Biowissenschaften, Pharma und Biotech

Die Biotech-Industrie in Deutschland ist sehr innovationsstark. Jedoch gibt es auch einige Herausforderungen. Wenn Sie die Forschungszulage nutzen, können Sie Ihre FuE-Aktivitäten schneller und effizienter vorantreiben.

Forschungszulage als Erfolgsbeschleuniger

Die Biotechnologie ist ein hochinnovativer Bereich, in dem die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren kostspielig und zeitaufwendig ist. Es kann mehrere Jahre oder sogar Jahrzehnte dauern, bis ein neues biotechnologisches Produkt auf den Markt kommt. Zudem ist die Biotech-Branche durch volatile Märkte gekennzeichnet.

Deshalb ist die Forschungszulage ein wirksames Instrument für Ihr Unternehmen und Ihre Forschungs- und Entwicklungskosten. Sie können neue Produkte und Verfahren schneller entwickeln und die Risiken der biotechnologischen Forschung und Entwicklung verringern.

Biowissenschaften, Pharma und Biotech im Wandel: Wie neue Technologien die Branche revolutionieren

Gen-Editing, künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen, Digitalisierung und Nachhaltigkeit sind nur einige der letzten Trends in der Biotechnologie.

Haben Sie die Ressourcen, um am Ball zu bleiben? Busuttil & Company ist technisch und fachlich qualifiziert, um Ihnen dabei zu helfen, auf Kurs zu bleiben. Mit der Beschaffung der Forschungszulage begegnen wir der Herausforderung, Ihre Mittel effizient einzusetzen.

Zum 1. Januar 2020 hat die Bundesregierung eine neue steuerliche Forschungsförderung, die sogenannte Forschungszulage, eingeführt. Die Förderung ist vor allem auf kleine und mittelständische Unternehmen ausgerichtet, um diese in ihrem Innovationspotential zu unterstützen und somit langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Natürlich profitieren auch größere Unternehmen von der Forschungszulage.

Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen ohne Beschränkung auf Größe, Rechtsform oder Branchenzugehörigkeit, die förderfähige Entwicklungsvorhaben durchführen.

Die Forschungszulage bietet eine maximale Förderung von 2,5 Mio. Euro/Jahr mit Gültigkeit ab Veröffentlichung der Gesetzesänderung am 28.03.2024. Hierbei gilt ein Fördersatz von 25 % (+10 % extra für KMU) auf förderfähige Kosten, insbesondere die Kosten für das Personal, das im Rahmen Ihrer Entwicklungsaktivitäten beschäftigt ist. Die förderfähigen F&E-Kosten sind auf maximal 10 Mio. € pro Jahr gedeckelt. Für Forschung, welche extern in Auftrag gegeben wird, gilt ein Fördersatz von 17,5 % (+7 % extra für KMU).

Die Forschungszulage kann rückwirkend von 2020 bis 2023 beantragt werden sowie planungssicher für 2024. Ihnen winken insgesamt bis zu 4+2.5  Mio. Euro Förderung für Ihre Projekte.

  • Neuartig: Es muss auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen.
  • Ungewiss: Es müssen Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis bestehen.
  • Planmäßig: Das Vorhaben muss einem Plan folgen und budgetierbar sein.

Die Beantragung und Gewährung sind in zwei Schritte unterteilt. Im ersten Schritt erfolgt die Beantragung der Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Die BSFZ prüft, ob die Kriterien eines begünstigten FuE-Vorhabens erfüllt sind und stellt dem Antragsteller im Anschluss eine Bescheinigung aus.

Im zweiten Schritt erfolgt die Beantragung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt des Anspruchsberechtigten.

Nach der Festsetzung der Forschungszulage wird diese nicht sofort ausgezahlt, sondern bei der nächsten festgesetzten Einkommens- oder Körperschaftssteuer angerechnet. Dies kann sich auch auf zurückliegende Wirtschaftsjahre beziehen und ist nicht abhängig vom Wirtschaftsjahr, für das die Forschungszulage festgesetzt worden ist.

Ist die festgesetzte Forschungszulage höher als die Einkommens- oder Körperschaftssteuer, dann wird diese als Einkommens- oder Körperschaftssteuererstattung ausgezahlt.

Das sagen unsere Kunden über uns

Busuttil & Company auch bei komplexen Problemen sehr effizient

Kai Nitzsche, CFO bei der Hako GmbH, erläutert im Video, wie das Team bei Busuttil & Company alle förderfähigen Entwicklungsprojekte identifiziert und gleichzeitig die Compliance Risiken durch ausführliche Projektdokumentationen minimieren hat. Die konzerninterne Abstimmung innerhalb der Possehl-Gruppe ist für die förderfähige Bemessungsgrundlage der Forschungszulage von hoher Bedeutung: Die Obergrenze ist auf 4 Mio Euro pro Wirtschaftsjahr/Konzern festgelegt!

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Mehr Informationen

Führende Expertise für die steuerliche Forschungsförderung

Mit seiner umfassenden Erfahrung in puncto steuerliche Forschungsförderung in Großbritannien bei Deloitte ist Dr. Markus Busuttil einer der führenden Experten für die Forschungszulage. Als promovierter Ingenieur hat er die Fähigkeit, mit den F&E-Abteilungen auf Augenhöhe zu kommunizieren, den Forschungscharakter von Projekten zu evaluieren und Fördermittelanträge in einer Form zu formulieren, die die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung erhöht.

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steuerlichen Forschungsförderung

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Die wichtigsten Vorteile der Forschungszulage

Die Förderung durch das Forschungszulagengesetz ist ab dem 01.01.2020 möglich. 

Es werden alle Unternehmen ohne Beschränkung auf Größe oder Branchenzugehörigkeit gefördert, die förderfähige Entwicklungsvorhaben durchführen.

Bei der Forschungszulage sind die Chancen auf eine Förderung deutlich größer als bei anderen Programmen. Wir kennen die „neuralgischen“ Punkte des Verfahrens und holen das Optimum für Sie heraus!

1.

Planbarkeit

  • Planbare Reduzierung von Entwicklungskosten durch den verankerten Rechtsanspruch
  • Weitreichender Planungshorizont
  • Kein Wettbewerb um projektbezogene Zuschüsse

2.

Flexibilität

  • Beantragung der Förderung im Nachhinein möglich
  • Kein verzögerter Projektstart durch das Warten auf eine Förderzusage
  • Erleichterte Förderung kleinerer Entwicklungsprojekte

3.

Thematische Offenheit

  • Förderung ist thematisch nicht an ein Forschungsgebiet gebunden
  • Es besteht keine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Hochschulen oder KMUs

Ihr direkter Draht zur individuellen Beratung

Sie haben Fragen rund um die Forschungszulage für Ihr Unternehmen? Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular und wir melden uns bei Ihnen zur Terminabsprache. Gerne beraten wir Sie zu Ihren individuellen Anforderungen.

Forschungszulage aktuell

Verfolgen Sie unsere Fachartikel, mit denen wir die jeweils aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der Forschungszulage für Sie einordnen.

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