Automotive
Die Automotive-Branche in Deutschland befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Produktivitätssteigerung bei gleichzeitiger Kostensenkung ist nur eine der Herausforderungen, denen Sie sich stellen müssen. Was können Sie tun, um Ihr Unternehmen erfolgreich durch diesen Prozess zu führen? Die Forschungszulage und unsere Berater unterstützen Sie dabei.
Forschungszulage: Herausforderungen & Lösungen für Automotive 4.0
Strengere Emissionsvorschriften, die Forderung nach nachhaltiger Mobilität und ein rasanter technologischer Fortschritt prägen die Automobilbranche. Gleichzeitig steigt das Interesse der Kunden an effizienteren und umweltfreundlicheren Fahrzeugen. Forschung und Entwicklung spielen im globalen Wettbewerb eine entscheidende Rolle, um den Wandel zur Industrie 4.0 erfolgreich zu meistern und am Markt zu bestehen. Eine Innovations- und Digitalisierungsstrategie ist hierfür unerlässlich. Doch wie kann die Transformation der Industrie gelingen? Welche Ressourcen können Sie für Innovationen nutzen? Mit der Unterstützung unserer Experten zahlt sich die Forschungsförderung auch für Sie aus.
Neue Wege für nachhaltige Zukunftsmobilität: Elektrifizierung, Autonomie und Sicherheit
Die Automobilbranche erlebt einen Technologieschub, der die Elektromobilität, Effizienz, Sicherheit und Nachhaltigkeit von Fahrzeugen vorantreibt. Dabei gilt es, die Mobilität der Zukunft zu gestalten und die Herausforderungen im Zusammenhang mit Umweltbelastungen, Unfallsicherheit und Energieeffizienz anzugehen. Innovative Lösungen für fortschrittliche Sensoren-Technologie und autonomes Fahren nehmen eine transformative Rolle ein – erfordern jedoch einen agilen und ressourcenintensiven Entwicklungsprozess mit ungewissem Ausgang.
Durch gezielte Förderung von Forschung und Entwicklung können Sie neue Wege für nachhaltige und innovative Mobilitätslösungen erschließen und sich einen Vorsprung im globalen Wettbewerb schaffen.
Die Entwicklung neuer Technologien, Prototypen und Testverfahren erfordert beträchtliche Investitionen bei hohem Wettbewerbsdruck und sich schnell ändernden Kundenanforderungen. Wir unterstützen unsere Mandanten der Automobilbranche dabei, zusätzliche finanzielle Mittel durch die Forschungszulage zu erhalten und Antworten auf die aktuellen Anforderungen und Trends zu finden.
Zum 1. Januar 2020 hat die Bundesregierung eine neue steuerliche Forschungsförderung, die sogenannte Forschungszulage, eingeführt. Die Förderung ist vor allem auf kleine und mittelständische Unternehmen ausgerichtet, um diese in ihrem Innovationspotential zu unterstützen und somit langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Natürlich profitieren auch größere Unternehmen von der Forschungszulage.
Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen ohne Beschränkung auf Größe, Rechtsform oder Branchenzugehörigkeit, die förderfähige Entwicklungsvorhaben durchführen.
Die Forschungszulage bietet eine maximale Förderung von 2,5 Mio. Euro/Jahr mit Gültigkeit ab Veröffentlichung der Gesetzesänderung am 28.03.2024. Hierbei gilt ein Fördersatz von 25 % (+10 % extra für KMU) auf förderfähige Kosten, insbesondere die Kosten für das Personal, das im Rahmen Ihrer Entwicklungsaktivitäten beschäftigt ist. Die förderfähigen F&E-Kosten sind auf maximal 10 Mio. € pro Jahr gedeckelt. Für Forschung, welche extern in Auftrag gegeben wird, gilt ein Fördersatz von 17,5 % (+7 % extra für KMU).
Die Forschungszulage kann rückwirkend von 2020 bis 2023 beantragt werden sowie planungssicher für 2024. Ihnen winken insgesamt bis zu 4+2.5 Mio. Euro Förderung für Ihre Projekte.
- Neuartig: Es muss auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen.
- Ungewiss: Es müssen Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis bestehen.
- Planmäßig: Das Vorhaben muss einem Plan folgen und budgetierbar sein.
Die Beantragung und Gewährung sind in zwei Schritte unterteilt. Im ersten Schritt erfolgt die Beantragung der Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Die BSFZ prüft, ob die Kriterien eines begünstigten FuE-Vorhabens erfüllt sind und stellt dem Antragsteller im Anschluss eine Bescheinigung aus.
Im zweiten Schritt erfolgt die Beantragung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt des Anspruchsberechtigten.
Nach der Festsetzung der Forschungszulage wird diese nicht sofort ausgezahlt, sondern bei der nächsten festgesetzten Einkommens- oder Körperschaftssteuer angerechnet. Dies kann sich auch auf zurückliegende Wirtschaftsjahre beziehen und ist nicht abhängig vom Wirtschaftsjahr, für das die Forschungszulage festgesetzt worden ist.
Ist die festgesetzte Forschungszulage höher als die Einkommens- oder Körperschaftssteuer, dann wird diese als Einkommens- oder Körperschaftssteuererstattung ausgezahlt.
Das sagen unsere Kunden über uns
Zu unseren Kunden zählen mittelständische und große Unternehmen aus folgenden Branchen:
Mit seiner umfassenden Erfahrung in puncto steuerliche Forschungsförderung in Großbritannien bei Deloitte ist Dr. Markus Busuttil einer der führenden Experten für die Forschungszulage. Als promovierter Ingenieur hat er die Fähigkeit, mit den F&E-Abteilungen auf Augenhöhe zu kommunizieren, den Forschungscharakter von Projekten zu evaluieren und Fördermittelanträge in einer Form zu formulieren, die die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung erhöht.
Führende Expertise für die steuerliche Forschungsförderung
Mit seiner umfassenden Erfahrung in puncto steuerliche Forschungsförderung in Großbritannien bei Deloitte ist Dr. Markus Busuttil einer der führenden Experten für die Forschungszulage. Als promovierter Ingenieur hat er die Fähigkeit, mit den F&E-Abteilungen auf Augenhöhe zu kommunizieren, den Forschungscharakter von Projekten zu evaluieren und Fördermittelanträge in einer Form zu formulieren, die die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung erhöht.
+100
Über 100 zufriedene Mandanten
+10
Über zehn Jahre Erfahrung in der
steuerlichen Forschungsförderung
>30 Mio €
Über 30 Mio € Fördermittel in den
letzten zehn Jahren generiert
Die wichtigsten Vorteile der Forschungszulage
Die Förderung durch das Forschungszulagengesetz ist ab dem 01.01.2020 möglich.
Es werden alle Unternehmen ohne Beschränkung auf Größe oder Branchenzugehörigkeit gefördert, die förderfähige Entwicklungsvorhaben durchführen.
Bei der Forschungszulage sind die Chancen auf eine Förderung deutlich größer als bei anderen Programmen. Wir kennen die „neuralgischen“ Punkte des Verfahrens und holen das Optimum für Sie heraus!
1.
Planbarkeit
- Planbare Reduzierung von Entwicklungskosten durch den verankerten Rechtsanspruch
- Weitreichender Planungshorizont
- Kein Wettbewerb um projektbezogene Zuschüsse
2.
Flexibilität
- Beantragung der Förderung im Nachhinein möglich
- Kein verzögerter Projektstart durch das Warten auf eine Förderzusage
- Erleichterte Förderung kleinerer Entwicklungsprojekte
3.
Thematische Offenheit
- Förderung ist thematisch nicht an ein Forschungsgebiet gebunden
- Es besteht keine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Hochschulen oder KMUs
Ihr direkter Draht zur individuellen Beratung
Sie haben Fragen rund um die Forschungszulage für Ihr Unternehmen? Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular und wir melden uns bei Ihnen zur Terminabsprache. Gerne beraten wir Sie zu Ihren individuellen Anforderungen.