Forschungszulage für innovative Lösungen nutzen

Die gegenwärtige Corona-Krise und die damit einhergehenden wirtschaftlichen Folgen stellen viele Unternehmen vor noch nie geahnte Herausforderungen. Von der kurzfristigen Umstellung zum Homeoffice bis zu teils signifikanten Umsatzeinbrüchen, variiert die Disruption je nach Branche und von Unternehmen zu Unternehmen. Diese Umbrüche bieten derzeit auch große Chancen, weshalb die Investitionsfähigkeit in die Entwicklung von neuen Produkten oder innovativen Lösungen gestärkt werden sollte. Die Bundesregierung hat dazu die neue Forschungszulage eingeführt und mit dem Corona-Hilfspaket gleich von 500.000 € auf 1 Mio. € nochmal verdoppelt – noch bevor ein einziger Antrag gestellt wurde. Damit ist Deutschland  eines der letzten Industrieländer, die jetzt auch eine steuerliche Forschungsförderung anbieten. Großbritannien zum Beispiel hatte die Forschungszulage bereits vor 20 Jahren eingeführt.

Für wen ist die Forschungszulage relevant?

Die Forschungszulage ist insbesondere  für KMUs sehr interessant. Neben der Möglichkeit Auftragsforschung gelten machen zu können, können Entwicklungsaufgaben für Projekte, die in 2020 begonnen haben rückwirkend zum Jahresabschluss geltend gemacht werden. Dies ist ungewöhnlich, denn die meisten Fördermitteln  müssen vor Projektbeginn beantragen werden.

Diese rückwirkende Beantragung eröffnet neue Möglichkeiten zur Identifizierung von förderfähigen „Projekten“. Denn aus meinen sieben Jahren Beratungserfahrung weiß ich, dass viele KMUs Innovation täglich leben, diese jedoch nicht in einem starren Projektplan verwalten/organisieren. Deshalb unterstütze ich Sie bei der Identifizierung und Quantifizierung von förderfähigen Projekten.

Was sind die Hürden bei der Beantragung der Forschungszulage?

Das Forschungszulagengesetz hat noch ein paar Hürden zu bewältigen: Die erste liegt in der noch einzurichtenden Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Der Gesetzgeber hat erkannt, dass das Finanzamt nicht die richtige prüfende Behörde ist, um zu entscheiden, ob ein Projekt zum Bereich Forschung und Entwicklung zählt. Diese Erkenntnis hat den Vorteil, dass ein Antrag auf Forschungszulage von kompetentem Personal bewertet wird, dass einen fachlich besseren Zugang zu dem technologischen Thema hat. In Großbritannien ist das zum Beispiel nicht der Fall. Hier werden technische Projektbeschreibungen von Finanzbeamten beurteilt, was bei einer Prüfung durchaus zu erheiternden Gesprächen führen kann.

Der Nachteil der „fachlichen Prüfung“ ist, dass die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine unnötige Hürde darstellt. Meine Erfahrung bei der Beratung von KMUs hat gezeigt, dass viele Unternehmen den Begriff F&E zu konservativ auslegen. Dieser Effekt wird in Deutschland durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) noch verstärkt.  Viele KMUs stehen grundsätzlich vor der Frage, welche Projekte als „Forschung und Entwicklung“ nach dem Forschungszulagengesetz angesehen werden und damit förderfähig sind. Die bisher veröffentlichten Passagen und Definitionen aus der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die Verweise auf das “Frascati Handbuch” sind dabei leider nicht hilfreich.

Welche Chance bietet die Forschungszulage?

Nach meiner Promotion bin ich auf das Thema der steuerlichen Forschungsförderung aufmerksam geworden. Ich wollte nicht als Forscher an der Hochschule bleiben, weil mir der Wissenschaftsbetrieb  zu undynamisch erschien. Als Ingenieur bin ich doch neugierig und genau das ist das Spannende an der Beratung. Ich kann meinen Kunden dabei helfen innovativer zu werden und gleichzeitig noch Fördermittel anwerben, die Kunden bei der Finanzierung von neuen Innovationen unterstützen.

Warum ich gerade jetzt ein Unternehmen gründe?

Die derzeitige Krise bietet große Chancen für neue Entwicklungen. Deshalb habe ich mich entschieden Busuttil & Company zu gründen. Unsere Mission ist es, den Hidden Champions im Deutschen Mittelstand dabei zu helfen, das volle Potenzial der neuen steuerlichen Forschungsförderung zu nutzen um mit Innovation und neuer Kraft in die Zukunft zu starten.

Autor: Dr. Markus Busuttil

Dr. Markus Busuttil ist Gründer und Geschäftsführer von Busuttil & Company. Er hat über 8 Jahre Erfahrung in der Beratung zur steuerlichen Forschungsförderung in Großbritannien gesammelt, darunter über 5 Jahre bei Deloitte. Er unterstützte Mandanten aus der Industrie sowie multinationale Gruppen und Private Equity Funds. Markus Busuttil studierte Maschinenbau in Hannover und Wales. Nach erfolgreichem Studienabschluss folgte die Promotion an einem kollaborativem Forschungszentrum zwischen der University of Birmingham und der Firma Rolls-Royce. Heute konzentriert sich sein Team aus Ingenieuren, Projektmanagern und Betriebswirten darauf, Kunden bei der Beantragung der Forschungszulage zu unterstützen.

Steuerliche und strategische Insights zur Forschungszulage

Die Forschungszulage bietet Unternehmen nun schon seit dem 1. Januar 2020 eine attraktive Möglichkeit, ihre F&E-Aktivitäten zu fördern und steuerliche Vorteile zu nutzen. Erfahren Sie mehr über die Vorteile der Forschungszulage und
die Herausforderungen, die Sie im Antragsprozess erwarten.

Wachstumsinitiative 2025: Verbesserungen der Forschungszulage geplant

Die Bundesregierung hat im kürzlich veröffentlichten Bundeshaushalt 2025 bedeutende Verbesserungen der Forschungszulage angekündigt.

BSFZ sorgt für Klarheit: Offizieller Prüfleitfaden zur Forschungszulage veröffentlicht

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) hat erstmalig einen offiziellen Prüfleitfaden zur Forschungszulage herausgegeben. Erfahren Sie alles Wichtige in unserem Blogartikel!