Im Überblick: Staatliche und regionale Förderungen für Startups – Jetzt informieren und Fördergelder sichern!
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Innovative Idee: Und wer bezahlt das jetzt?
Viele träumen von der beruflichen Unabhängigkeit und der Selbstverwirklichung durch ein eigenes Unternehmen. Nicht zuletzt ist das Gründen eines Start-ups durch Erfolgsgeschichten wie Personio oder Celonis auch in Deutschland ein attraktiver beruflicher Weg. Doch um eine Geschäftsidee zu verwirklichen, muss die Finanzierung während der Gründung gewährleistet sein. Doch gerade die oftmals geringen finanziellen Ressourcen bereitet vielen Gründern Kopfzerbrechen. Eine innovative Idee allein garantiert eben keine erfolgreiche Gründung.
Startups: Welche finanziellen Förderungen gibt es?
Und so beginnt für die frischgebackenen Gründer die Suche nach Fremdkapital. Dies gestaltet sich allerdings oftmals schwierig. Häufig ist das Risiko der Insolvenz und der drohende Totalverlust des eingesetzten Geldes potenziellen Investoren zu hoch. Deswegen gibt es verschiedene Fördermittelprogramme der Länder, des Bundes und der EU, um speziell Startups finanziell zu unterstützen und so die ersten Jahre des Überlebens zu sichern. Hier zu nennen wären z. B. verschiedene Programme der Bundesländer wie Gründung innovativ des Landes Brandenburg, das KMU innovativ des Bundes oder Horizon 2020 der EU. Daneben gibt es noch viele weitere Fördermitteltöpfe (eine begrenzte Auswahl ist in der Tabelle unten zu finden). Allerdings haben die meisten dieser Programme ein gemeinsames Problem: Viel zu viele eingereichte Fördermittel-Anträge und nur begrenzt Fördermittel. Dies führt zu strengen und hochgradig kompetitiven Auswahl- oder Losverfahren, wobei selbst aussichtsreiche Projekte und innovative Ideen unter die Räder kommen. Hinzu kommt, dass viele der Programme branchenabhängig sind und je nach Programm unterschiedliche Kostenanteile (Personalkosten, Anlagen- und Sachmittelkosten, Coachings, etc.) gefördert werden. Ein kaum zu überblickender Dschungel an Fallstricken und übersehenen Möglichkeiten also, die die Suche nach einer Finanzierung einem Glücksspiel ähneln lässt.
Lesen Sie auch über Forschungszulagen für IoT-Entwicklung in einem unserer Artikel.
Forschungszulage und Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Es gibt jedoch zwei weitere Fördermittelprogramme, welche für Startups interessant sein können: das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) und die Forschungszulage. Beide sind technologie- und branchenoffene Förderprogramme, welche auch zur Unterstützung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsprojekten deutscher klein- und mittelständischer Unternehmen (KMU) geeignet sind.
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Das ZIM berücksichtigt dabei Unternehmen mit weniger als 250 (500) Mitarbeiter und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz. Hierbei können sowohl innovative einzelbetriebliche Projekte, Kooperationsprojekte, Durchführbarkeitsstudien zur Realisierung von Innovationsvorhaben als auch Leistungen zur Markteinführung (Innovationsberatung, Patentierung etc.) gefördert werden. Startups als KMU und häufig geringen Jahresumsätzen können also vom ZIM profitieren, sofern sie die Gründung schon abgeschlossen haben. Hierbei gilt allerdings nicht die Eintragung ins Handelsregister, sondern der schon generierte Umsatz durch eigene Produkte oder Dienstleistungen. Die förderfähigen Personal-, Material-, Anlagen- und Auftragskosten liegen bei max. 550.000 € und 25 – 45 % Fördersatz pro Unternehmen. Dabei können Forschungseinrichtungen zwar nicht allein, aber in einem Kooperationsprojekt mit 100 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Rechtsanspruch hingegen gibt es beim ZIM nicht. Und zusätzlich ist aufgrund der aktuellen Antragslage eine weitere Antragsstellung nach einer erfolgreichen Antragsstellung erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung möglich. Wichtig ist auch, dass das ZIM vor dem Projektstart beantragt werden muss!
Die Forschungszulage
Die Forschungszulage als neues Förderinstrument (seit 2020) wiederum kann jedes Unternehmen unabhängig von seiner Größe für FuE Vorhaben nach dem 01.01.2020 auch rückwirkend beantragen. Es können sowohl die vollen Personalkosten aus eigenbetrieblicher Forschung als auch 60 % der Gesamtkosten einer Auftragsforschung angesetzt werden, wobei je 25 % Fördersatz gelten. So können also auch hier Startups von der Forschungszulage profitieren. Forschungseinrichtungen können zwar keine Forschungszulage beantragen, allerdings als Auftragnehmer fungieren, wodurch der Auftraggeber die Forschungszulage als Auftragsforschung beantragen kann. Im Gegensatz zum ZIM gibt es für die Forschungszulage einen klaren Rechtsanspruch, sobald der Bescheid von der Bescheinigungsstelle bewilligt wurde – planbar, flexibel auch rückwirkend, thematisch offen und mit bis zu 4 Mio. € Bemessungsgrundlage jährlich.
Für Startups besonders interessant: Die Neuregelung vom 25.06.2021 ändert die Definition von verbundenen Unternehmen (z. B. ein Startup mit Business Angel oder strategischen Investor), sodass die Beantragung der Forschungszulage deutlich vereinfacht wird. Und als steuerliche Förderung kann sie auch ausgezahlt werden, wenn die Forschungszulage den festgesetzten Steuerbetrag übersteigt, was gerade bei jungen Startups der Fall sein kann.
Wir helfen Ihnen dabei, alle förderfähigen Projekte Ihres Startups zu identifizieren und unterstützen Sie auf allen Ebenen des Antragsverfahrens. Gerne beraten wir Sie individuell in einem persönlichen Gespräch:
Wir haben für Sie eine exklusive Auswahl der Fördermittelprogramme der Bundesländer für Startups in der unterstehenden Tabelle zusammengefasst
Auswahl an Fördermittelprogrammen der Bundesländer. Bremen & Schleswig-Hohlstein bieten keine eigenen Fördermittelprogramme an. Abhilfe kann die Förderung unternehmerischen Know-hows vom BAFA sein. Hier werden zumindest Coachings mit 1.500 – 3.200 € gefördert. Länderspezifische Fördermittelprogramme sind aber weitaus interessanter.
Fördermittelprogramm | Wer wird gefördert? | Was wird gefördert? | Fördersatz |
Baden-Württemberg: Junge Innovatoren | wissenschaftliche MitarbeiterInnen aus Hochschulen & außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit innovativem Produkt / Verfahren / Dienstleistung vor der Gründung | Halbe Arbeitsstelle für GründerInnen an einer Hochschule / Forschungseinrichtung, Sachmittel & Investitionsausgaben, begleitendes Coaching | 100 % der Kosten, wobei angeschaffte Gegenstände der Hochschule / Forschungseinrichtung gehören |
Bayern: Start?Zuschuss! | Startups mit innovativem Geschäftsmodell im Bereich Digitalisierung | Personalkosten, Miete, Markteinführung, Forschung & Entwicklung | Max. 50 % der förderfähigen Aufwände Max 36.000 € Im Rahmen der De-minimis Verordnung |
Berlin: Startup Stipendium | Vorhaben von Gründerzentren & Inkubatoren mit FuE Schwerpunkt mit schon entwickelten Prototypen oder prototypähnlichen Verfahren | Stipendium, Coaching, Qualifizierung für 6 Monate | Max. 2.000 € |
Brandenburg: Gründung innovativ | GründerInnen (KMU) & ÜbernehmerInnen mit innovativer Unternehmensidee oder mit Übernahme innovativ ausgerichteter Unternehmen (KMU) | 3 Jahre nach Gründung oder Übernahme die Investitionen, Personalkosten, Beratungs- & Entwicklungsleistungen | 50 % der förderfähigen Aufwände, max. 100.000 € |
Bremen: Keine Förderprogramme | – | – | – |
Hamburg: InnoFounder | Gründungsteams (1-3 Personen) vor der Gründung oder max. 1 Jahr nach Gründung mit Schwerpunkt Digital und Nachhaltigkeit | Für 18 Monate Personalkosten & alle mit dem Gründungsvorhaben verbundenen Ausgaben | Max. 45.000 – 75.000 € oder 2.500 €/Monat/Person bei Vollzeittätigkeit |
Hessen: Hessen Ideen | HochschülerInnen & HochschulabsolventInnen mit innovativer, wissensbasierter Gründungsidee | Für 6 Monate Stipendium, Coaching & Qualifizierungsprogramm | Max. 2.000 €/Monat in Vollzeit |
Mecklenburg-Vorpommern: Gründerstipendium | Startups nach Gründung mit neuartiger, technologiebasierter Dienstleistung mit Alleinstellungsmerkmal | Für 18 Monate Personalkosten | 1.200 €/Monat, Promotion oder Kinder erhöhen die Förderung |
Niedersachsen: Gründerstipendium | Gründungen mit innovatien, digitalen oder wissensorientierten Unternehmensideen als Ausgründung aus einer begleitenden Einrichtung (Hochschule, Startup-Zentrum, Forschungseinrichtung, etc.) | Für 8 Monate Personalkosten | 1.000-2.000 €/Monat |
Nordrhein-Westfalen: Gründerstipendium | Startup (max. 3 Personen) in der Anfangsphase (max. 1 Jahr alt) mit innovativer Idee mit Alleinstellungsmerkmal | Für 1 Jahr Personalkosten sowie Coaching | 1.000 €/Monat Max. 36.000 € |
Rheinland-Pfalz: Startup Innovativ | Startup (max. 3 Jahre alt) mit technologiebasierter, innovativer Idee gezielt auch smarte Gesundheitswirtschaft | Für 1 Jahr | 75 % der förderbaren Kosten |
Saarland: DigitalStarter Saarland | Startups & KMUs mit Entwicklung / Einführung / Verbesserung von IT- & Kommunikationstechnologie | Digitalisierung, Automatisierung, Software (-lizenzen), Dienstleistung zur Software-Implementierung, Schulungen zum Einsatz der Software | 3.000 – 12.500 € 30 – 50 %der förderbaren Aufwände |
Sachsen: Technologiegründerstipendium | GründerInnen (max. 3 Personen) mit technischer Produkt- oder Prozessinnovation mit Alleinstellungsmerkmal Gründer müssen Studierende, Absolventen (nicht länger als 10 Jahre) oder wissenschaftliches Personal sein vor der Gründung | Für max. 1 Jahr Personalkosten | 1.000 – 3.000 €/Monat |
Sachsen-Anhalt: ego-Start | GründerInnen & Unternehmensnachfolger mit innovativen Vorhaben | Für 18 Monate Personalkosten, Coaching, Machbarkeits- / Markteinführungsstudien | Coaching: 540 €/Tag (max. 10 Tage) Personalkosten: 2.000 €/Monat Studien: 16.380 € |
Schleswig-Holstein: Keine Förderprogramme | – | – | – |
Thüringen: Gründerprämie | GründerInnen mit wirtschaftlichen, innovativen & sozialen Geschäftsideen | Für 12 Monate Personalkosten | 2.500 – 3.500 € |
Sie haben noch Fragen?
Kontaktieren Sie gerne die Experten bei Busuttil & Company. Wir beraten Sie individuell zu Ihren spezifischen Anforderungen und Prüfen Ihre Projekte auf Förderfähigkeit. Busuttil & Company sichert Ihrem Unternehmen staatliche Förderungen, die sonst ungenutzt verfallen.
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