Innovationsmotor Forschungszulage: Rückblickende Bilanz 2023 & Perspektiven 2024

Innovationsmotor Forschungszulage: Rückblickende Bilanz 2023 & Perspektiven 2024

Die Forschungszulage in Deutschland etabliert sich immer mehr zu einem wirksamen Instrument zur Förderung von Innovation und technologischem Fortschritt. Für das Jahr 2023 zeichnet sich eine positive Bilanz ab, die sowohl die Beteiligung der Unternehmen als auch die wirtschaftlichen Effekte hervorhebt.

Insgesamt wurden 17.577 Anträge seit Beginn der statistischen Erfassung der Forschungszulage von September 2020 bis September 2023 registriert. Diese beeindruckende Statistik umfasst 22.654 verschiedene Projekte. Dies unterstreicht die hohe Akzeptanz und Bedeutung der Forschungszulage für den F&E-Fortschritt in Deutschland.

Wer profitiert statistisch gesehen am meisten von der Forschungszulage?

Laut einer Studie des VCI, des ZEW Mannheim und des Center for Economic Policy Studies der Universität Hannover haben bis Ende März 2023 knapp 400 Antragsteller aus der chemisch-pharmazeutischen Industrie mehr als 1.300 FuE-Projekte zur Förderung eingereicht. Insgesamt entfielen damit 6,3 Prozent aller Anträge auf diese Branche.

Die Chemieindustrie mit 64 % der Antragsteller und die Pharmaindustrie mit 81 % sind zusammen die Wirtschaftszweige mit den meisten Antragstellern, nach der Informationsdienstleistungen, dem Maschinenbau und der Elektroindustrie.

Statistisch interessant ist auch die Größe der antragstellenden Unternehmen. Die meisten Antragsteller sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Demnach stellen Kleinstunternehmen mit 30 % den größten Anteil, gefolgt von Kleinunternehmen mit 32 %. Die mittleren Unternehmen liegen bei 21 %, während die Großunternehmen mit 14 % den geringsten Anteil aller antragsstellenden Unternehmen ausmachen. Bemerkenswert sind auch die 2%, die sich keiner Unternehmensgröße zuordnen lassen.

Verteilung der Anmeldungen nach Regionen: Bayern deutlich führend

Nach der Statistik der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ist Bayern bei der Verteilung der Förderanträge auf die Bundesländer mit einem Anteil von 30% das stärkste Bundesland. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen folgen mit jeweils 17%. Den dritten Platz teilen sich Berlin und Hessen mit jeweils 7%. Die kleinen Bundesländer Bremen und Saarland sowie Mecklenburg-Vorpommern weisen relativ geringe Anteile von nur 1 % auf.

Möglicherweise sind diese Unterschiede auf die verschiedenen Ausrichtungen von Wirtschaft und Forschung in den einzelnen Bundesländern zurückzuführen. Bayerns starker Technologiestandort trägt maßgeblich zur hohen Anzahl der Anträge bei.

Ungenutztes Potenzial

Wie oben beschrieben, hat die Forschungszulage nicht nur zur Steigerung der Innovationstätigkeit in verschiedenen Branchen beigetragen, sondern auch Arbeitsplätze geschaffen und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen haben verstärkt in Forschungsprojekte investiert, was zu einer breiteren Verteilung des volkswirtschaftlichen Nutzens geführt hat. Das Potenzial ist jedoch noch nicht ausgeschöpft: Zu viele Unternehmen kennen die Forschungszulage noch nicht oder nehmen sie nicht in Anspruch, weil sie nicht über ausreichende interne Kenntnisse oder Ressourcen verfügen.

Welches bedeutende Potenzial in der Forschungszulage steckt, zeigen die laufenden Diskussionen im Bundesfinanzministerium. Bereits im Februar 2023 wurde das BMF-Schreiben zur Forschungszulage aktualisiert, um Erleichterungen und mehr Klarheit für die Praxis zu schaffen. Mit dem am 30.08.2023 vom Bundeskabinett beschlossenen Wachstumschancengesetz plant Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die Forschungszulage noch attraktiver zu gestalten, indem neben Personalausgaben in Zukunft auch Sachausgaben gefördert werden sollen.

Die Förderung soll künftig nicht nur für Forschungs- und Entwicklungskosten, sondern auch für die Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Rahmen eines begünstigten FuE-Vorhabens genutzt werden, gewährt werden. Die Beantragung der Forschungszulage kann rückwirkend für alle Jahre von 2020 bis 2023 erfolgen.

Die ersten Fristen für die Antragstellung der Forschungszulage laufen bereits 2024 aus.

Grundsätzlich kann die Forschungszulage vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Dies bedeutet jedoch gleichzeitig, dass die Frist der Beantragung für das Wirtschaftsjahr 2020 bereits 2024 erlischt. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf für die noch rechtzeitige, rückwirkende Beantragung für 2020, andernfalls verfällt der Anspruch auf bis zu 1 Million Euro unwiederbringlich!

Verpassen Sie vor allem nicht den Fristablauf für die rückwirkende Forschungszulage für 2020!

Zukunftsperspektiven der Forschungszulage für 2024

Die Forschungszulage wird weiterhin von den Vorteilen des Wachstumschancengesetzes profitieren. Das Gesetz trägt dazu bei, bürokratische Hürden abzubauen und den Unternehmen den Zugang zu staatlichen Fördermitteln zu erleichtern. Damit wird die steuerliche Förderung auch 2024 eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten spielen.

Bei der steuerlichen Forschungsförderung sind mehrere Verbesserungen vorgesehen:

  • Einerseits soll die maximale Bemessungsgrundlage von 4 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro verdreifacht werden. Der Fördersatz der Forschungszulage beträgt dabei für alle Anspruchsberechtigten 25 % der Bemessungsgrundlage. Für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition ist ergänzend eine Anhebung des Fördersatzes um 10 Prozentpunkte auf 35 % vorgesehen.
  • Ferner ist vorgesehen, den effektiven Fördersatz für Auftragsforschung von 15 % auf 17,5 % anzuheben. Damit sollen Unternehmen stärker finanziell unterstützt werden, um ihre Forschungsaktivitäten voranzutreiben.
  • Als förderfähige Aufwendungen nach dem Forschungszulagengesetz galten bisher nur die lohnsteuerpflichtigen Gehälter der am Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beteiligten Arbeitnehmer. Einzelunternehmer konnten ihre Eigenleistung mit 40 Euro pro Stunde, maximal 40 Stunden pro Woche, sowie 60 % des Entgelts für Auftragsforschung geltend machen. Zukünftig soll die Höhe der Eigenleistung für Einzelunternehmer auf 70 Euro pro Arbeitsstunde angehoben werden.

Darüber hinaus zählen künftig nicht nur die Personalkosten des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens zu den begünstigten Aufwendungen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch der Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Rahmen eines begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens genutzt werden.

Ab 2024 wird die maximale Forschungsförderung auf 3 Millionen Euro verdreifacht und der Fördersatz für Auftragsforschung auf 17,5 Prozent erhöht.

Busuttil & Company: Bilanz und Ausblick

Busuttil & Company blickt auf ein sehr erfolgreiches Jahr 2023 zurück, was sich in der hohen Erfolgsquote von 97% der Anträge unserer Kunden widerspiegelt. Dieser Erfolg ist für uns ein Meilenstein auf unserem gemeinsamen Weg.

Bei Busuttil & Company haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen durch Innovation und strategisches Wachstum zum Erfolg zu verhelfen. Dabei können Sie langjährige Erfahrung und unsere führende Rolle in der Forschungsförderung verlassen. Unser unermüdliches Engagement ist es, Ihr zuverlässiger Partner für Ihren Erfolg zu sein.

Autor: Dr. Markus Busuttil

Dr. Markus Busuttil ist Gründer und Geschäftsführer von Busuttil & Company. Er hat über 8 Jahre Erfahrung in der Beratung zur steuerlichen Forschungsförderung in Großbritannien gesammelt, darunter über 5 Jahre bei Deloitte. Er unterstützte Mandanten aus der Industrie sowie multinationale Gruppen und Private Equity Funds. Markus Busuttil studierte Maschinenbau in Hannover und Wales. Nach erfolgreichem Studienabschluss folgte die Promotion an einem kollaborativem Forschungszentrum zwischen der University of Birmingham und der Firma Rolls-Royce. Heute konzentriert sich sein Team aus Ingenieuren, Projektmanagern und Betriebswirten darauf, Kunden bei der Beantragung der Forschungszulage zu unterstützen.

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