Unsere Methodik
Die Methodik, nach der wir bei Busuttil & Company arbeiten, baut auf fundierte Erfahrung und hat zwei wesentliche Maximen – das größtmögliche Förderpotenzial auszuschöpfen und dabei das Risiko einer Ablehnung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) oder die Prüfung durch das Finanzamt zu verhindern.
Mit System zu maximalem Erfolg
Bei Busuttil & Company verstehen wir, dass die erfolgreiche Beantragung der Forschungszulage eine präzise und strukturierte Vorgehensweise erfordert.
Unsere Methodik ist darauf ausgerichtet, das volle Potenzial Ihrer Förderanträge auszuschöpfen. Bei einer Beantragung durch uns erhöhen Sie Ihre Chancen, denn aufgrund unseres auf Erfolg ausgerichteten Geschäftsmodells verfolgen wir das gleiche Ziel wie Sie: Maximale Förderung! Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses – von der Identifizierung förderfähiger Projekte bis hin zur finalen Antragsstellung und einer revisionssicheren Dokumentation, sodass Sie auch im Falle einer Buchprüfung bestens abgesichert sind.
Durch jahrelange Erfahrung, Detailgenauigkeit und eine proaktive Arbeitsweise sorgen wir dafür, Ihre Chancen auf den Erhalt der Forschungszulage signifikant zu maximieren.
- Analyse aller potenziellen förderfähigen Aktivitäten
- Erste Schätzung der potenziellen Höhe der Forschungszulage
- Risikoermittlung
- Implementierung eines Prozesses zur Aufwandsdokumentation
- Durchführung Technischer Interviews
- Dokumentation aller förderfähigen Projekte
- Antragserstellung und Einreichung bei der BSFZ
- Bis zu 3-monatige Prüfung durch die BSFZ
- Proaktiver Dialog mit der BSFZ zur Klärung offener Fragen
- Ermittlung der akkuraten Projektkosten
- Erarbeitung der notwendigen Dokumentation für Ihren Steuerberater und das Finanzamt
- Proaktiver Zugang auf das Finanzamt, um offene Fragen im Dialog zu klären
- Kick-off für die Erarbeitung eines Folgeantrags
- Laufende Projektunterstützung
Was ist zu beachten?
Die Beantragung der Forschungszulage birgt auch Risiken. Zuerst kann ein Antrag durch die Bescheinigungsstelle abgelehnt werden oder es können zur Klärung offener Fragen weitere Dokumente angefordert werden. Darüber hinaus kann das Finanzamt die Höhe der Kosten hinterfragen. Bei vorsätzlichem Betrug greift § 264 StGB.
Ihr direkter Draht zur individuellen Beratung
Sie haben Fragen? Dann rufen Sie mich an. Gerne berate ich Sie zu Ihren individuellen Anforderungen.
Projekt-Identifizierung nach
dem Top-Down-Prinzip
Wir arbeiten konsequent nach dem Top-Down-Prinzip: Wir fokussieren zunächst auf diejenigen Projekte mit dem größten Förderpotenzial und nehmen danach die Aktivitäten mit geringerem Aufwand in Blick. Hierbei orientieren wir uns an den vorliegenden Daten Ihres Unternehmens. Dadurch verschlanken wir die Prozesse und minimieren Ihren Aufwand. Wir leiten Sie zielsicher durch den Dschungel der Forschungszulage.
Wie wir Mehrwerte für Sie schaffen
Eine tiefe Kenntnis Ihres Unternehmens, ein konsequent systematisches Vorgehen sowie die Expertise, die gesetzliche Definition von F&E auf Ihr Unternehmen anzuwenden – das sind die Prinzipien, auf denen wir für Sie Stufe für Stufe echte Mehrwerte generieren.
Wertvolles Expertenwissen
für Ihre Projektarbeit
Ob FAQ, Webinar, Erklärvideos und vieles mehr – unter dem Menüpunkt „Knowledge“ machen wir Ihnen unsere umfassende Expertise rund um die Forschungszulage verfügbar. Ein ständig wachsender Wissensfundus mit echtem Mehrwert für Ihre Projektarbeit.