5 Jahre Forschungszulage: Zahlen, Realität und Chancen für Unternehmen
Die Forschungszulage ist als steuerliche Forschungsförderung eines der bedeutendsten wirtschaftspolitischen Instrumente, um Innovationen in Deutschland zu stärken und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu entlasten. Seit ihrer Einführung im Jahr 2020 sollte die Forschungszulage dazu beitragen, inländische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten anzuregen, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und die Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Deutschland langfristig zu sichern. Nach nun mehr als fünf Jahren Forschungszulage ist es an der Zeit, eine Zwischenbilanz zum Umsetzungsstand zu ziehen: Wo stehen wir heute? Wie wird die Forschungszulage genutzt? Und warum bleibt die tatsächliche Inanspruchnahme trotz des hohen Potenzials so niedrig?
Der Policy Brief Nr. 09 der ZEW (Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung) zur Forschungszulage liefert ein umfassendes Bild über die tatsächliche Nutzung und den Umsetzungsstand des Instruments. Er beschreibt deutlich, dass die Forschungszulage zwar immer bekannter wird, ihr Potenzial jedoch noch lange nicht ausgeschöpft ist. Im Gegenteil: Die Zahlen zeigen ein erhebliches Missverhältnis zwischen den Möglichkeiten des Instruments und seiner realen Anwendung in der Unternehmenspraxis.
Im Folgenden analysieren wir die wichtigsten Ergebnisse, ordnen sie ein und zeigen, welche Chancen sich für Unternehmen daraus ergeben, insbesondere für die, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben.
Die Ausgangslage: Ein großer Hebel mit geringer Nutzung
Jedes Unternehmen in Deutschland kann die Forschungszulage nutzen – unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform.. Dass sie dennoch bisher nur von einem Bruchteil der potenziell berechtigten Unternehmen genutzt wird, ist eines der zentralen Ergebnisse der bisherigen Auswertungen.
Von rund 3,5 Millionen Unternehmen in Deutschland haben bislang nur etwa 19.000 Unternehmen einen Antrag auf Forschungszulage gestellt. Das entspricht lediglich etwa 0,6 % der Unternehmen. Diese kleine Gruppe hat jedoch bereits Projekte im Wert von 31,5 Mrd. € eingereicht.
Was diese Diskrepanz verdeutlicht:
- Das Fördervolumen ist enorm, wenn Unternehmen das Instrument aktiv nutzen.
- Gleichzeitig schöpfen die meisten Unternehmen ihre Ansprüche nicht aus. Das passiert häufig aus dem Grund, weil das Bewusstsein für die Förderfähigkeit der eigenen Innovationen oder Projekte fehlt.
Nicht zuletzt für den Mittelstand ist das Potenzial der Forschungszulage groß. Viele KMU betreiben Forschung & Entwicklung im Sinne des Forschungszulagengesetzes, ohne dass diese Aktivitäten von den Projektverantwortlichen als solche erkannt werden. Ob Softwareentwicklung, Maschinenbau, Prozessoptimierungen oder Produktweiterentwicklungen – oft handelt es sich um förderfähige Tätigkeiten, für die die Forschungszulage jedoch nicht beantragt wurde.
Die tatsächliche Antragslage: Wer beantragt, hat gute Chancen
Trotz verhaltener Nutzung zeigt ein genauer Blick auf die Zahlen ein positives Bild für alle Unternehmen, die sich für eine Antragstellung entscheiden. Bis heute wurden ca. 45.000 Projekte eingereicht. Davon wurden ca. 73% (also rund 33.000 Projekte) beschieden. Im Vergleich zu anderen Förderprogrammen erreichen Unternehmen hier eine außergewöhnlich hohe Erfolgsquote.
Zum Vergleich: EU-Förderprogramme liegen häufig bei unter 1 % Bewilligungsquote.
Diese Zahlen widerlegen einen häufigen Grund zur Zurückhaltung: die Angst, dass sich der Aufwand nicht lohne oder die Chancen gering seien. Dabei ist das Gegenteil der Fall. Wer den Antrag stellt, hat sehr gute Chancen auf Erfolg und erhält eine planbare, liquiditätswirksame Förderung.
Die Nutzung der Haushaltsmittel: Die Lücke zwischen Anspruch und Realität
Ein weiterer Indikator für den Umsetzungsstand ist der Blick auf die tatsächlich entstandenen Steuermindereinnahmen des Bundeshaushalts. Im Jahr 2020 plante die Bundesregierung ursprünglich noch mit 5,6 Mrd. € für die Jahre 2021–2024. Die reale Nutzung sah laut Bundesministerium der Finanzen im Jahr 2024 jedoch so aus:
- 2022: 77 Mio. €
- 2023: 227 Mio. €
- 2024: 486 Mio. €
Selbst mit steigender Nutzung liegt der tatsächliche Abruf weit unter den Erwartungen. Die Konsequenz: Das Instrument blieb politisch unter seiner Zielwirkung. Gleichzeitig eröffnete dies jedoch den Raum für Verbesserungen.
Die unterschätzte Herausforderung: Teilpositive Bescheide und ihre Folgen
Neben der hohen Erfolgsquote zeigt die Statistik jedoch eine zweite, ebenso relevante Realität: Rund 19 % aller beschiedenen Projekte werden nur teilpositiv beschieden. Das heißt, dass das Projekt grundsätzlich als FuE anerkannt wird, aber einzelne Tätigkeiten, Arbeitspakete oder Entwicklungsbereiche ausgeschlossen werden. Das wiederum bedeutet, dass etwa nur 46 % aller beschiedenen Projekte nicht vollumfänglich positiv beschieden werden.
Gerade hier zeigt sich eine zentrale Herausforderung für antragsstellende Unternehmen: Das Antragsverfahren ist anspruchsvoll und erfordert eine prüfsichere Beschreibung, Methodik und klare Abgrenzung der förderfähigen Tätigkeiten. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ohne eigene Förderabteilung und ohne Erfahrung im Bereich der Antragsstellung tun sich hier oft schwerer als Großunternehmen mit entsprechendem Know-how und Ressourcen.
Nicht zu unterschätzen sind auch spätere Betriebsprüfungen. Unternehmen sollten nicht einfach nur beantragen, sondern richtig beantragen: Klare Abgrenzungen, saubere Dokumentationen und ein belastbares, methodisches Vorgehen sind entscheidend – nicht nur für ein erfolgreiches, sondern auch für ein betriebsprüfungsresilientes Antragsverfahren.
Mit Unterstützung zum vollen Fördererfolg
Der hohe Anteil teilpositiver Bescheide macht deutlich: Das Antragsverfahren für die Forschungszulage ist komplex und fehleranfällig. Viele Unternehmen stoßen bei der Abgrenzung förderfähiger Tätigkeiten, der Dokumentation und den sich ändernden gesetzlichen Anforderungen schnell an ihre Grenzen. Das Ergebnis sind häufig teilpositive Bescheide und damit verschenktes Förderpotenzial.
Unsere Erfahrung zeigt: Wer sich bei der Antragstellung von Anfang an fachkundig begleiten lässt, vermeidet typische Fehler und nutzt die Chancen der Forschungszulage optimal aus. Das spiegelt sich auch in den Zahlen wider: Unsere Erfolgsquote bei vollumfänglich positiven Bescheiden liegt bei 95 %. Damit erzielen unsere Mandanten deutlich bessere Ergebnisse als der Durchschnitt und sichern sich die maximale Fördersumme.
Warum externe Beratung den Unterschied macht?
- Maximierung der Förderung: Experten wissen, wie Projekte optimal dargestellt werden.
- Fehlervermeidung: Sie erkennen Stolpersteine frühzeitig.
- Zeitersparnis: Sie begleiten den Prozess effizient.
- Revisionssicherheit: Sie berücksichtigen die Anforderungen für Betriebsprüfungen von Anfang an.
- Langfristige Unterstützung: Auch bei Folgeanträgen, Rückfragen und etwaigen Betriebsprüfungen.
Politische Reaktionen: Wachstumschancengesetz und Investitionsbooster
Zur Stärkung der Innovationskraft wurden in den vergangenen Jahren nach der Einführung der Forschungszulage bereits zwei nennenswerte Verbesserungsprogramme initiiert, auf die wir im Folgenden konkreter eingehen.
Wachstumschancengesetz
Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (kurz Wachstumschancengesetz) vom 27.03.2024 wurde die Forschungszulage erheblich ausgeweitet. Das Entlastungspaket stellte einen wichtigen Schritt zur Förderung von Forschung und Entwicklung in Deutschland dar. Zu den Maßnahmen gehörten:
- Die Bemessungsgrundlage wurde von 4 Mio. € auf 10 Mio. € angehoben.
- Bei einem Fördersatz von 25% stieg die maximale Förderung somit von bisher 1 Mio. € auf bis zu 2,5 Mio € jährlich – KMU erhalten sogar 10% extra.
- Das Wachstumschancengesetz erweitert die förderfähigen Aufwendungen um bestimmte Sachkosten. Dazu gehören die Anschaffungs- und Herstellungskosten für in einem F&E-Projekt genutzte abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
- Bislang konnten Einzelunternehmer ihre Eigenleistung mit 40 € pro Stunde geltend machen. Durch die Reform wird der Wert der förderfähigen Arbeitsstunden auf 70 € pro Stunde angehoben.
Investitionsbooster
Mit dem im Juli 2025 verabschiedeten Investitionssofortprogramm zur Stärkung der Wirtschaft, hat die Bundesregierung erneute Verbesserungen der Forschungszulage auf den Weg gebracht. Dies sind die Maßnahmen im Detail:
- Ab dem 1. Januar 2026 steigt die maximale förderfähige Bemessungsgrundlage abermals von derzeit 10 Mio. € auf 12 Mio. € pro Unternehmen und Jahr.
- Mit der Einführung einer Gemeinkostenpauschale können Unternehmen künftig zusätzlich zu den förderfähigen Personalkosten pauschal 20 % für Gemein- und Betriebskosten geltend machen.
- Ab 2026 wird der förderfähige Unternehmerlohn von 70 € pro Stunde auf 100 € pro Stunde angehoben.
Diese politischen Anpassungen zeigen deutlich, dass die Forschungszulage als Förderinstrument an Bedeutung gewinnt, denn die Attraktivität für Unternehmen ist unumstritten.
Warum nutzen dennoch so wenige die Forschungszulage?
Der ZEW-Bericht und unsere Erfahrungen aus der Praxis decken übereinstimmend drei Kernprobleme auf, die die Inanspruchnahme seitens förderfähiger Unternehmen hemmen:
Fehlendes Bewusstsein
Viele Unternehmen erkennen nicht, dass sie F&E betreiben, was im ersten Moment nicht verwunderlich ist. Sie verbinden Forschung mit Laboren, Wissenschaft oder Großprojekten und eben nicht mit Softwareentwicklung, Prozessoptimierung, Maschinenweiterentwicklung, Digitalisierung oder iterativer technischer Problemlösung. Dabei sind es die Projekte, die innovative, branchenunabhängige Lösungen hervorbringen, die im Rahmen der Forschungszulage gefördert werden.
Komplexität des Antragsprozesses
Der zweistufige Antragsprozess wirkt oft unübersichtlich und schreckt ab. Es sind methodische Beschreibungen der F&E-Aktivitäten erforderlich, die die Abgrenzung zu Routine- oder Marktaktivitäten umfassen, technische Dokumentationen oder Dokumentationen der aufgewendeten Arbeitsstunden. Antragssteller, die darin nicht geübt sind, lassen sich davon schnell verunsichern.
An dieser Stelle können wir nur betonen, dass die Hilfe durch eine externe Beratung einen enormen Vorteil bieten kann. Dank jahrelanger Expertise wissen Fördermittelberater:innen genau, worauf es bei der Antragsstellung ankommt und sie steigern dadurch nicht nur Ihre Erfolgschancen, sondern auch die maximal mögliche Forschungszulage.
Unsicherheit in der Dokumentation (insbesondere für Betriebsprüfungen)
Viele Unternehmen wissen nicht:
- welche Unterlagen nötig sind,
- wie sie lückenlos dokumentieren,
- wie sie Tätigkeiten von nicht förderfähigen Arbeiten abgegrenzen,
- wie mit Nachforderungen oder Rückfragen umgegangen werden soll,
- und wie die Verteidigung gegenüber dem Finanzamt am Ende funktioniert.
Genau hier entscheidet sich oft der Erfolg nicht erst im Antrag, sondern im gesamten Prozess von der Planung bis Prüfung.
Fazit
Die Zahlen zum Umsetzungsstand zeigen, dass das Budget und der politische Wille, das Instrument zum Erfolg zu führen vorhanden ist. Die Erfolgsquoten sind vielversprechend. Gleichzeitig kämpfen viele Unternehmen mit Fachkräftemangel, steigenden Kosten und Innovationsdruck. Die Forschungszulage bietet eine planbare, risikoarme und dauerhaft verfügbare Möglichkeit, die eigene Innovationsstrategie zu stabilisieren.
Unternehmen, die rechtzeitig aktiv werden und die Hürden des Antragsprozesses überwinden, werden durch die Forschungszulage mit einem erweiterten Spielraum für ihre Innovationsprojekte belohnt und sichern sich damit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil im Vergleich zu Marktbegleitern. Mit professioneller Unterstützung steigt die Erfolgsquote und die maximale Förderung signifikant.
Der Umsetzungsstand der Forschungszulage zeigt enormes Potenzial – und großen Handlungsbedarf.
5 Jahre Forschungszulage: Zahlen, Realität und Chancen für Unternehmen
Die Betriebsprüfung der Forschungszulage rückt zunehmend in den Fokus der Finanzprüfer und entwickelt sich zu einem wichtigen Aspekt des unternehmerischen Risikomanagements. Wer eine klar strukturierte Dokumentation und eindeutige Zuständigkeiten vorweisen kann, ist auf die Prüfung bestens vorbereitet. Unser Leitfaden bietet kompakte Praxistipps, mit denen Sie die Prüfungsphase souverän meistern.
Betriebsprüfung der Forschungszulage: Innovation fördern, Risiken vermeiden
Die Betriebsprüfung der Forschungszulage rückt zunehmend in den Fokus der Finanzprüfer und entwickelt sich zu einem wichtigen Aspekt des unternehmerischen Risikomanagements. Wer eine klar strukturierte Dokumentation und eindeutige Zuständigkeiten vorweisen kann, ist auf die Prüfung bestens vorbereitet. Unser Leitfaden bietet kompakte Praxistipps, mit denen Sie die Prüfungsphase souverän meistern.
Mehr Förderung ab 2026: Was das neue Investitionssofortprogramm für die Forschungszulage bedeutet
Was im Koalitionsvertrag angekündigt wurde ist nun gesetzlich verankert: Mit dem Investitionssofortprogramm hat die Bundesregierung die Forschungszulage reformiert. Ab dem 1. Januar 2026 gelten höhere Fördersätze und neue steuerliche Anreize für innovative Unternehmen.