Die Forschungszulage
auf einen Blick
Das ideale Förderinstrument für
mittelständische Unternehmen
Die Anträge auf Forschungszulage können bis zu vier Jahre rückwirkend gestellt werden. Somit können Sie die Forschungszulage noch für alle Jahre von 2020 bis 2023 rückwirkend sowie für 2024 planungssicher in Anspruch nehmen und sich insgesamt bis zu 4+2,5 Millionen Euro sichern!
Verpassen Sie vor allem nicht die Frist der rückwirkenden Beantragung für die Forschungszulage 2020!
1.000.000 €
Maximale Forschungszulage pro Jahr
Fördersatz auf förderfähige Kosten (z. B. Personalkosten)
Fördersatz bei Auftragsforschung
Forschungsschwerpunkt ist nicht vorgegeben
Rückwirkende Beantragung für 2020, 2021 und 2022 möglich
Deutliche Verbesserung der Forschungszulage ab 2024!
Zum 28.03.2024 wurde die maximale Bemessungsgrundlage von 4 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro erhöht. Der Fördersatz der Forschungszulage beträgt für alle Anspruchsberechtigten 25% der Bemessungsgrundlage. Zusätzlich wurde der Fördersatz für kleine und mittlere Unternehmen gemäß der KMU-Definition auf 35% und der Fördersatz für Auftragsforschung von 15% auf 17.5% angehoben (+7% für KMU). Einzelunternehmer und Gesellschafter in Personengesellschaften konnten bisher 40 Euro pro Stunde für ihre Eigenleistung abrechnen. Dieser Stundensatz wurde auf 70 Euro pro Stunde bei maximal 40 Stunden pro Woche erhöht. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen nicht nur die Personalkosten des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens, sondern – unter bestimmten Voraussetzungen – ab dem 28.03.2024 auch die Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, welche im Rahmen eines geförderten F&E-Vorhabens genutzt werden.
Forschungszulage im Überblick:
- Maximale Forschungszulage pro Jahr: 1 Mio. € bis 2023 und 2,5 Mio. € ab 28.03.2024
- Förderberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen
- Rückwirkende Beantragung für 2020 – 2023 möglich
- Forschungsschwerpunkt ist nicht vorgegeben
- Chancen auf Förderung deutlich höher als bei anderen Programmen
Fördersätze im Überblick
Die wichtigsten Vorteile der Forschungszulage
Die Chancen auf Förderung durch die Forschungszulage sind deutlich höher als bei anderen Programmen. Obwohl die Antragstellung ein komplexer, zeitaufwendiger Prozess ist, ist die Erfolgsquote – insbesondere mit einem erfahrenen Berater an Ihrer Seite – besonders hoch.
Die Forschungszulage bietet Unternehmen Investitionssicherheit in schwierigen Zeiten und sollte daher bei der strategischen Planung berücksichtigt werden. Ein besonderer Vorteil: Die Anträge auf Forschungszulage können dabei bis zu 4 Jahre rückwirkend gestellt werden!
Verpassen Sie deshalb nicht den Fristablauf 2024 für die Forschungszulage 2020!
1.
Planbarkeit
Die Forschungszulage ist anders: Wenn Ihre Entwicklungsaktivitäten
den F&E-Kriterien entsprechen, sind Sie förderberechtigt, Rechtsanspruch inklusive! Maximale Sicherheit für Ihre Finanzplanung.
2.
Flexibilität
Mit der Forschungszulage können Sie sich voll und ganz auf Ihre Projekte konzentrieren, denn Sie können sie auch rückwirkend für alle Jahre von 2020 bis 2023 und auch für geplante Projekte in der Zukunft beantragen. Verpassen Sie es nicht, die Förderung für 2020 zu beantragen, da es einige
Zeit dauern kann, bis Sie eine Genehmigung erhalten.
3.
Thematische Offenheit
Die Forschungszulage ist nicht auf bestimmte Themen beschränkt. Sie sind nur Ihren eigenen Zielen verpflichtet. Maximale Offenheit für Ihre Transformation.
Ihr direkter Draht zur individuellen Beratung
Sie haben Fragen? Dann rufen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie zu Ihren individuellen Anforderungen.
Welche Projekte werden gefördert?
Die Hürde für die Forschungszulage ist geringer als bei anderen Fördermitteln. Die Forschungszulage ist themenoffen – daher werden nicht nur klassische F&E-Vorhaben, sondern alle Entwicklungsprojekte gefördert, soweit sie den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.
Die meisten Aktivitäten in der unternehmerischen Praxis liegen im Bereich der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung. Grund dafür ist die geringere technologische Unsicherheit im Vergleich zur Grundlagenforschung.
Grundlagenforschung
Experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie dem Erwerb neuen Grundlagenwissens dienen, ohne dabei eine erkennbare direkte kommerzielle Anwendungsmöglichkeit zu besitzen.
Industrielle Forschung
Planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten. Ziel der industriellen Forschung ist die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen oder das Erzielen wesentlicher Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.
Experimentelle Entwicklung
Erwerb, Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
Die 3 F&E Kriterien für die Beantragung der Forschungzulage
Die Projekte sollten die folgenden drei Kriterien erfüllen: Neuheit, Ungewissheit und Planmäßigkeit.
Die Interpretation und Anwendung der 3 F&E Kriterien fällt vielen Unternehmen schwer. Das wichtigste Kriterium in der Beantragung ist das des technischen oder wissenschaftlichen Risikos. Wenn zu Beginn eines Vorhabens unklar ist, ob das Projektziel (aus technischer Sicht) zu erreichen ist oder wie viele Ressourcen zur Lösung notwendig sein werden, dann sind die Chancen für eine Förderung sehr hoch. Ist die Entwicklung einfach und mit Routinemethoden zu erreichen, dann ist eine Förderung unwahrscheinlich.
Neuartig
Das Forschungsvorhaben muss der Gewinnung neuer Erkenntnisse dienen.
Ungewiss
Es müssen Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis bestehen bzw. in Hinblick auf Kosten / Zeitaufwand.
Planmäßig
Das Vorhaben muss einem Plan folgen und budgetierbar sein.
Das Forschungsvorhaben muss der Gewinnung neuer Erkenntnisse dienen.
Es müssen Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis bestehen bzw. in
Hinblick auf Kosten / Zeitaufwand.
Das Projekt muss originär sein und nicht auf offensichtlichen Konzepten und Hypothesen beruhen.
Das Ergebnis muss für die Nutzung durch andere Forscher im Unternehmen dokumentiert werden.
Das Vorhaben muss einem Plan folgen und budgetierbar sein.
Das Antragsverfahren auf einen Blick.
So schaffen wir einen Mehrwert für Sie.
Das Forschungszulagengesetz ist ein sehr komplexes Regelwerk. Deshalb begleiten wir Sie – von der Erstberatung bis zur Dokumentation – über die gesamte Projektlaufzeit und stellen proaktiv die richtigen Weichen. So leiten wir Sie zielsicher durch den Paragraphen-Dschungel des Forschungszulagengesetzes.
Das ideale Förderinstrument, um Innovationskraft zu stärken
Wir bei Busuttil & Company bauen auf fundierte Erfahrung und fokussieren uns bei der Beantragung der Forschungszulage auf zwei wesentliche Aspekte – das größtmögliche Förderpotenzial auszuschöpfen und eine revisionssichere Dokumentation zu gewährleisten. Mit einer Erfolgsquote von 98% liegen wir dabei weit über dem Durchschnitt.
Sie sind nicht sicher, ob Ihr Projekt staatliche Fördermittel erhalten könnte? Wir freuen uns, Ihnen mit führender Expertise als Partner zur Seite zu stehen und Sie bei der Beantragung und dem Erhalt der Forschungszulage für Ihr Unternehmen zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns.
Mit System zu maximalem Erfolg.
Unsere Methodik.
Unsere Methodik baut auf fundierte Erfahrung und hat zwei wesentliche Maximen – das größtmögliche Förderpotenzial auszuschöpfen und dabei das Risiko einer Ablehnung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) oder die Prüfung durch das Finanzamt zu verhindern. Dabei folgen wir fünf klar definierten Meilensteinen: