Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Forschungszulage
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Die Forschungszulage
Zum 1. Januar 2020 hat die Bundesregierung eine neue steuerliche Forschungsförderung, die so genannte Forschungszulage, eingeführt. Das Förderprogramm verspricht deutschen Unternehmen eine maximale Förderung bis zu 1 Million Euro jährlich! Gerade für mittelständische Unternehmen und auch Start-ups gilt die Forschungszulage als äußerst attraktiv. Doch warum wird das Fördermittel in Deutschland noch so wenig genutzt?
Bisherigen Fördertöpfen gegenüber zeigen sich viele Unternehmen äußerst skeptisch. Der Grund: Das Antragsverfahren ist komplex, die Erfolgswahrscheinlichkeit äußerst gering.
Die Gute Nachricht: Die Forschungszulage ist anders! Wenn Ihre Entwicklungsaktivitäten den F&E-Kriterien entsprechen, sind Sie förderberechtigt, Rechtsanspruch inklusive.
Die Forschungszulage kann in Krisenzeiten helfen, das Tempo in Forschung und Entwicklung aufrecht zu halten!
Nicht nur die hohe Inflation erschwert die Planungssicherheit im Finanzwesen. Auch die Unwägbarkeiten der pandemischen und politischen Entwicklungen machen verlässliche Investitions- und Entwicklungsplanungen zunichte. Hier schafft die Forschungszulage Entlastung und Sicherheit! Informieren Sie sich jetzt.
Bei Busuttil & Company beantworten wir Ihnen die 10 wichtigsten Fragen zur Forschungszulage!
Frage 1: Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist ein staatliches Förderprogramm, welches speziell innovative F&E-Projekte unterstützen soll. Sie bietet einen Anreiz für die komplexe Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Verfahren, die oftmals mit sehr hohen Kosten verbunden sind. Die Bundesregierung möchte gezielt Anreize schaffen, damit deutsche Unternehmen vermehrt in Forschung und Entwicklung investieren und ein hohes Wirtschaftswachstum aufweisen. Die Förderung durch das Forschungszulagengesetz ist seit dem 01.01.2020möglich. Es werden alle Unternehmen ohne Beschränkung auf Größe oder Branchenzugehörigkeit gefördert, die förderfähige Entwicklungsvorhaben durchführen.
Lesen Sie auch über Forschungszulagen für IoT-Entwicklung in einem unserer Artikel.
Frage 2: Was genau wird gefördert?
Die Hürde für die Forschungszulage ist geringer als bei anderen Fördermitteln. Die Forschungszulage ist themenoffen – daher werden nicht nur klassische F&E-Vorhaben, sondern alle Entwicklungsprojekte gefördert, soweit sie den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.
Frage 3: Wie hoch ist die Förderung?
Bei der Forschungszulage gilt ein Fördersatz von 25 % auf die förderfähigen Kosten, insbesondere der Kosten für das Personal, das im Rahmen Ihrer Entwicklungsaktivitäten beschäftigt ist. Auch Forschung, die Sie extern in Auftrag geben, wird durch die Forschungszulage abgedeckt. Hier gilt ein Fördersatz von 15 %.
Die maximale jährliche Forschungszulage liegt bei 1 Mio Euro (4 Mio Euro maximale Bemessungsgrundlage). Die Forschungszulage können Sie auch noch rückwirkend für 2020 und 2021 in Anspruch nehmen! Somit können Sie sich in 2022 bis zu 3 Mio Euro rückwirkend für Ihre F&E-Projekte sichern!
Frage 4: Welche Förderkriterien müssen erfüllt sein?
Für alle förderfähigen Projekte aus den genannten Bereichen gelten die folgenden 5 F&E-Kriterien, wie sie im Frascati-Handbuch der OECD festgelegt sind:
- Neuartig: Es muss auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen.
- Schöpferisch: Das Projekt muss originär sein und nicht auf offensichtlichen Konzepten und Hypothesen beruhen.
- Systematisch: Das Vorhaben muss einem Plan folgen und budgetierbar sein.
- Ungewiss: Es müssen Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis bestehen bzw. in Hinblick auf Kosten- und Zeitaufwand
- Reproduzierbar: Es müssen Möglichkeiten der Reproduzierbarkeit vorhanden sein.
Frage 5: Wie kann die Forschungszulage beantragt werden?
Die Beantragung und Gewährung sind in zwei Schritte unterteilt.
Schritt 1: Beantragung der Bescheinigung: Unternehmen müssen die Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beantragen. Dieser Schritt ist für Unternehmen sehr aufwändig, da umfangreiche Angaben und Nachweise erbracht werden müssen. Ob die Forschungszulage gewährt wird, hängt von der Erfüllung der Kriterien eines begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens nach § 2 FZulG ab. Dies wird von der BSFZ in einem technischen Begutachtungsverfahren geprüft und beurteilt. Bei Vorliegen eines begünstigten F&E-Vorhabens stellt die BSFZ dem Antragsteller eine Bescheinigung aus.
Schritt 2: Beantragung der Forschungszulage: Diese Bescheinigung wird anschließend von der Bescheinigungsstelle automatisch an das zuständige Finanzamt übermittelt. Das Unternehmen stellt danach den Antrag auf Forschungszulage über das ELSTER-Portal. Hinweis: Die Forschungszulage wird mit dem Antrag auf Förderung einmal pro Wirtschaftsjahr bei dem zuständigen Finanzamt beantragt. Die Bescheinigung ist zudem rechtlich bindend.
Frage 6: Wo und wann kann die Forschungszulage beantragt werden?
Steuerpflichtige Unternehmen müssen den Antrag bei dem Finanzamt stellen, das für die Besteuerung des Anspruchsberechtigten nach dem Einkommen zuständig ist.
Die Beantragung und Gewährung der Forschungszulage erfolgt wirtschaftsjahrbezogen. Entstehen in einem Wirtschaftsjahr förderfähige Aufwendungen, kann nach Ablauf dieses Wirtschaftsjahres die Forschungszulage einmalig für diesen Zeitraum beantragt werden. Bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die über mehrere Jahre andauern, ist für jedes Wirtschaftsjahr die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt notwendig.
Ein wesentlicher Vorteil der Forschungszulage: Die Beantragung einer Bescheinigung kann vor oder während der Durchführung eines Vorhabens erfolgen. Auch eine Beantragung nach Abschluss des jeweiligen Wirtschaftsjahres ist noch möglich. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu anderen Fördermitteln, bei welchen oftmals Förderanträge weit im Voraus gestellt werden müssen.
Frage 7: Wie erfolgt die Auszahlung der Forschungszulage?
Abgewickelt wird die Förderung über die Steuer: Die Forschungszulage wird nicht sofort ausgezahlt, sondern bei der nächsten festgesetzten Einkommens- oder Körperschaftssteuer angerechnet. Dies kann sich auch auf zurückliegende Wirtschaftsjahre beziehen und ist nicht abhängig vom Wirtschaftsjahr, für das die Forschungszulage festgesetzt worden ist.
Good to know: Ist die festgesetzte Forschungszulage höher als die Einkommens- oder Körperschaftssteuer, dann wird diese als Einkommens- oder Körperschaftssteuererstattung ausgezahlt.
Frage 8: Wie weit rückwirkend kann die Forschungszulage beantragt werden?
Die Forschungszulage kann innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem förderfähige Aufwendungen für begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben entstanden sind, rückwirkend beantragt werden.
Frage 9: Was muss bei der Forschungszulage dokumentiert werden?
Grundsätzlich müssen Unternehmen den Arbeitsaufwand dokumentieren, um die Personalkosten für das FuE-Vorhaben nachzuweisen. Für die Dokumentation kann ein Muster-Stundenzettel des Bundesministeriums der Finanzen verwendet werden. Die Verwendung des Musters beruht jedoch auf freiwilliger Basis – selbstverständlich können auch bereits vorhandene ERP-Systeme verwendet werden.
Das Gesetzt schreibt Ihnen die Ausführlichkeit der Dokumentationen der einzelnen Arbeitsschritte nicht vor, auch nicht wie häufig Sie diese Aktivitäten dokumentieren müssen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, die Tätigkeit eines Mitarbeiters kurz zu beschreiben und somit zu belegen. Denn: Genau wie bei der Steuererklärung unterliegen Sie der sogenannten Belegvorhaltepflicht. Das heißt, Sie müssen bei der Beantragung nicht alle Belege mit einreichen, diese jedoch aufbewahren. Das Finanzamt kann bei Bedarf oder im Rahmen der üblichen Buchprüfung die entsprechenden Belege anfordern und prüfen!
Frage 10: Warum nutzen so wenige Unternehmen die Forschungszulage?
Die Forschungszulage gibt es in Deutschland erst seit 2020 und steckt somit noch in den Kinderschuhen. Bei Busuttil & Company stellen wir oftmals fest, dass das Fördermittel bei vielen mittelständischen Unternehmen oder auch Start-ups noch gar nicht angekommen ist. Zudem sind sich viele Unternehmen oft unsicher, was genau Forschung und Entwicklung in diesem Kontext bedeutet. Förderfähige Projekte werden somit nicht erkannt und die Fördergelder verfallen ungenutzt.
Darüber hinaus ist die Beantragung mit komplizierter Bürokratie verbunden. Das Forschungszulagengesetz ist ein sehr komplexes Regelwerk. Viele Unternehmer verfügen intern nicht über die personellen Ressourcen und die Erfahrung, sich mit den rechtlichen Vorgaben und komplizierten Standards staatlicher Fördermittel auseinandersetzen. Die Beantragung von Fördermitteln ist zeit- und ressourcenaufwendig – davor schrecken viele ab, vor allem, weil es keine Garantie für die Bewilligung der Fördermittel gibt.
Sie möchten ebenfalls von der Forschungszulage profitieren?
Bei Busuttil & Company sind wir auf die Beantragung der Forschungszulage spezialisiert. Unsere Experten für Forschungsförderung, Ingenieure und technische Spezialisten kümmern sich um eine reibungslose Abwicklung – mit jahrzehntelanger Expertise in Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.
Wir identifizieren alle förderberechtigten F&E Projekte, übersetzen sie in die Sprache der Behörden, welche über die Förderfähigkeit entscheiden – und erhöhen somit Ihre Chancen auf einen positiven Förderbescheid. Zudem übernehmen wir alle administrativen Tätigkeiten, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Tagesgeschäft und die Umsetzung Ihres F&E-Projektes konzentrieren können. Maximale Flexibilität für Ihr Unternehmen.
Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne!
Busuttil & Company sichert Ihrem Unternehmen staatliche Förderungen, die sonst ungenutzt verfallen. Gerne beraten wir Sie individuell in einem persönlichen Gespräch:
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