Software

Die Softwareentwicklung ist mit einer hohen Entwicklungsdynamik eine der am rasantesten wachsenden Branchen. Die Erreichung von maximalen Rechengeschwindigkeiten, Verarbeitungseffizienzen und Datensicherheiten stellen Unternehmen bei der Softwareentwicklung vor immense Herausforderungen.

Softwareentwicklung im Zeitalter der digitalen Transformation

Schlüsseltechnologien der Artificial Intelligence (AI) wie Natural Language Processing (NLP), Deep Learning, Machine Learning und Computer Vision steigern die Effektivität und Intelligenz von Automationen. Jedoch ist deren Entwicklung ein agiler und ressourcenintensiver Prozess, dessen Ergebnis ungewiss ist.

Die Verwendung von neuronalen Netzen und die unvorstellbaren Datenmengen (Big Data) die durch den digitalen Wandel in Clouds verarbeitet werden, verlangen Ausfallsicherheit und Netzsicherheit (Datenschutz und Datensicherheit).

Forschungszulage stärkt Innovationskraft der Softwareentwicklung

Die Softwareentwicklung befindet sich in einem ständigen Wandel. Neue Technologien und Anforderungen verlangen nach immer schnelleren und effizienteren Lösungen. Um in diesem dynamischen Umfeld wettbewerbsfähig zu bleiben, sind Investitionen in Forschung und Entwicklung unerlässlich. Die Forschungszulage bietet Unternehmen eine finanzielle Unterstützung von bis zu 1 Mio Euro jährlich!

Zum 1. Januar 2020 hat die Bundesregierung eine neue steuerliche Forschungsförderung, die sogenannte Forschungszulage, eingeführt. Die Förderung ist vor allem auf kleine und mittelständische Unternehmen ausgerichtet, um diese in ihrem Innovationspotential zu unterstützen und somit langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken.

Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen ohne Beschränkung auf Größe, Rechtsform oder Branchenzugehörigkeit, die förderfähige Entwicklungsvorhaben durchführen.

Die Forschungszulage bietet eine maximale Förderung von 1 Mio Euro/Jahr. Hierbei gilt ein Fördersatz von 25 % auf die förderfähigen Kosten, insbesondere der Kosten für das Personal, das im Rahmen Ihrer Entwicklungsaktivitäten beschäftigt ist. Die förderfähigen F&E-Kosten sind auf maximal 4 Mio € pro Jahr gedeckelt. Für Forschung, welche extern in Auftrag gegeben wird, gilt ein Fördersatz von 15 %.

Die Forschungszulage kann rückwirkend von 2020 – 2022 beantragt werden sowie planungssicher für 2023. Ihnen winken insgesamt bis zu 3+1 Mio Euro Förderung für Ihre Projekte.

  • Neuartig: Es muss auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen.
  • Schöpferisch: Es muss originär sein.
  • Systematisch: Einem Plan folgen und budgetierbar sein.
  • Ungewiss: Es müssen Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis bestehen.
  • Reproduzierbar: Es müssen Möglichkeiten der Reproduzierbarkeit vorhanden sein.

Die Beantragung und Gewährung sind in zwei Schritte unterteilt. Im ersten Schritt erfolgt die Beantragung der Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Die BSFZ prüft, ob die Kriterien eines begünstigten FuE-Vorhabens erfüllt sind und stellt dem Antragsteller im Anschluss eine Bescheinigung aus.

Im zweiten Schritt erfolgt die Beantragung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt des Anspruchsberechtigten.

Nach der Festsetzung der Forschungszulage wird diese nicht sofort ausgezahlt, sondern bei der nächsten festgesetzten Einkommens- oder Körperschaftssteuer angerechnet. Dies kann sich auch auf zurückliegende Wirtschaftsjahre beziehen und ist nicht abhängig vom Wirtschaftsjahr, für das die Forschungszulage festgesetzt worden ist.

Ist die festgesetzte Forschungszulage höher als die Einkommens- oder Körperschaftssteuer, dann wird diese als Einkommens- oder Körperschaftssteuererstattung ausgezahlt.

Das sagen unsere Kunden über uns

Zu unseren Kunden zählen mittelständische und große Unternehmen aus folgenden Branchen:

Mit seiner umfassenden Erfahrung in puncto steuerliche Forschungsförderung in Großbritannien bei Deloitte ist Dr. Markus Busuttil einer der führenden Experten für die Forschungszulage. Als promovierter Ingenieur hat er die Fähigkeit, mit den F&E-Abteilungen auf Augenhöhe zu kommunizieren, den Forschungscharakter von Projekten zu evaluieren und Fördermittelanträge in einer Form zu formulieren, die die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung erhöht.

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Führende Expertise für die steuerliche Forschungsförderung

Mit seiner umfassenden Erfahrung in puncto steuerliche Forschungsförderung in Großbritannien bei Deloitte ist Dr. Markus Busuttil einer der führenden Experten für die Forschungszulage. Als promovierter Ingenieur hat er die Fähigkeit, mit den F&E-Abteilungen auf Augenhöhe zu kommunizieren, den Forschungscharakter von Projekten zu evaluieren und Fördermittelanträge in einer Form zu formulieren, die die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung erhöht.

+100
Über 100 zufriedene Mandanten

+10
Über zehn Jahre Erfahrung in der
steuerlichen Forschungsförderung

>30 Mio €
Über 30 Mio € Fördermittel in den
letzten zehn Jahren generiert

Die wichtigsten Vorteile der Forschungszulage

Die Förderung durch das Forschungszulagengesetz ist ab dem 01.01.2020 möglich. Es werden alle Unternehmen ohne Beschränkung auf Größe oder Branchenzugehörigkeit gefördert, die förderfähige Entwicklungsvorhaben durchführen.

Bei der Forschungszulage sind die Chancen auf eine Förderung deutlich größer als bei anderen Programmen. Wir kennen die „neuralgischen“ Punkte des Verfahrens und holen das Optimum für Sie heraus!

1.

Planbarkeit

  • Planbare Reduzierung von Entwicklungskosten durch den verankerten Rechtsanspruch
  • Weitreichender Planungshorizont
  • Kein Wettbewerb um projektbezogene Zuschüsse

2.

Flexibilität

  • Beantragung der Förderung im Nachhinein möglich
  • Kein verzögerter Projektstart durch das Warten auf eine Förderzusage
  • Erleichterte Förderung kleinerer Entwicklungsprojekte

3.

Thematische Offenheit

  • Förderung ist thematisch nicht an ein Forschungsgebiet gebunden.
  • Es besteht keine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Hochschulen oder KMUs

Ihr direkter Draht zur individuellen Beratung

Sie haben Fragen? Dann rufen Sie mich an. Gerne berate ich Sie zu Ihren individuellen Anforderungen.

Forschungszulage aktuell

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Neues BMF-Schreiben zur Forschungszulage vom 07.02.2023 – Die wichtigsten Änderungen im Überblick!

Mit dem neuen BMF-Schreiben zur Forschungszulage vom 07.02.2023 veröffentlicht das Bundesfinanzministerium ein Nachfolgeregelwerk zum ersten BMF-Schreiben aus 2021. Wir informieren Sie über alle wichtigen Änderungen und Ergänzungen!

Studie zeigt: Forschungszulage bietet enormes Potenzial – doch bleibt oft ungenutzt!

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Seit dem vergangenen Freitag ist es offiziell: Busuttil & Company gehört zu den besten Mittelstandsberatern.