2,5 Mio. Euro/Jahr mit Gültigkeit ab Veröffentlichung der Gesetzesänderung am 28.03.2024. Hierbei gilt ein Fördersatz von 25 % (+10 % extra für KMU) auf förderfähige Kosten, insbesondere die Kosten für das Personal, das im Rahmen Ihrer Entwicklungsaktivitäten beschäftigt ist. Die förderfähigen F&E-Kosten sind auf maximal 10 Mio. € pro Jahr gedeckelt. Für Forschung, welche extern in Auftrag gegeben wird, gilt ein Fördersatz von 17,5 % (+7 % extra für KMU).

Die Forschungszulage kann rückwirkend von 2020 bis 2023 beantragt werden sowie planungssicher für 2024. Ihnen winken insgesamt bis zu 4+2.5  Mio. Euro Förderung für Ihre Projekte.

  • Neuartig: Es muss auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen.
  • Ungewiss: Es müssen Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis bestehen.
  • Planmäßig: Das Vorhaben muss einem Plan folgen und budgetierbar sein.

Die Beantragung und Gewährung sind in zwei Schritte unterteilt. Im ersten Schritt erfolgt die Beantragung der Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Die BSFZ prüft, ob die Kriterien eines begünstigten FuE-Vorhabens erfüllt sind und stellt dem Antragsteller im Anschluss eine Bescheinigung aus.

Im zweiten Schritt erfolgt die Beantragung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt des Anspruchsberechtigten.

Nach der Festsetzung der Forschungszulage wird diese nicht sofort ausgezahlt, sondern bei der nächsten festgesetzten Einkommens- oder Körperschaftssteuer angerechnet. Dies kann sich auch auf zurückliegende Wirtschaftsjahre beziehen und ist nicht abhängig vom Wirtschaftsjahr, für das die Forschungszulage festgesetzt worden ist.

Ist die festgesetzte Forschungszulage höher als die Einkommens- oder Körperschaftssteuer, dann wird diese als Einkommens- oder Körperschaftssteuererstattung ausgezahlt.

Das sagen unsere Kunden über uns

Jörg Schmidtke über die Rundum-Sorglos-Betreuung durch Busuttil & Company

Die VIVAVIS AG ist ein führender Anbieter digitaler Infrastrukturen für Energie- und Kommunalwirtschaft sowie Industrie- und Gebäudemanagement. Jörg Schmidtke, verantwortlich für die Gremienarbeit und die Förderprojekte, beschreibt im Video, wie Busuttil & Company die komplexen Forschungszulagen-Prozesse unkompliziert, transparent und erfolgreich gesteuert hat. Er habe sich wohlgefühlt, versichert Jörg Schmidtke.

VIVAVIS AG

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Mehr Informationen

Führende Expertise für die steuerliche Forschungsförderung

Mit seiner umfassenden Erfahrung in puncto steuerliche Forschungsförderung in Großbritannien bei Deloitte ist Dr. Markus Busuttil einer der führenden Experten für die Forschungszulage. Als promovierter Ingenieur hat er die Fähigkeit, mit den F&E-Abteilungen auf Augenhöhe zu kommunizieren, den Forschungscharakter von Projekten zu evaluieren und Fördermittelanträge in einer Form zu formulieren, die die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung erhöht.

+100
Über 100 zufriedene Mandanten

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Über zehn Jahre Erfahrung in der
steuerlichen Forschungsförderung

>30 Mio €
Über 30 Mio € Fördermittel in den
letzten zehn Jahren generiert

Die wichtigsten Vorteile der Forschungszulage

Die Förderung durch das Forschungszulagengesetz ist ab dem 01.01.2020 möglich.

Es werden alle Unternehmen ohne Beschränkung auf Größe oder Branchenzugehörigkeit gefördert, die förderfähige Entwicklungsvorhaben durchführen.

Bei der Forschungszulage sind die Chancen auf eine Förderung deutlich größer als bei anderen Programmen. Wir kennen die „neuralgischen“ Punkte des Verfahrens und holen das Optimum für Sie heraus!

1.

Planbarkeit

  • Planbare Reduzierung von Entwicklungskosten durch den verankerten Rechtsanspruch
  • Weitreichender Planungshorizont
  • Kein Wettbewerb um projektbezogene Zuschüsse

2.

Flexibilität

  • Beantragung der Förderung im Nachhinein möglich
  • Kein verzögerter Projektstart durch das Warten auf eine Förderzusage
  • Erleichterte Förderung kleinerer Entwicklungsprojekte

3.

Thematische Offenheit

  • Förderung ist thematisch nicht an ein Forschungsgebiet gebunden
  • Es besteht keine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Hochschulen oder KMUs

Ihr direkter Draht zur individuellen Beratung

Sie haben Fragen? Dann rufen Sie mich an. Gerne berate ich Sie zu Ihren individuellen Anforderungen.

Forschungszulage aktuell

Verfolgen Sie unsere Fachartikel, mit denen wir die jeweils aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der Forschungszulage für Sie einordnen.