Steigerung der Energiepreise und Forschungszulage

Lassen sich steigende Rohstoff- und Energiepreise abfedern? Ja! Mit Forschungszulage statt Sparkurs

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Die wirtschaftlichen Herausforderungen sind aktuell so groß wie nie. Eine stetig steigende Inflation, die die Produktivität und die Planbarkeit in Unternehmen beeinträchtigen kann. Zwei Jahre Pandemie mit ihren organisatorischen, personal- und liefertechnischen Problemen. Der Krieg in der Ukraine mit den Sanktionen gegen Russland, die die deutsche Energiepolitik in Bedrängnis bringen. Und die steigenden Energiekosten, die momentan in jeder Branche drastisch zu Buche schlagen. Haben viele Unternehmen auf die ersten Herausforderungen bereits mehr oder weniger kreativ und erfolgreich reagiert, erweist sich die schnelle Steigerung der Energiekosten gerade als großer wirtschaftlicher Hemmschuh. Und wieder einmal bedarf es praktikabler Ideen, mit denen sich diese neuen Schwierigkeiten meistern lassen.
 

Eine vielversprechende Idee inmitten steigender Energiepreise: die steuerliche Forschungsförderung


Viele Unternehmen reagieren auf wirtschaftliche Herausforderungen mit einem Sparkurs. Der kann kurzfristig Erleichterung bringen, schmälert auf Dauer jedoch die Wettbewerbsposition und damit den Erfolg. Innovative Unternehmen, die sich mit zeitgemäßen Entwicklungen einen Wettbewerbsvorteil erarbeiten, sichern sich auch eine langfristig erfolgreiche Zukunft. Doch Entwicklungen benötigen finanziellen Spielraum, der in diesen Zeiten kleiner denn je ist. Lässt sich dieses Dilemma auflösen? Ja, und das sogar leichter, als es auf den ersten Blick scheinen mag. Mit steuerlich geförderter Forschung.

Finden Sie heraus, was Forschungszulage ist.

Die Forschungszulage: bis zu 1 Million Euro pro Jahr


Ein recht neues Instrument im kaum überblickbaren Dickicht der deutschen und EU-weiten Förderlandschaft ist die Forschungszulage. Das zum 1. Januar 2020 aufgelegte Programm fördert Projekte in den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung. Ein bewusst breit angelegtes Spektrum, in dem nicht nur klassische F&E-Vorhaben, sondern alle unternehmerischen Entwicklungsprojekte gefördert werden können. Im Rahmen industrieller Forschung werden beispielsweise Ansätze gefördert, die sich der Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten widmen. Ziel ist die Entwicklung neuer oder die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Aber auch experimentelle Entwicklungen werden gefördert. Geht es um den Erwerb, die Kombination, Gestaltung oder Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer oder wirtschaftlicher Kenntnisse und Fertigkeiten, um neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln, ist eine Förderung möglich. Bis zu einer Million Euro an Zuschuss bei einer Bemessungsgrundlage von maximal vier Millionen Euro können pro Jahr in die unternehmenseigene Forschung fließen.

Langfristige Planungs- und Investitionssicherheit


Nicht nur eine hohe oder unerwartete Inflation erschwert die Planungssicherheit für Unternehmen. Auch die Unwägbarkeiten der pandemischen und politischen Entwicklungen machen verlässliche Investitions- und Entwicklungsplanungen zunichte. Hier schafft die Forschungszulage Entlastung und Sicherheit. Vor allem durch die rückwirkende Förderung entsteht ein hohes Maß an wirtschaftlicher Absicherung, denn anders als die meisten Fördermittel muss die Forschungszulage nicht vor Beginn eines Projektes beantragt werden. Der Antrag kann auch rückwirkend für Projekte gestellt werden, mit denen nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurde. Dies erhöht die Flexibilität für forschende Unternehmen, da der Beginn eines Projekts nicht mehr von der Gewährung des Forschungsantrags abhängig ist. Dazu kommt, dass ein Rechtsanspruch auf die Forschungszulage besteht, sofern die Bescheinigung bei der BSFZ erfolgreich beantragt wurde. So lassen sich Projektbudgets sicherer kalkulieren.
 

Sicher durch das Antragsverfahren


Die Forschungszulage bietet Unternehmen Investitionssicherheit in schwierigen Zeiten, da sie Forschungsprojekte absichert und damit die innovative Entwicklung fördert. Sie entlastet die Budgets für Forschung und Entwicklung deutlich. Mit dem frei werdenden Geld können viele Unternehmen die steigenden Energie-Lieferkosten besser abfedern, ohne die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit einzubüßen. Die Forschungszulage sollte daher in der strategischen Planung für jedes Geschäftsjahr berücksichtigt werden.

Hier erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt einen Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt stellen können.


Das Instrument ist nach unserer Erfahrung für Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden in der F&E-Abteilung interessant. Wir stellen diese Erfahrung gern zur Verfügung und sichern eine erfolgreiche Antragstellung zu. Bei Interesse oder Fragen nehmen Sie gern Kontakt auf.
 

Autor: Dr. Markus Busuttil

Dr. Markus Busuttil ist Gründer und Geschäftsführer von Busuttil & Company. Er hat über 8 Jahre Erfahrung in der Beratung zur steuerlichen Forschungsförderung in Großbritannien gesammelt, darunter über 5 Jahre bei Deloitte. Er unterstützte Mandanten aus der Industrie sowie multinationale Gruppen und Private Equity Funds. Markus Busuttil studierte Maschinenbau in Hannover und Wales. Nach erfolgreichem Studienabschluss folgte die Promotion an einem kollaborativem Forschungszentrum zwischen der University of Birmingham und der Firma Rolls-Royce. Heute konzentriert sich sein Team aus Ingenieuren, Projektmanagern und Betriebswirten darauf, Kunden bei der Beantragung der Forschungszulage zu unterstützen.

Steuerliche und strategische Insights zur Forschungszulage

Die Forschungszulage bietet Unternehmen nun schon seit dem 1. Januar 2020 eine attraktive Möglichkeit, ihre F&E-Aktivitäten zu fördern und steuerliche Vorteile zu nutzen. Erfahren Sie mehr über die Vorteile der Forschungszulage und
die Herausforderungen, die Sie im Antragsprozess erwarten.

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