Forschungszulage für IoT-Entwicklung

Am Zahn der Zeit: Forschungszulage für IoT-Entwicklung sichern!

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Das Internet of Things (IoT) – übersetzt „Internet der Dinge“ – bezeichnet ein System von miteinander vernetzten Maschinen, Anlagen und Geräten über und mit dem Internet. Damit die physischen Objekte miteinander kommunizieren und agieren können, werden sie beispielsweise mit Sensoren, Software oder anderer Technik ausgestattet. Häufig werden die Geräte dadurch als „smart“ oder „intelligent“ bezeichnet.

Durch das Zusammenspiel mehrerer Schlüsseltechnologien ergeben sich unendlich viele Anwendungsmöglichkeiten, sowohl im Konsumentenbereich als auch in der Industrie. Ob per Cloudtechnologie oder serverseitig – die smarte Geräte- und Datenvernetzung erlaubt beispielsweise die Erkennung von Einsparpotenzialen, die vorrausschauende Wartung und Instandhaltung von Anlagen (Predictive Maintanance) oder auch die Verbesserung des Mitarbeiter- und Kundenerlebnisses durch ferngesteuerte Vernetzung und Einsehbarkeit von Echtzeitdaten. Dem potenziellen Anwendungsfeld von IoT stehen jedoch handfeste Daten des Statistischen Bundesamtes gegenüber: Im europäischen Vergleich wurde der Einsatz von IoT-Technologien in Deutschland zwar als überdurchschnittlich bewertet – dennoch nutzten im Jahre 2021 lediglich 36 % der deutschen Unternehmen (Mitarbeiteranzahl >10) Geräte oder Systeme, welche über das Internet gesteuert werden können. Platz 1 belegte Österreich mit einem Nutzungsanteil von 51%. 

Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/01/PD22_035_52911.html, (06.05.2022)

Doch warum scheuen Unternehmen die Investition in IoT-Projekte? 

Großes Potenzial birgt auch große Herausforderungen. Laut Juniper Research zufolge wird die Zahl der eingesetzten IoT-Sensoren und -Geräte bis 2022 die 50 Milliarden Marke weltweit überschreiten. Alle diese bereits verknüpften Geräte haben gemeinsam, dass es keine marktverfügbaren und universellen Standards in Hinblick auf Software- und Hardwarelösungen gibt. Es handelt sich aktuell noch um einen Dschungel aus mehr oder weniger ausgereiften Anwendungen. Diese Situation stellt viele Unternehmen vor die große Ungewissheit, welche Lösung sich konkret für den firmenspezifischen Anwendungsfall eignet. Der Grund für die zurückhaltenden Investitionen ist oftmals nicht, dass keine der marktverfügbaren Lösungen implementierbar ist. Doch die Entwicklung erfordert individualisierte Lösungskonzepte für den IoT-Kernbereich des Unternehmens, was erhebliche F&E-Aufwände und Kosten mit sich zieht. 

Gibt es für die Entwicklung von IoT / Industrie 4.0-Lösungen Fördermittel?

Um Unternehmen einen Anreiz zur Entwicklung von technologisch-riskanten Innovationsprojekten zu geben, wurde im Jahre 2020 das sehr themenoffene Forschungszulagengesetz verabschiedet – darunter die Forschungszulage für IoT-Entwicklung. Dieses Fördermittel bietet Unternehmen eine finanzielle Unterstützung von bis zu 1 Millionen Euro jährlich, sowohl für Eigenentwicklung als auch für Auftragsforschung. Die Forschungszulage soll die damit verbundenen R&D-Aufwände kompensieren und ist unabhängig vom Fokusbereich Ihres Unternehmens anwendbar: Ob Sie sich also mit IoT-Technologien als Kernfokus befassen, an Teilimplementationen forschen oder sich mit dieser schwierig zu bearbeitenden und implementierbaren Thematik bisher noch gar nicht auseinandergesetzt haben – die IoT Forschungszulage kann von allen benannten Unternehmenskonstellationen in Anspruch genommen werden! Identifiziert wird der Förderungsanspruch anhand von 5 Kriterien. Zudem ist die rückwirkende Beantragung auch für 2020 und 2021 möglich.

Forschungszulage – welche Projekte kann ich zusätzlich zu IoT fördern lassen? Lesen Sie darüber in unserem anderen Artikel!

Forschungszulage für IoT-Entwicklung: welche wird gefördert?

Von der grundständigen Hardwareentwicklung bis zu komplexen Cloudsystemen – Busuttil & Company identifiziert Ihr Förderungspotenzial und leitet Sie zielsicher durch den Paragrafen-Dschungel des Forschungszulagengesetzes. Wir führen Sie durch das komplexe Antragsverfahren und geben Ihnen Sicherheit durch technologische Expertise.  Basierend auf der Tatsache, dass IoT-Applikationen die Verknüpfung von bisher unabhängigen Geräten und Systemen erfordern, sind die Forschungsprojekte häufig mit einem technologischen Risiko verbunden. Die Chance auf eine Förderung durch die Forschungszulage ist damit sehr hoch. Zusätzlich erhöht das Thema Daten und Cybersicherheit oftmals den Anspruch an eine Lösung als ein Hauptanliegen.

Ob es nun darum geht, eine IoT-fähige Schnittstellentechnologie an allen Einzelmaschinen oder Anlagen im Firmenpark zu etablieren, bestehende Systeme miteinander zu verbinden oder eine einheitliche und skalierbare Datenaggregation und -auswertung in einer Cloudumgebung zu entwickeln: Busuttil & Company konnte in der Vergangenheit vielen Unternehmen bei der Beantragung der Forschungszulage für IoT-Projekte helfen. Stefan Jannett ist CFO der Lemonbeat GmbH, einem führenden Spezialisten im Bereich der IoT-Entwicklung. Lassen Sie sich einen Einblick aus der Praxis geben, wie wir für die IoT-Projekte des Unternehmens einen positiven Förderbescheid erzielen konnten. 

Wir helfen Ihnen dabei, alle förderfähigen IoT-Projekte Ihres Unternehmens zu identifizieren und unterstützen Sie auf allen Ebenen des Antragsverfahrens. Gerne beraten wir Sie individuell in einem persönlichen Gespräch:

Autor: Dr. Markus Busuttil

Dr. Markus Busuttil ist Gründer und Geschäftsführer von Busuttil & Company. Er hat über 8 Jahre Erfahrung in der Beratung zur steuerlichen Forschungsförderung in Großbritannien gesammelt, darunter über 5 Jahre bei Deloitte. Er unterstützte Mandanten aus der Industrie sowie multinationale Gruppen und Private Equity Funds. Markus Busuttil studierte Maschinenbau in Hannover und Wales. Nach erfolgreichem Studienabschluss folgte die Promotion an einem kollaborativem Forschungszentrum zwischen der University of Birmingham und der Firma Rolls-Royce. Heute konzentriert sich sein Team aus Ingenieuren, Projektmanagern und Betriebswirten darauf, Kunden bei der Beantragung der Forschungszulage zu unterstützen.

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