Luft- und Raumfahrt

Ob die Entwicklung effizienterer Antriebssysteme, fortschrittlicher Navigationslösungen oder innovativer Leichtbaustrukturen – Die Forschungszulage bietet Ihrem Unternehmen die Möglichkeit, die Innovationskraft zu stärken und die spezifischen Herausforderungen der Luft- und Raumfahrtindustrie anzugehen

Forschungszulage als Katalysator für Zukunftstechnologien

Die Forschungszulage in der Luft- und Raumfahrtindustrie bietet Unternehmern die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für innovative Forschungsprojekte zu erhalten. Mit dieser Förderung können Unternehmen in den technologischen Fortschritt investieren, nachhaltige Lösungen entwickeln, ihre Innovationskraft stärken und hochqualifizierte Fachkräfte an sich binden. Die Forschungszulage trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, Partnerschaften und Kooperationen zu fördern und langfristige strategische Ziele zu verfolgen. Insgesamt ermöglicht sie Ihnen, den Herausforderungen der Branche zu begegnen und Ihre Position in einem sich wandelnden globalen Markt zu festigen.

Vor welchen Herausforderungen steht die Luft- und Raumfahrtindustrie?

Die Luft- und Raumfahrtindustrie steht vor verschiedenen Herausforderungen, darunter technologischer Fortschritt, umweltfreundliche Innovationen, wirtschaftliche Unsicherheiten, zunehmende regulatorische Anforderungen, Fachkräftemangel, Risiken im Weltraum und die Notwendigkeit, langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Diese Herausforderungen erfordern strategische Herangehensweisen, Investitionen in Forschung und Entwicklung, die Anpassung an regulatorische Standards, die Bewältigung von wirtschaftlichen Schwankungen und die Förderung nachhaltiger Technologien, um die Zukunftsfähigkeit der Branche zu sichern.

Zum 1. Januar 2020 hat die Bundesregierung eine neue steuerliche Forschungsförderung, die sogenannte Forschungszulage, eingeführt. Die Förderung ist vor allem auf kleine und mittelständische Unternehmen ausgerichtet, um diese in ihrem Innovationspotenzial zu unterstützen und somit langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Natürlich profitieren auch größere Unternehmen von der Forschungszulage.

Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen ohne Beschränkung auf Größe, Rechtsform oder Branchenzugehörigkeit, die förderfähige Entwicklungsvorhaben durchführen.

Die Forschungszulage bietet eine maximale Förderung von 2,5 Mio. Euro/Jahr mit Gültigkeit ab Veröffentlichung der Gesetzesänderung am 28.03.2024. Hierbei gilt ein Fördersatz von 25 % (+10 % extra für KMU) auf förderfähige Kosten, insbesondere die Kosten für das Personal, das im Rahmen Ihrer Entwicklungsaktivitäten beschäftigt ist. Die förderfähigen F&E-Kosten sind auf maximal 10 Mio. € pro Jahr gedeckelt. Für Forschung, welche extern in Auftrag gegeben wird, gilt ein Fördersatz von 17,5 % (+7 % extra für KMU).

Die Forschungszulage kann rückwirkend von 2020 bis 2023 beantragt werden sowie planungssicher für 2024. Ihnen winken insgesamt bis zu 4+2.5  Mio. Euro Förderung für Ihre Projekte.

  • Neuartig: Es muss auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen.
  • Ungewiss: Es müssen Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis bestehen.
  • Planmäßig: Das Vorhaben muss einem Plan folgen und budgetierbar sein.

Die Beantragung und Gewährung sind in zwei Schritte unterteilt. Im ersten Schritt erfolgt die Beantragung der Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Die BSFZ prüft, ob die Kriterien eines begünstigten FuE-Vorhabens erfüllt sind und stellt dem Antragsteller im Anschluss eine Bescheinigung aus.

Im zweiten Schritt erfolgt die Beantragung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt des Anspruchsberechtigten.

Nach der Festsetzung der Forschungszulage wird diese nicht sofort ausgezahlt, sondern bei der nächsten festgesetzten Einkommens- oder Körperschaftssteuer angerechnet. Dies kann sich auch auf zurückliegende Wirtschaftsjahre beziehen und ist nicht abhängig vom Wirtschaftsjahr, für das die Forschungszulage festgesetzt worden ist.

Ist die festgesetzte Forschungszulage höher als die Einkommens- oder Körperschaftssteuer, dann wird diese als Einkommens- oder Körperschaftssteuererstattung ausgezahlt.

Das sagen unsere Kunden über uns

Abstraktes Forschungszulagengesetz auf die konkreten Bedürfnisse eines Technologieunternehmens herunterbrechen.

Susanne Korn, Vice President Finance bei PFW Aerospace GmbH, erläutert im Video, wie Dr. Markus Busuttil die Herausforderung gemeistert hat, den abstrakten Text des Forschungszulagen-Gesetzes auf die konkreten Anforderungen eines Technologie-Unternehmens herunterzubrechen.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Führende Expertise für die steuerliche Forschungsförderung

Mit seiner umfassenden Erfahrung in puncto steuerliche Forschungsförderung in Großbritannien bei Deloitte ist Dr. Markus Busuttil einer der führenden Experten für die Forschungszulage. Als promovierter Ingenieur hat er die Fähigkeit, mit den F&E-Abteilungen auf Augenhöhe zu kommunizieren, den Forschungscharakter von Projekten zu evaluieren und Fördermittelanträge in einer Form zu formulieren, die die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung erhöht.

+100
Über 100 zufriedene Mandanten

+10
Über zehn Jahre Erfahrung in der
steuerlichen Forschungsförderung

>30 Mio €
Über 30 Mio € Fördermittel in den
letzten zehn Jahren generiert

Die wichtigsten Vorteile der Forschungszulage

Die Förderung durch das Forschungszulagengesetz ist ab dem 01.01.2020 möglich.

Es werden alle Unternehmen ohne Beschränkung auf Größe oder Branchenzugehörigkeit gefördert, die förderfähige Entwicklungsvorhaben durchführen.

Bei der Forschungszulage sind die Chancen auf eine Förderung deutlich größer als bei anderen Programmen. Wir kennen die „neuralgischen“ Punkte des Verfahrens und holen das Optimum für Sie heraus!

1.

Planbarkeit

  • Planbare Reduzierung von Entwicklungskosten durch den verankerten Rechtsanspruch
  • Weitreichender Planungshorizont
  • Kein Wettbewerb um projektbezogene Zuschüsse

2.

Flexibilität

  • Beantragung der Förderung im Nachhinein möglich
  • Kein verzögerter Projektstart durch das Warten auf eine Förderzusage
  • Erleichterte Förderung kleinerer Entwicklungsprojekte

3.

Thematische Offenheit

  • Förderung ist thematisch nicht an ein Forschungsgebiet gebunden.
  • Es besteht keine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Hochschulen oder KMUs

Ihr direkter Draht zur individuellen Beratung

Sie haben Fragen? Dann rufen Sie mich an. Gerne berate ich Sie zu Ihren individuellen Anforderungen.

Forschungszulage aktuell

Verfolgen Sie unsere Fachartikel, mit denen wir die jeweils aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der Forschungszulage für Sie einordnen.

Chancen und Risiken beim Antrag auf Forschungszulage

Die Aussicht auf Fördermittel der Forschungszulage ist verlockend. Doch mit einem Antrag sind auch Risiken verbunden, die Sie kennen sollten. Wir erklären, worauf Sie achten müssen.

Die Top 5 Fragen und Antworten über die Forschungszulage

In unserem Artikel haben wir die fünf brennendsten Fragen rund um dieses Thema ausgewählt. Erfahren Sie, wer von der Forschungszulage profitiert und welche Verbesserungen durch das Wachstumschanceng...

Bundestag verabschiedet Wachstumschancengesetz. Neuer Schub für die Forschungszulage

Der Bundesrat hat vergangenen Freitag dem milliardenschweren Entlastungspaket zugestimmt. Das verabschiedete Wachstumschancengesetz markiert einen wichtigen Schritt zur Förderung von Forschung und En...

Auf dem Weg zur Förderung: Strategische Auswahl von F&E-Projekten für die Forschungszulage 

Um das volle Potenzial der Forschungszulage auszuschöpfen, ist es entscheidend, bereits bei der Auswahl und Identifikation geeigneter F&E-Projekte strategisch vorzugehen.

Neues Antragsformular 2024: Navigieren durch den Antragsdschungel

Am 25. Januar 2024 ist das Antragsformular für die Forschungszulage im Antragsportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) überarbeitet worden. Das geänderte Antragsformular spielt eine ...

Jetzt handeln: Antragsfrist für Projekte ab 2020 endet 2024!

Die finanzielle Unterstützung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die im Jahr 2020 gestartet wurden, laufen zum Ende des Jahres 2024 aus.