Luft- und Raumfahrt
Ob die Entwicklung effizienterer Antriebssysteme, fortschrittlicher Navigationslösungen oder innovativer Leichtbaustrukturen – Die Forschungszulage bietet Ihrem Unternehmen die Möglichkeit, die Innovationskraft zu stärken und die spezifischen Herausforderungen der Luft- und Raumfahrtindustrie anzugehen
Forschungszulage als Katalysator für Zukunftstechnologien
Die Forschungszulage in der Luft- und Raumfahrtindustrie bietet Unternehmern die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für innovative Forschungsprojekte zu erhalten. Mit dieser Förderung können Unternehmen in den technologischen Fortschritt investieren, nachhaltige Lösungen entwickeln, ihre Innovationskraft stärken und hochqualifizierte Fachkräfte an sich binden. Die Forschungszulage trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, Partnerschaften und Kooperationen zu fördern und langfristige strategische Ziele zu verfolgen. Insgesamt ermöglicht sie Ihnen, den Herausforderungen der Branche zu begegnen und Ihre Position in einem sich wandelnden globalen Markt zu festigen.
Vor welchen Herausforderungen steht die Luft- und Raumfahrtindustrie?
Die Luft- und Raumfahrtindustrie steht vor verschiedenen Herausforderungen, darunter technologischer Fortschritt, umweltfreundliche Innovationen, wirtschaftliche Unsicherheiten, zunehmende regulatorische Anforderungen, Fachkräftemangel, Risiken im Weltraum und die Notwendigkeit, langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Diese Herausforderungen erfordern strategische Herangehensweisen, Investitionen in Forschung und Entwicklung, die Anpassung an regulatorische Standards, die Bewältigung von wirtschaftlichen Schwankungen und die Förderung nachhaltiger Technologien, um die Zukunftsfähigkeit der Branche zu sichern.
Zum 1. Januar 2020 hat die Bundesregierung eine neue steuerliche Forschungsförderung, die sogenannte Forschungszulage, eingeführt. Die Förderung ist vor allem auf kleine und mittelständische Unternehmen ausgerichtet, um diese in ihrem Innovationspotenzial zu unterstützen und somit langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Natürlich profitieren auch größere Unternehmen von der Forschungszulage.
Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen ohne Beschränkung auf Größe, Rechtsform oder Branchenzugehörigkeit, die förderfähige Entwicklungsvorhaben durchführen.
Die Forschungszulage bietet eine maximale Förderung in Höhe von 3 Mio. EUR pro Jahr ab dem 1. Januar 2026 (maximal 4,2 Mio. EUR pro Jahr für KMU). Hierbei gilt ein Fördersatz von 25% (+ 10% extra für KMU) auf förderfähige Personalkosten. Die Bemessungsgrenze liegt hierfür seit den Verbesserungen durch das Investitionssofortprogramm der Bundesregierung bei 12 Mio. EUR. Der Fördersatz bei Auftragsforschung liegt bei 17,5% (+ 7% extra für KMU). Anschaffungskosten können mit einem Fördersatz von 25% (+ 10% extra für KMU) gefördert werden. Alle Fördersätze finden Sie hier.
Die Forschungszulage kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Das macht sie zu einem besonders attraktiven Förderinstrument.
- Neuartig: Es muss auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen.
- Ungewiss: Es müssen Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis bestehen.
- Planmäßig: Das Vorhaben muss einem Plan folgen und budgetierbar sein.
Die Beantragung und Gewährung sind in zwei Schritte unterteilt. Im ersten Schritt erfolgt die Beantragung der Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Die BSFZ prüft, ob die Kriterien eines begünstigten FuE-Vorhabens erfüllt sind und stellt dem Antragsteller im Anschluss eine Bescheinigung aus.
Im zweiten Schritt erfolgt die Beantragung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt des Anspruchsberechtigten.
Nach der Festsetzung der Forschungszulage wird diese nicht sofort ausgezahlt, sondern bei der nächsten festgesetzten Einkommens- oder Körperschaftssteuer angerechnet. Dies kann sich auch auf zurückliegende Wirtschaftsjahre beziehen und ist nicht abhängig vom Wirtschaftsjahr, für das die Forschungszulage festgesetzt worden ist.
Ist die festgesetzte Forschungszulage höher als die Einkommens- oder Körperschaftssteuer, dann wird diese als Einkommens- oder Körperschaftssteuererstattung ausgezahlt.
Das sagen unsere Kunden über uns
Abstraktes Forschungszulagengesetz auf die konkreten Bedürfnisse eines Technologieunternehmens herunterbrechen.
Susanne Korn, Vice President Finance bei PFW Aerospace GmbH, erläutert im Video, wie Dr. Markus Busuttil die Herausforderung gemeistert hat, den abstrakten Text des Forschungszulagen-Gesetzes auf die konkreten Anforderungen eines Technologie-Unternehmens herunterzubrechen.
Führende Expertise für die steuerliche Forschungsförderung
Mit seiner umfassenden Erfahrung in puncto steuerliche Forschungsförderung in Großbritannien bei Deloitte ist Dr. Markus Busuttil einer der führenden Experten für die Forschungszulage. Als promovierter Ingenieur hat er die Fähigkeit, mit den F&E-Abteilungen auf Augenhöhe zu kommunizieren, den Forschungscharakter von Projekten zu evaluieren und Fördermittelanträge in einer Form zu formulieren, die die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung erhöht.
+100
zufriedene Mandanten
+13
Jahre Erfahrung in der
steuerlichen Forschungsförderung
>30 Mio. €
Fördermittel in den
letzten zehn Jahren generiert
Die wichtigsten Vorteile der Forschungszulage
Die Förderung durch das Forschungszulagengesetz ist ab dem 01.01.2020 möglich.
Es werden alle Unternehmen ohne Beschränkung auf Größe oder Branchenzugehörigkeit gefördert, die förderfähige Entwicklungsvorhaben durchführen.
Bei der Forschungszulage sind die Chancen auf eine Förderung deutlich größer als bei anderen Programmen. Wir kennen die „neuralgischen“ Punkte des Verfahrens und holen das Optimum für Sie heraus!
1.
Planbarkeit
- Planbare Reduzierung von Entwicklungskosten durch den verankerten Rechtsanspruch
- Weitreichender Planungshorizont
- Kein Wettbewerb um projektbezogene Zuschüsse
2.
Flexibilität
- Beantragung der Förderung im Nachhinein möglich
- Kein verzögerter Projektstart durch das Warten auf eine Förderzusage
- Erleichterte Förderung kleinerer Entwicklungsprojekte
3.
Thematische Offenheit
- Förderung ist thematisch nicht an ein Forschungsgebiet gebunden.
- Es besteht keine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Hochschulen oder KMUs
Ihr direkter Draht zur individuellen Beratung
Sie haben Fragen rund um die Forschungszulage für Ihr Unternehmen? Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular und wir melden uns bei Ihnen zur Terminabsprache. Gerne beraten wir Sie zu Ihren individuellen Anforderungen.
Forschungszulage aktuell
Verfolgen Sie unsere Fachartikel, mit denen wir die jeweils aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der Forschungszulage für Sie einordnen.