Die Forschungszulage
auf einen Blick
Die Forschungszulage gilt als eine der wichtigsten Ressourcen für die Finanzierung von Innovations- und Entwicklungsvorhaben und ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für Unternehmen. Durch die Förderung sichern Sie sich bis zu 2,5 Mio. € pro Jahr und gewinnen einen strategischen Wettbewerbsvorteil gegenüber konkurrierender Unternehmen, die das Potenzial noch nicht für sich erkannt haben. Als eines von sehr wenigen Förderinstrumenten kann die Forschungszulage auch bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden.
Ihre Förderung für Innovation & Wachstum
Seit dem 1. Januar 2020 bietet die steuerliche Forschungszulage Unternehmen in Deutschland die Chance, ihre Innovationskraft zu stärken. Mit dem Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes (FZulG) ist es Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, seither möglich, die Forschungszulage zu beantragen. Dabei können Personalkosten sowie Aufwendungen für Auftragsforschung gefördert werden. Seit der Einführung des Wachstumschancengesetzes, das am 28. März 2024 in Kraft getreten ist und einige wichtige Verbesserungen der Forschungszulage mit sich brachte, können ebenso Anschaffungs- und Herstellungskosten erstattet werden.
Die Forschungszulage
Wir bei Busuttil & Company bauen auf fundierte Erfahrung und fokussieren uns bei der Beantragung der Forschungszulage auf zwei wesentliche Aspekte – das größtmögliche Förderpotenzial auszuschöpfen und eine revisionssichere Dokumentation zu gewährleisten. Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Wir freuen uns, Ihnen mit führender Expertise zur Seite zu stehen und Sie bei der Beantragung der Forschungszulage zur Seite zu stehen.
Bis zu 2,5 Mio. € pro Jahr
Sichern Sie sich für Ihre Entwicklungsprojekte bis zu 1 Mio. € bis 2023 und bis zu 2,5 Mio. € seit dem 28.03.2024. KMU können bis zu 3,5 Mio. € erhalten. Die genauen Fördersätze im Überblick finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
4 Jahre rückwirkend beantragen
Sie haben die Möglichkeit, die Forschungszulage für Ihre Projekte zu beantragen, die bis zu vier Jahre in der Vergangenheit liegen. Verpassen Sie daher nicht den jährlichen Fristablauf.
Hohe Erfolgsquote
Die Chance auf Förderung ist deutlich höher als bei anderen Programmen – besonders mit einem erfahrenen Berater an Ihrer Seite. Bei einer Beantragung durch Ihre Experten von Busuttil & Company liegt die Erfolgsquote weit über dem Durchschnitt.
Welche Projekte werden gefördert?
Die Forschungszulage ist themen- und branchenoffen. Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen sind förderberechtigt, wenn ihre Projekte den F&E-Kriterien entsprechen. So sind Sie nicht auf bestimmte Forschungsschwerpunkte beschränkt und haben maximale Flexibilität.
Wie wird die Förderung beantragt?
Die Forschungszulage wird in einem zweistufigen Verfahren beantragt – mit einem Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und beim zuständigen Finanzamt. Der Prozess kann auf den ersten Blick komplex erscheinen.
Welche Vorteile bietet die Forschungszulage?
Die Forschungszulage bietet Unternehmen Investitionssicherheit und sollte bei der strategischen Planung berücksichtigt werden. Informieren Sie sich über die weiteren Vorteile der Forschungszulage.
Die Fördersätze im Überblick
Zum 28.03.2024 wurde die Forschungszulage mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes deutlich verbessert. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die maximale Bemessungsgrundlage von 4 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro erhöht. Der Fördersatz der Forschungszulage beträgt für alle Anspruchsberechtigten 25% der Bemessungsgrundlage.
Zusätzlich wurde der Fördersatz für kleine und mittlere Unternehmen gemäß der KMU-Definition auf 35% und der Fördersatz für Auftragsforschung von 15% auf 17.5% angehoben (+7% für KMU). Einzelunternehmer und Gesellschafter in Personengesellschaften konnten bisher 40 Euro pro Stunde für ihre Eigenleistung abrechnen. Dieser Stundensatz wurde auf 70 Euro pro Stunde bei maximal 40 Stunden pro Woche erhöht.
Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen nicht nur die Personalkosten des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens, sondern – unter bestimmten Voraussetzungen – ab dem 28.03.2024 auch die Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, welche im Rahmen eines geförderten F&E-Vorhabens genutzt werden.
Unsere Methodik
Unsere Methodik baut auf fundierte Erfahrung und hat zwei wesentliche Maximen – das größtmögliche Förderpotenzial auszuschöpfen und dabei das Risiko einer Ablehnung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) oder die Prüfung durch das Finanzamt zu verhindern. Dabei folgen wir fünf klar definierten Meilensteinen:
Wertvolles Expertenwissen
Unter dem Menüpunkt „Knowledge“ stellen wir Ihnen unsere umfassende Expertise rund um die Forschungszulage kompakt und gebündelt zur Verfügung. Ein ständig wachsender Wissensfundus mit echtem Mehrwert für Sie und Ihr Unternehmen. Hier finden Sie unsere Antworten auf die meistgestellten Fragen zum Thema Forschungszulage.
Forschungszulage aktuell
Verfolgen Sie unsere Fachartikel, mit denen wir die jeweils aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der Forschungszulage für Sie einordnen.