Online-Seminar zur steuerlichen Forschungszulage

Seit dem 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Forschungsförderung in Kraft und erhöht die Attraktivität des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland. Geschätzt wird, dass die Forschungszulage in den Jahren 2021–2024 in Höhe von 5,6 Mrd. Euro in Anspruch genommen werden wird. Zweck des Gesetzes war eine steuerliche Forschungsförderung, die bei Personal- und Auftragskosten ansetzt.

 

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Beim Forschungszulagengesetz (FZulG) handelt es sich um ein steuerliches Nebengesetz zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz. Förderfähig sind Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung. Die Zulage kann von allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen beantragt werden; es gibt keine Begrenzung auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Allerdings ist die Bemessungsgrundlage, also der förderfähige Aufwand, den ein Unternehmen steuerlich geltend machen kann, auf 4 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr begrenzt. Mehr erfahren Sie im Video, oder natürlich persönlich und individuell von unseren Experten.

Autor: Dr. Markus Busuttil

Dr. Markus Busuttil ist Gründer und Geschäftsführer von Busuttil & Company. Er hat über 11 Jahre Erfahrung in der Beratung zur steuerlichen Forschungsförderung in Großbritannien gesammelt, darunter über 5 Jahre bei Deloitte. Er unterstützte Mandanten aus der Industrie sowie multinationale Gruppen und Private Equity Funds. Markus Busuttil studierte Maschinenbau in Hannover und Wales. Nach erfolgreichem Studienabschluss folgte die Promotion an einem kollaborativem Forschungszentrum zwischen der University of Birmingham und der Firma Rolls-Royce. Heute konzentriert sich sein Team aus Ingenieuren, Projektmanagern und Betriebswirten darauf, Kunden bei der Beantragung der Forschungszulage zu unterstützen.

Neues Jahr, neue Perspektiven: Entwurf des neuen BMF-Schreibens zur Forschungszulage 

Zum Jahresbeginn rückt mit dem Entwurf des neuen BMF-Schreibens zur Forschungszulage ein zentrales Thema der Innovationsförderung erneut in den Fokus. Der Entwurf soll die bisherige Fassung vom 7. Februar 2023 ablösen und passt die Verwaltungsauffassung an die Änderungen des Wachstumschancengesetzes an. Gleichzeitig stehen mit dem Investitionssofortprogramm bereits weitere gesetzliche Neuerungen für 2026 fest, die im Entwurf noch nicht berücksichtigt sind. Unser aktueller Blogbeitrag ordnet ein, welche Klarstellungen der Entwurf bereits bringt, wo er für mehr Rechtssicherheit sorgt und an welchen Stellen für Unternehmen weiterhin Konkretisierungsbedarf besteht.

Mut zur Reform: Investitionen ermöglichen und Innovation stärken

Im Oktober diskutierten wir mit dem Bundestagsabgeordneten Adis Ahmetović, Dr. Andreas Jäger (Präsident des UVN) und Nicole Datz (Partnerin bei WTS) über den Reformbedarf am Wirtschaftsstandort Deutschland. Im Fokus: sinkende Investitionsbereitschaft, Bürokratieabbau und konkrete Ansätze, um Investitionen zu fördern und Innovationen nachhaltig zu stärken.

5 Jahre Forschungszulage: Zahlen, Realität und Chancen für Unternehmen 

Die Betriebsprüfung der Forschungszulage rückt zunehmend in den Fokus der Finanzprüfer und entwickelt sich zu einem wichtigen Aspekt des unternehmerischen Risikomanagements. Wer eine klar strukturierte Dokumentation und eindeutige Zuständigkeiten vorweisen kann, ist auf die Prüfung bestens vorbereitet. Unser Leitfaden bietet kompakte Praxistipps, mit denen Sie die Prüfungsphase souverän meistern.