Staatliche und regionale Förderungen für Startups: Überblick und Tipps 2025

Innovative Idee: Und wer bezahlt das jetzt?

Viele träumen von der beruflichen Unabhängigkeit und der Selbstverwirklichung durch ein eigenes Unternehmen. Nicht zuletzt ist das Gründen eines Start-ups durch Erfolgsgeschichten wie Personio oder Celonis auch in Deutschland ein attraktiver beruflicher Weg. Dabei ist eine solide Finanzierung während der Gründungsphase essenziell, um die Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen.
Angesichts der derzeit schwierigen Wirtschaftslage und der starken Inflation stellen die begrenzten finanziellen Ressourcen eine zentrale Herausforderung dar und bereiten vielen Gründern Kopfzerbrechen. Es wird deutlich, dass allein eine innovative Idee keine Garantie für eine erfolgreiche Unternehmensgründung darstellt.

Startups: Welche finanziellen Förderungen gibt es?

Und damit beginnt für die neuen Gründer die Suche nach Fremdkapital. Dies gestaltet sich oftmals schwierig, da Potenzielle Investoren häufig zögern, aufgrund des hohen Insolvenzrisikos und der möglichen vollständigen Kapitalverluste.
Aus diesem Grund wurden verschiedene Fördermittelprogramme auf Länder-, Bundes- und EU-Ebene eingeführt, die darauf abzielen, Start-ups finanziell zu unterstützen und die ersten Überlebensjahre der Unternehmen zu sichern.

Beispiele hierfür sind Programme auf Landesebene wie „Gründung innovativ“ des Bundeslandes Brandenburg, bundesweite Initiativen wie „KMU innovativ“  oder das europäische Förderprogramm „Horizon Europa„. Neben diesen genannten gibt es zahlreiche weitere Fördermittelprogramme, von denen eine Auswahl in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt ist.

Fördermittel-Herausforderungen: Ressourcenknappheit, Unsicherheit und Branchenabhängigkeit

Ein übergreifendes Problem bei den meisten dieser Programme besteht jedoch darin: Die Anzahl der eingereichten Fördermittel-Anträge übersteigt bei Weitem die begrenzt vorhandenen Fördermittel!

Dies führt zu anspruchsvollen und stark umkämpften Auswahl- oder Losverfahren, bei denen selbst vielversprechende Projekte und innovative Ideen oft nicht zum Zug kommen. Zudem bieten die meisten Förderprogramme weder Rechtsanspruch noch Planungssicherheit. Diese Unsicherheiten wurden insbesondere durch die Ende 2023 verhängte Haushaltssperre der Bundesregierung deutlich, welche eine sofortige Aussetzung sämtlicher Förderprogramme zur Folge hatte.

Hinzu kommt, dass viele der Programme branchenabhängig sind und je nach Programm unterschiedliche Kostenanteile (Personalkosten, Anlagen- und Sachmittelkosten, Coachings, etc.) gefördert werden. Ein komplexes Geflecht von Herausforderungen und oft übersehbaren Fallstricken macht die Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten zu einer anspruchsvollen Aufgabe, die einem Glücksspiel ähneln.

Forschungszulage und Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Es existieren jedoch zwei weitere Fördermittelprogramme, welche für Startups besonders interessant sein können: das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) und die Forschungszulage. Diese technologie- und branchenübergreifenden Förderinitiativen eignen sich besonders zur Unterstützung innovativer Forschungs- und Entwicklungsprojekte von deutschen klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU).

ZIM

Das ZIM berücksichtigt dabei Unternehmen bis 500 Mitarbeiter. Hierbei können sowohl innovative einzelbetriebliche Projekte, Kooperationsprojekte, Durchführbarkeitsstudien zur Realisierung von Innovationsvorhaben als auch Leistungen zur Markteinführung (Innovationsberatung, Patentierung etc.) gefördert werden. Startups als KMU und häufig geringen Jahresumsätzen können also vom ZIM profitieren, sofern sie die Gründung schon abgeschlossen haben. Hierbei gilt allerdings nicht die Eintragung ins Handelsregister, sondern der schon generierte Umsatz durch eigene Produkte oder Dienstleistungen. Die förderfähigen Personal- und Auftragskosten liegen bei max. 690.000€ und 25 – 60 % Fördersatz pro Unternehmen. Dabei können Forschungseinrichtungen zwar nicht allein, aber in einem Kooperationsprojekt mit 100 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Rechtsanspruch hingegen gibt es beim ZIM nicht. Wichtig ist auch, dass das ZIM unbedingt vor dem Projektstart beantragt werden muss!

Seit 1. Januar 2025 bietet die neue ZIM-Förderrichtlinie (vom 28.11.2024) bessere Unterstützung für junge, kleine Unternehmen und Erstinnovatoren sowie mehr Hilfe beim Markttransfer von FuE-Ergebnissen durch zusätzliche Dienstleistungen.

Die Forschungszulage wurde zum 01.01.2020 in Deutschland eingeführt. Förderberechtigt sind dabei alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Die Anträge auf Forschungszulage können zudem bis zu vier Jahre rückwirkend gestellt werden. Der Fördersatz beträgt für alle Anspruchsberechtigten 25% der Bemessungsgrundlage. Es können sowohl die vollen Personalkosten aus eigenbetrieblicher Forschung als auch 60 % der Gesamtkosten einer Auftragsforschung angesetzt werden, wobei auch hier ein Fördersatz von 25% gilt. Demzufolge ergibt sich für externe Auftragsforschung ein effektiver Fördersatz von 15%. Auf diese Weise haben auch Startups die Möglichkeit, von der Forschungszulage zu profitieren. Forschungseinrichtungen können zwar keine Forschungszulage beantragen, allerdings als Auftragnehmer fungieren, wodurch der Auftraggeber die Forschungszulage wiederrum als Auftragsforschung beantragen kann.

Welche Verbesserungen bringt das Wachstumschancengesetz?

Durch die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes wurde zum 28.03.2024 die maximale Bemessungsgrundlage von 4 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro erhöht. Der Fördersatz der Forschungszulage beträgt für alle Anspruchsberechtigten weiterhin 25% der Bemessungsgrundlage, kleine und mittlere Unternehmen gemäß der KMU-Definition können eine Erhöhung des Fördersatzes auf 35% beantragen. Der Fördersatz für Auftragsforschung wurde zudem von 15% auf 17.5% angehoben (+7% für KMU).

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen seit der Gesetzesreform in 2024 nicht nur die Personalkosten des F&E-Vorhabens, sondern – unter bestimmten Voraussetzungen – auch die Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, welche im Rahmen eines geförderten F&E-Vorhabens genutzt werden.

Bisher konnten Einzelunternehmer und Gesellschafter in Personengesellschaften 40€ pro Stunde für ihre Eigenleistung abrechnen. Dieser Stundensatz wurde durch das Wachstumschancengesetz auf 70€ pro Stunde bei maximal 40 Stunden pro Woche erhöht!

Im Gegensatz zum ZIM gibt es für die Forschungszulage einen klaren Rechtsanspruch, sobald der Bescheid von der Bescheinigungsstelle bewilligt wurde – planbar, flexibel bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragbar, thematisch offen sowie seit 28.03.2024 mit bis zu 10 Mio. € Bemessungsgrundlage jährlich!

Für Start-ups besonders interessant

Durch die Neuregelung vom 25.06.2021 sowie der Ergänzung im BMF-Schreiben vom 07.02.2023  wurde die Definition von verbundenen Unternehmen (z. B. ein Startup mit Business Angel oder strategischen Investor) geändert, sodass die Beantragung der Forschungszulage deutlich vereinfacht und noch attraktiver wurde. Als steuerliche Förderung kann die Forschungszulage demnach auch ausgezahlt werden, wenn sie den festgesetzten Steuerbetrag übersteigt – eine Option, die insbesondere für junge Startups von großer Bedeutung ist.

Wir helfen Ihnen dabei, alle förderfähigen Projekte Ihres Startups zu identifizieren und unterstützen Sie auf allen Ebenen des Antragsverfahrens. Gerne beraten wir Sie individuell in einem persönlichen Gespräch:

In der folgenden Tabelle* haben wir für Sie eine exklusive Auswahl an Förderprogrammen der Bundesländer für Start-ups zusammengestellt.

FördermittelprogrammWer wird gefördert?Was wird gefördert?Fördersatz
Baden-Württemberg:
Junge Innovatoren
Gefördert wird nicht die Existenzgründung als solche, sondern die in der Obhut der Hochschule, Forschungseinrichtung oder der Akademie erfolgende gezielte Vorbereitung hieraufPersonalaufwand für die Beschäftigung von Existenz Gründerinnen in Höhe einer halben Vergütung, Strategiepauschale Coachmax. 12 Monate
Bayern:
Start?Zuschuss!
Technologieorientierte Startups (max. 2 Jahre) mit zukunftsfähigem Geschäftsmodell im Bereich DigitalisierungPersonalkosten, Miete, Markteinführung, Forschung & Entwicklung, für max. 1 JahrMax. 50 % der förderfähigen Ausgaben jedoch nicht mehr als 36.000€ im Rahmen der De-minimis Verordnung
Berlin:
Startup Stipendium
Vorhaben von Gründerzentren & Inkubatoren mit FuE Schwerpunkt mit schon entwickelten Prototypen oder prototypähnlichen VerfahrenStipendium,
6 bis max. 36 Monate
Max. 2.500€/Monat
Brandenburg:
Gründung innovativ
Innovativ und sozial-innovativ ausgerichtete, kleine Unternehmen (einschl. freie Berufe) in den ersten 3 Jahren nach GründungAnschaffungs- und Herstellungskosten Maschinen und Anlagen, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen, PersonalkostenMax. 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, 25.000€ bis max. 150.000€
Bremen:
Startup Förderung Bremen
Hoch innovative (High- und Deeptech) Startups mit Sitz in Bremen, die nicht älter als fünf Jahre sind und ihren Prototypen weiterentwickeln und zur Marktreife bringen möchtenPersonalkosten, Investitionskosten,
Marketing, Coaching- und Beratungsleistungen, Gemeinkosten. Die Berechnung der förderfähigen Projektkosten bezieht sich auf die Personalkosten und eine Restkostenpauschale in Höhe von 40 Prozent der direkten förderfähigen Personalkosten.
Förderquote 80%, bis zu 150.000 Euro pro Gründungsvorhaben, Zeitraum max. 24 Monate
Hamburg:
InnoFounder
Gründungsteams (max. 3 Personen) mit Schwerpunkt auf digitalen und nachhaltigkeitsorientierten Vorhaben (z.B. aus dem Medien- und Content-Bereich, Klima- und Ressourcenschutz sowie Inklusion)Lebensunterhalt der Gründerpersonen und alle mit dem Gründungsvorhaben verbundenen Ausgaben ; Zeitraum max. 18 Monate45.000€ (Einzelgründungen) bis max. 75.000 € bei Gründerteams; Personenbezogener Pauschalzuschuss von 2.500€ pro Monat/Person bei Vollzeittätigkeit
Hessen:
Hessen Ideen Stipendium
Gründungsaffine HochschülerInnen & -absolventInnen aus hessischen Hochschulen mit innovativer, wissensbasierter GründungsideeSechsmonatiges Stipendienprogramm, Coaching & Qualifizierungsprogramm. Die Bewerbung für die nächste Förderrunde (Start am 1. Juni 2025) ist bis zum 20. Februar 2025 möglich!Stipendium besteht aus:
a) finanzielle Förderung von bis zu 2.500€/Monat
b) begleitenden Akzelerator-Programm
Mecklenburg-Vorpommern:
Gründerstipendium
Startups nach Gründung:
a) mit neuartiger, technologiebasierter Dienstleistung mit Alleinstellungsmerkmalen
b) technische Produkt- oder Prozessinnovation, welche im eigenen Unternehmen umgesetzt wird

Hinweis: Der Unternehmenssitz muss sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden.
Persönlicher Lebensunterhalt der Gründer*innen, Zeitraum max. 18 Monate

Neu: Studierende im Urlaubssemester können nun ebenfalls ein Gründungstipendium für die Monate erhalten, in denen der/die Gründende dem Gründungsvorhaben vollumfänglich zur Verfügung steht!
1.200 €/Monat
Promotion oder Kinder erhöhen die Förderung
Niedersachsen:
Gründerstipendium
Innovative, digitale oder wissensorientierte Existenzgründungen in Niedersachsen

Hinweis: Die antragsstellende Person muss ihren Wohnsitz sowie die (zukünftige) Betriebsstätte in Niedersachsen haben
Lebensunterhalt und Ausgaben rund um die Gründung, Zeitraum max. 10 MonateNicht rückzahlbarer Zuschuss:
a) 2.200€ monatlich für Gründende mit abgeschlossenem Studium oder Ausbildung
b) 1.100€ monatlich für Gründende während des Studiums, in Ausbildung, bzw. ohne einen Abschluss
Nordrhein-Westfalen:
Gründerstipendium
Startups (Einzelgründungen oder Teams mit max. 3 Personen) in der Anfangsphase (max. 1 Jahr alt) mit innovativer Idee mit Alleinstellungsmerkmal

Voraussetzungen: 18. Lebensjahr der Gründer*innen vollendet, Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in NRW, das Gründungsvorhaben muss als Hauptberuf verfolgt werden
Privater Lebensunterhalt, Coaching von akkreditierten Gründungsnetzwerken zur Gründungsbegleitung1.200€ pro Monat/Gründerperson, Laufzeit max. 1 Jahr
Rheinland-Pfalz:
Startup Innovativ
Innovative, wissensbasierte Gründungen mit neuartigen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen, die neue Technologien nutzen, aber nicht selbst weiterentwickeln. Projektbezogene Ausgaben wie bspw. Durchführung von Machbarkeitsstudien, Personalkosten, Entwicklung von Prototypen und deren Test bzw. Umsetzung, Markteinführung des Produktes oder der Dienstleistung, Anschaffungs- und Herstellungsausgaben (z. B. EDV, Maschinen, Anlagen), Ausgaben im Rahmen von Muster- und Patentanmeldungen, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern etc.Mindestförderhöhe 10.000€, max. 100.000€
Sachsen-Anhalt:
ego-Start
Existenzgründer & Unternehmensnachfolger mit hochinnovativen VorhabenUnterstützung für individuelle Qualifizierungsmaßnahmen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Zuschuss für Coachingleistungen, GründerstipendiumCoachingleistungen: 540€ pauschal pro Tagewerk bei max. 10 Tagewerken (max. 5.400€)

Gründerstipendium: 2.000€/Monat für einen Zeitraum von max. 18 Monaten
Schleswig-Holstein:
 
Gründungsstipendium Schleswig-Holstein
 
Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein
Gründungsstipendium:
a) Hochschulabsolventen (max. 10 Jahre seit Bachelor-Abschluss),
b) Studierende und Einzelpersonen mit abgeschlossener Ausbildung als Teil eines Gründungsteams (Teams mit max. 3 Personen)
 
Meistergründungsprämie:
Handwerksmeisterinnen und -meister in Schleswig-Holstein, die erstmals ein Handwerksunternehmen gründen oder übernehmen möchten.
Gründungsstipendium:
Innovative Gründungsideen in der Pre-Seed-Phase, vorzugsweise in Technologie, Wissen oder Nachhaltigkeit
 
 
Meistergründungsprämie:
Existenzgründungskosten: Basisförderung sowie Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzförderung
Hinweis: Der Tätigkeitsbeginn laut Gewerbeanmeldung darf nicht vor Antragsbewilligung liegen!

Gründungsstipendium:
– Hochschulabsolventen: monatlicher Zuschuss von 2.200€ über 8 bis 12 Monate,
– Studierende: monatlich 1000€.
– 150€/Monat Zuschuss für jedes unterhaltspflichtige Kind
– 8.500€ Teampauschale für Sach- und Investitionsmittel (z. B. für Prototypentwicklung)
– Betreuungs- und Coachingangebote
 
Meistergründungsprämie:
– Basisförderung 7.500€
– Arbeitsplatz- bzw. Ausbildungsplatzförderung 2.500€ (Beantragung 3 Jahre nach Gründung/Übernahme innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten möglich)
Voraussetzung ist die Schaffung und Besetzung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes für mindestens 12 Monate.
Thüringen:
Existenzgründungpass & Gründungsprämie
Existenzgründungspass:
natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und noch nicht selbständig sind
 
Gründungsprämie:
Gründungsvorhaben muss innovationsbasiert und in Thüringen geplant sein
Existenzgründungspass: Der Pass finanziert steuerliche, rechtliche oder notarielle Beratungen, Marketing- und Technologieunterstützung, Seminarteilnahme, Gruppenberatungen oder die Nutzung eines Coworking Space.
 
Gründungsprämie:
Lebensunterhalt während der Vorgründungsphase
Existenzgründungspass: Neugründung: 1.580€, Unternehmensübernahme: 2.210€
 
Gründungsprämie:
Fester monatlicher Zuschuss 2.500€ bis 3.500€, bis zu 6 Monate nach Gründung und max. für 12 Monate

*Die bereitgestellten Informationen erfolgen ohne Gewähr. Verbindliche Förderkriterien, Richtlinien sowie Fristen entnehmen Sie bitte den offiziellen Webseiten der jeweiligen Bundesländer. (Stand 22.01.2025)

Zusätzliche Abhilfe kann die Förderung unternehmerischen Know-hows vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sein. Das BAFA bezuschusst in diesem Rahmen Beratungen für Jungunternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Länderspezifische Fördermittelprogramme sind jedoch meist – aufgrund höherer Fördersummen – weitaus interessanter.


Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie gerne unsere Experten bei Busuttil & Company. Wir beraten Sie individuell zu Ihren spezifischen Anforderungen und Prüfen Ihre Projekte auf Förderfähigkeit. Wir sichern Ihrem Unternehmen staatliche Förderungen, die sonst ungenutzt verfallen.

Autor: Dr. Markus Busuttil

Dr. Markus Busuttil ist Gründer und Geschäftsführer von Busuttil & Company. Er hat über 8 Jahre Erfahrung in der Beratung zur steuerlichen Forschungsförderung in Großbritannien gesammelt, darunter über 5 Jahre bei Deloitte. Er unterstützte Mandanten aus der Industrie sowie multinationale Gruppen und Private Equity Funds. Markus Busuttil studierte Maschinenbau in Hannover und Wales. Nach erfolgreichem Studienabschluss folgte die Promotion an einem kollaborativem Forschungszentrum zwischen der University of Birmingham und der Firma Rolls-Royce. Heute konzentriert sich sein Team aus Ingenieuren, Projektmanagern und Betriebswirten darauf, Kunden bei der Beantragung der Forschungszulage zu unterstützen.

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