Rückenwind für Innovationen: Bundesregierung plant Verbesserung der Forschungszulage 2026 durch steuerliches Investitionsprogramm
Die deutsche Wirtschaft steht vor Herausforderungen: wirtschaftliche Stagnation und ein zunehmend intensiver globaler Innovationswettlauf. In einem technologiegetriebenen Umfeld ist es entscheidend für den Wirtschaftsstandort Deutschland, Schritt zu halten und Impulse für Forschung, Entwicklung und unternehmerische Innovation zu setzen.
Bereits im Koalitionsvertrag haben Union und SPD betont, die wirtschaftliche Transformation durch eine innovationsorientierte Politik zu fördern. Nur wenige Wochen nach Amtsantritt der neuen Regierung hat das Bundeskabinett einen Entwurf für ein „steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ vorgelegt, inklusive deutlicher Verbesserungen bei der steuerlichen Forschungszulage. Dies ist eine Entwicklung, die forschungsaktiven Unternehmen abermals neue Möglichkeiten eröffnet.
Forschungszulage ab 2026: Mehr Volumen, mehr Wirkung
Mit dem am 3. Juni 2025 veröffentlichten Gesetzesentwurf für ein „steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ soll unter anderem das Forschungszulagengesetz gezielt erweitert werden. Zwei zentrale Änderungen sind hierfür vorgesehen:
- Anhebung der förderfähigen Aufwendungen: Ab dem 1. Januar 2026 soll die maximale Bemessungsgrundlage von 10 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro pro Unternehmen und Jahr steigen. Das bedeutet bei einem Förderprozentsatz von 25 % eine maximale jährliche Förderung in Höhe von 3 Mio. Euro – für KMU sogar von bis zu 4,2 Mio. Euro. Dies ist eine Übersicht über die Entwicklung der Bemessungsgrenze für die steuerliche Forschungszulage:
Entstehungszeitraum der förderfähigen Aufwendungen | Bemessungsgrundlage |
01.01.2020 – 30.06.2020 | 2 Mio. € |
01.07.2020 – 27.03.2024 | 4 Mio. € |
28.03.2024 – 31.12.2025 | 10 Mio. € |
ab 01.01.2026 | 12 Mio. € |
- Pauschale Gemeinkostenförderung: Zukünftig gehört auch ein pauschalisierter Betrag für Gemein- und Betriebskosten, die im Rahmen des begünstigten F&E-Vorhabens angefallen sind, zu den förderfähigen Aufwendungen. Diese können in Höhe von 20 % zusätzlich zu den tatsächlichen F&E-Personalkosten geltend gemacht werden – eine wesentliche Vereinfachung und Attraktivitätssteigerung.
Der Gesetzesentwurf wurde vom Bundeskabinett beschlossen. Damit beginnt das Gesetzgebungsverfahren. Über alle wichtigen Neuerungen halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.
Weitere Maßnahmen des Investitionssofortprogramms: Impulse für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit
Die Ausweitung der Forschungszulage ist Teil eines Gesetzespakets, mit dem die Bundesregierung gezielt Investitionsanreize setzen und die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern will. Das steuerliche Investitionssofortprogramm enthält neben der erweiterten F&E-Förderung weitere Maßnahmen:
- Degressive Abschreibung (AfA) als Investitions-Booster: Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird in den Jahren 2025 bis 2027 die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung eingeführt. Der Abschreibungssatz kann dabei bis zu 30
- Körperschaftsteuer wird schrittweise gesenkt: Ab 2028 wird der Körperschaftsteuersatz in mehreren Etappen reduziert – von aktuell 15 % auf nur noch 10 % ab dem Jahr 2032. Das bedeutet nicht nur steuerliche Entlastung, sondern auch langfristige Planungssicherheit, insbesondere für kapitalintensive Unternehmen mit langfristigen Investitionshorizonten.
- Förderung der Elektromobilität: Die steuerliche Behandlung von Elektrofahrzeugen wird ebenfalls attraktiver:
- Die Grenze für die begünstigte Dienstwagenbesteuerung wird von 70.000 € auf 100.000 € erhöht.
- Für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge wird eine degressive Abschreibung eingeführt, die 75 % der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung berücksichtigt.
Der politische Kontext: Der Koalitionsvertrag als Innovationsfahrplan
Der am 5. Mai 2025 von CDU/CSU und SPD unterzeichnete Koalitionsvertrag stellt die Forschungs- und Innovationspolitik in den Mittelpunkt des wirtschaftlichen Aufschwungs in Deutschland.
Bereits der Titel „Verantwortung für Deutschland“ verweist auf ein zentrales Anliegen der neuen Regierung: den politischen und wirtschaftlichen Kurs so auszurichten, dass Stabilität und Zukunftsfähigkeit gemeinsam gedacht werden. Beim Lesen zeigt sich: Innovation wird als tragender Pfeiler verstanden. Das spiegelt sich nicht nur in der Priorisierung von Forschung und Entwicklung wider, sondern auch in dem erklärten Ziel, die Wirtschaft anzukurbeln, Arbeitsplätze zu sichern und ein dauerhaft höheres Wirtschaftswachstum zu schaffen.
„Die deutsche Steuerpolitik muss zu einem Garanten für eine wettbewerbsfähige und wachsende Volkswirtschaft werden. Hierfür gilt es, Investitionsanreize zu schaffen, um die Attraktivität des Standorts Deutschland zu steigern, Vertrauen in den Wirtschaftsstandort hinsichtlich attraktiver Wettbewerbsbedingungen zu stärken und so den Wohlstand für alle zu mehren.“ – siehe Bundesfinanzministerium – Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
Konkret sollen Wirtschaft und Staat laut Koalitionsvertrag bis 2030 mindestens 3,5 % des Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung investieren.
Auch für die steuerliche Forschungszulage gab es bereits konkrete Pläne: Sowohl der Fördersatz als auch die Bemessungsgrundlage sollen deutlich angehoben sowie das Antragsverfahren vereinfacht werden. Mit dem Investitionssofortprogramm wurden bereits nach wenigen Wochen Amtszeit die Weichen für einen Wachstumskurs gelegt.
Was bedeutet das nun für Unternehmen?
Mit dem Investitionssofortprogramm legt die Bundesregierung einen Maßnahmenkatalog vor, der sowohl kurzfristige Investitionen anstoßen als auch langfristige Wettbewerbsfähigkeit sichern soll. Für Unternehmen, die Produktionskapazitäten ausbauen oder in klimafreundliche Technologien investieren wollen, bietet sich damit ein steuerlich attraktiveres Umfeld als bisher.
Aus den angekündigten Ausweitungen des Forschungszulagengesetzes ergeben sich für forschungsaktive Unternehmen verbesserte Anreize, in eigene F&E-Aktivitäten zu investieren. Die Kombination aus steuerlicher Entlastung, staatlicher Finanzierung und regulatorischer Vereinfachung dürfte den Standort Deutschland nachhaltig stärken.
Für große Unternehmen kann dies ein deutlicher Anreiz sein, F&E-Aktivitäten am Standort Deutschland zu intensivieren. Allerdings betrifft vor allem die Erhöhung der Bemessungsgrundlage nicht in erster Linie KMU, da diese in den seltensten Fällen auf ein derart hohes Innovationsbudget kommen. Für kleine und mittlere Unternehmen liegt der Mehrwert der Reform eher in anderen Bereichen – insbesondere bei der Ausweitung der förderfähigen Kosten.
Nichtsdestotrotz ist die Verbesserung der Forschungszulage ein positives Signal: Die pauschale Gemeinkostenförderung senkt Investitionshürden und die Anhebung der Bemessungsgrenze eröffnet Wachstumspotenzial.
Fazit
Die Bundesregierung setzt auf ein modernes Innovationsökosystem. Die Forschungszulage wird dabei immer mehr zu einer tragenden Säule einer strategischen Wirtschaftsförderung. Unternehmen sollten jetzt aktiv werden und ihre F&E-Projekte auf Förderfähigkeit prüfen.
Als Fördermittelexperten beraten wir Sie umfassend zu den ab 2026 geltenden Regelungen und stehen Ihnen partnerschaftlich zur Seite, wenn es darum geht, Ihre Fördermittelstrategie umfassend und erfolgsorientiert aufzustellen.
Denken Sie daran, dass die Forschungszulage bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden kann. Projekte aus 2021 können noch bis Ende dieses Jahres eingereicht werden. Stichtag für die Einreichung des Antrags auf Bescheinigung bei der BSFZ ist der 31.12.2025. Kontaktieren Sie uns.
Hinweis: Die Angaben in diesem Beitrag basieren auf den am 11. Juni 2025 vorliegenden Informationen.
Rückenwind für Innovationen: Bundesregierung plant Verbesserung der Forschungszulage 2026 durch steuerliches Investitionsprogramm
Im Koalitionsvertrag wurde es bereits angekündigt, wenige Wochen später liegt der erste Gesetzesentwurf vor. Im Rahmen eines Investitionssofortprogramms plant die Bundesregierung eine erneute Verbesserung der Forschungszulage 2026.
Pride Month 2025: Vielfalt im Unternehmen ist mehr als ein Statement
Pride Month heißt zuhören, sichtbar machen, Verantwortung übernehmen. Wie wir bei Busuttil & Company Vielfalt leben – an jedem Tag im Jahr.
Antrag abgelehnt – und nun?
Antrag auf Forschungszulage abgelehnt? Erfahren Sie mehr über die häufigsten Gründe, wie Sie richtig reagieren – und warum eine Ablehnung kein Förder-Aus bedeutet.