Online-Seminar zur steuerlichen Forschungszulage
Seit dem 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Forschungsförderung in Kraft und erhöht die Attraktivität des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland. Geschätzt wird, dass die Forschungszulage in den Jahren 2021–2024 in Höhe von 5,6 Mrd. Euro in Anspruch genommen werden wird. Zweck des Gesetzes war eine steuerliche Forschungsförderung, die bei Personal- und Auftragskosten ansetzt.
Beim Forschungszulagengesetz (FZulG) handelt es sich um ein steuerliches Nebengesetz zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz. Förderfähig sind Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung. Die Zulage kann von allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen beantragt werden; es gibt keine Begrenzung auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Allerdings ist die Bemessungsgrundlage, also der förderfähige Aufwand, den ein Unternehmen steuerlich geltend machen kann, auf 4 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr begrenzt. Mehr erfahren Sie im Video, oder natürlich persönlich und individuell von unseren Experten.
Die Forschungszulage als Game-Changer für Biowissenschaften-, Pharma- und Biotech-Unternehmen in Deutschland
Die Biowissenschaft-, Pharma-, Biotechnologie-Branche in Deutschland hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Treiber für Innovation und wissenschaftlichen Fortschritt entwickelt.
BMF plant mit dem Entwurf des Wachstumschancengesetzes die größte Unternehmenssteuerreform seit 2008
Das Bundesfinanzministerium plant mit dem Entwurf des Wachstums-Chancen-Gesetzes vom 12.07.2023 die umfangreichste Unternehmenssteuerreform seit 2008. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung. In unserem Beitrag informieren wir Sie, welche Maßnahmen im Rahmen dieses Gesetzes vorgesehen sind.
Rechtzeitig handeln und bis zu 3+1 Millionen Euro Forschungszulage sichern!
Ende 2024 verstreichen die ersten Fristen der Antragstellung der Forschungszulage für 2020. Rechtzeitig handeln lohnt sich, um Fördergelder rückwirkend für 2020 noch fristgerecht zu beantragen. Wir informieren Sie über alle geplanten Neuerungen und Fristen!