Die Forschungszulage
auf einen Blick
Das ideale Förderinstrument für
mittelständische Unternehmen
Bis 2023 gewährt die Forschungszulage eine höchstmögliche Förderung von 1 Mio. Euro pro Jahr. Dabei beträgt der Fördersatz 25% auf förderfähige Kosten, insbesondere die Kosten für Personal, das im Rahmen von Entwicklungsaktivitäten beschäftigt ist. Auch Forschung, die Sie extern in Auftrag geben, wird durch die Forschungszulage abgedeckt. Ab 2024 wir die Forschungszulage deutlich verbessert. Die maximale Förderung steigt von 1 Mio. Euro pro Jahr auf 3 Mio. Euro! Die Anträge auf Forschungszulage können bis zu vier Jahre rückwirkend gestellt werden. Somit können Sie die Forschungszulage für alle Jahre von 2020 bis 2023 rückwirkend und 2024 planungssicher noch in Anspruch nehmen und sich insgesamt bis zu 4+3 Millionen Euro sichern!
Die Forschungszulage für alle Unternehmen in jeder Branche
Können unsere Projekte mit der Forschungszulage gefördert werden?
Seit drei Jahren ist in Deutschland das Forschungszulagengesetz in Kraft. Die Forschungszulage soll einen Anreiz schaffen, moderne Innovationen hervorzubringen und mehr zu entwickeln. Die steuerliche Forschungsförderung kann von allen Unternehmen in Anspruch genommen werden und ist vor allem für Unternehmen mit >10 Mitarbeiter in der Entwicklung attraktiv. Dabei gibt es keine Begrenzung auf die Größe oder Branche der Unternehmen: Sowohl Konzerne, mittelständische Unternehmen als auch Start-Ups können von bis zu 3+1 Mio Euro Forschungszulage profitieren!
Viele Unternehmen schöpfen ihr staatliches Förderpotenzial oft unzureichend aus, da oftmals das Bewusstsein über staatliche Förderungen fehlt. Doch das muss nicht sein! Ihnen winken rückwirkend von 2020 bis 2022 bis zu 3 Mio Euro Förderung sowie bis zu 1 Mio Euro planungssicher für 2023!
Die Forschungszulage ermöglicht langfristige Investitions- und Planungssicherheit und kann in Krisenzeiten helfen, hohe Kosten abzufedern und das Tempo in Forschung und Entwicklung aufrecht zu halten.
3+4 Mio €
rückwirkend von 2020-2022-2023 und planungssicher für 2024
25%
Fördersatz auf Personalkosten
15%
Fördersatz bei Auftragsforschung
Forschungsschwerpunkt ist nicht vorgegeben
Die Forschungszulage auf einen Blick.
Zum 1. Januar 2020 hat die Bundesregierung eine neue steuerliche Forschungsförderung, die sogenannte Forschungszulage, eingeführt. Die Förderung ist vor allem auf kleine und mittelständische Unternehmen ausgerichtet, um diese in ihrem Innovationspotenzial zu unterstützen und somit langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken.
Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen ohne Beschränkung auf Größe, Rechtsform oder Branchenzugehörigkeit, die förderfähige Entwicklungsvorhaben durchführen.
Die Forschungszulage bietet eine maximale Förderung von 1 Mio Euro/Jahr. Hierbei gilt ein Fördersatz von 25 % auf die förderfähigen Kosten, insbesondere der Kosten für das Personal, das im Rahmen Ihrer Entwicklungsaktivitäten beschäftigt ist. Die förderfähigen F&E-Kosten sind auf maximal 4 Mio € pro Jahr gedeckelt. Für Forschung, welche extern in Auftrag gegeben wird, gilt ein Fördersatz von 15 %.
- Neuartig: Es muss auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen.
- Systematisch: Einem Plan folgen und budgetierbar sein.
- Ungewiss: Es müssen Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis bestehen.
Die Beantragung und Gewährung sind in zwei Schritte unterteilt. Im ersten Schritt erfolgt die Beantragung der Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Die BSFZ prüft, ob die Kriterien eines begünstigten FuE-Vorhabens erfüllt sind und stellt dem Antragsteller im Anschluss eine Bescheinigung aus.
Im zweiten Schritt erfolgt die Beantragung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt des Anspruchsberechtigten.
- Nach der Festsetzung der Forschungszulage wird diese nicht sofort ausgezahlt, sondern bei der nächsten festgesetzten Einkommens- oder Körperschaftssteuer angerechnet. Dies kann sich auch auf zurückliegende Wirtschaftsjahre beziehen und ist nicht abhängig vom Wirtschaftsjahr, für das die Forschungszulage festgesetzt worden ist.
- Ist die festgesetzte Forschungszulage höher als die Einkommens- oder Körperschaftssteuer, dann wird diese als Einkommens- oder Körperschaftssteuererstattung ausgezahlt.
Überzeugen Sie sich in einem Beratungsgespräch mit Dr. Busuttil
Ihre Vorteile bei der Förderung durch
die Forschungszulage
Bei der Forschungszulage sind die Chancen auf eine Förderung deutlich größer als bei anderen Programmen. Wir kennen die „neuralgischen“ Punkte des Verfahrens und holen das Optimum für Sie heraus!
Forschungszulage bis 2023 im Vergleich zu 2024
Ihr direkter Draht zur individuellen Beratung
Sie haben Fragen? Dann rufen Sie mich an. Gerne berate ich Sie zu Ihren individuellen Anforderungen.
Welche Projekte werden gefördert?
Die Hürde für die Forschungszulage ist geringer als bei anderen Fördermitteln. Die Forschungszulage ist themenoffen – daher werden nicht nur klassische F&E-Vorhaben, sondern alle Entwicklungsprojekte gefördert, soweit sie den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.
Die meisten Aktivitäten in der unternehmerischen Praxis liegen im Bereich der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung. Grund dafür ist die geringere technologische Unsicherheit im Vergleich zur Grundlagenforschung.
Grundlagenforschung
Experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie dem Erwerb neuen Grundlagenwissens dienen, ohne dabei eine erkennbare direkte kommerzielle Anwendungsmöglichkeit zu besitzen.
Industrielle Forschung
Planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten. Ziel der industriellen Forschung ist die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen oder das Erzielen wesentlicher Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.
Experimentelle Entwicklung
Erwerb, Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
Das Antragsverfahren auf einen Blick.
So schaffen wir einen Mehrwert für Sie.
Das Forschungszulagengesetz ist ein sehr komplexes Regelwerk. Deshalb begleiten wir Sie – von der Erstberatung bis zur Dokumentation – über die gesamte Projektlaufzeit und stellen proaktiv die richtigen Weichen. So leiten wir Sie zielsicher durch den Paragraphen-Dschungel des Forschungszulagengesetzes.
Mit System zu maximalem Erfolg.
Unsere Methodik.
Unsere Methodik baut auf fundierte Erfahrung und hat zwei wesentliche Maximen – das größtmögliche Förderpotenzial auszuschöpfen und dabei das Risiko einer Ablehnung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) oder die Prüfung durch das Finanzamt zu verhindern. Dabei folgen wir fünf klar definierten Meilensteinen:
Führende Expertise rund um die steuerliche Forschungsförderung
Mit seiner umfassenden Erfahrung in puncto steuerliche Forschungsförderung in Großbritannien bei Deloitte ist Dr. Markus Busuttil einer der führenden Experten für die Forschungszulage. Als promovierter Ingenieur hat er die Fähigkeit, mit den F&E-Abteilungen auf Augenhöhe zu kommunizieren, den Forschungscharakter von Projekten zu evaluieren und Fördermittelanträge in einer Form zu formulieren, die die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung erhöht.
+100
Über 100 zufriedene Mandanten
+10
Über 10 Jahre Erfahrung in der
steuerlichen Forschungsförderung
>30 Mio €
Über 30 Mio € Fördermittel in den
letzten zehn Jahren generiert