Investitionssofortprogramm beschlossen

Mehr Förderung ab 2026: Was das neue Investitionssofortprogramm für die Forschungszulage bedeutet

Die deutsche Wirtschaft steht weiterhin vor großen Herausforderungen: Zwei Jahre ohne nennenswertes Wachstum, ein globaler Innovationswettlauf, der sich stetig beschleunigt, und ein zunehmender Investitionsdruck in neue Technologien und klimafreundliche Produktionsprozesse. In diesem Umfeld ist es entscheidend, dass der Staat gezielt Impulse setzt für Investitionen, für Forschung und für die Zukunftsfähigkeit des Standorts Deutschland.

Mit dem am 19. Juli 2025 in Kraft getretenen Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland hat die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Teil des Programms ist die Reform der steuerlichen Forschungszulage, die ab dem 1. Januar 2026 gilt und forschungsaktive Unternehmen spürbar entlastet.

Forschungszulage 2026: Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Die steuerliche Forschungszulage hat sich seit ihrer Einführung im Jahr 2020 zu einem wichtigen Instrument der Innovationsförderung entwickelt. Mit dem Wachstumsbooster für 2026 wird sie nun noch attraktiver, sowohl für große Unternehmen als auch für kleine und mittlere Betriebe. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

1. Erhöhung der Bemessungsgrundlage

Ab dem 1. Januar 2026 steigt die maximale förderfähige Bemessungsgrundlage von derzeit 10 Mio. € auf 12 Mio. € pro Unternehmen und Jahr. Bei einem Fördersatz von 25 % ergibt sich daraus eine maximale Forschungszulage von 3 Mio. € jährlich. Für KMU, die von einem erhöhten Fördersatz von 35 % profitieren, sind sogar bis zu 4,2 Mio. € möglich.

Diese Entwicklung zeigt die Dynamik der letzten Jahre:

Entstehungszeitraum der förderfähigen AufwendungenBemessungsgrundlage
01.01.2020 – 30.06.20202 Mio. €
01.07.2020 – 27.03.20244 Mio. €
28.03.2024 – 31.12.202510 Mio. €
ab 01.01.202612 Mio. €

2. Einführung einer Gemeinkostenpauschale

Ein echter Meilenstein ist die Einführung einer pauschalen Gemeinkostenförderung: Unternehmen können künftig zusätzlich zu den förderfähigen Personalkosten pauschal 20 % für Gemein- und Betriebskosten geltend machen. Gerade für KMU, die oft nicht über eigene Controlling-Abteilungen verfügen, ist dies eine erhebliche Erleichterung. Die pauschale Förderung senkt die Einstiegshürden und macht die Forschungszulage auch für kleinere Projekte attraktiver.

3. Anhebung des förderfähigen Unternehmerlohns

Für viele inhabergeführte Unternehmen war die bisherige Deckelung des förderfähigen Unternehmerlohns auf 70 € pro Stunde ein Hemmnis. Ab 2026 wird dieser Satz auf 100 € pro Stunde angehoben. Ein klares Signal an Start-ups und Mittelstand, dass ihre Innovationsleistung wertgeschätzt wird.

Warum diese Reform so wichtig ist

Die Reform der Forschungszulage ist kein isoliertes Projekt, sondern Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Mit dem Investitionssofortprogramm verfolgt die Bundesregierung drei zentrale Ziele:

  1. Investitionen anreizen: Steuerliche Entlastungen und neue Abschreibungsregeln fördern Investitionen in moderne Technologien
  2. Innovationen fördern: Die Forschungszulage wird ausgebaut, um Forschung und Entwicklung gezielt zu unterstützen und ist dabei branchenoffen und rechtsanspruchsbasiert.
  3. Planungssicherheit schaffen: Die gesetzliche Verankerung sorgt für langfristige Perspektiven und stabile Rahmenbedingungen.

Gerade in einem Umfeld, in dem andere Länder massiv in ihre Innovationsökosysteme investieren, ist es entscheidend, dass Deutschland nicht zurückfällt. Die Forschungszulage ist dabei ein zentrales Instrument, weil sie branchenoffen, rechtsanspruchsbasiert und nicht wettbewerblich ist, was sie für Unternehmen jeder Größe und Branche zugänglich macht.

Weitere Maßnahmen des Investitionssofortprogramms

Das Investitionssofortprogramm entspricht einem umfassenden Maßnahmenpaket, das neben den Änderungen für die Forschungszulage noch weitere steuerliche Anreize schafft:

Degressive Abschreibung als Investitions-Booster

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird in den Jahren 2025 bis 2027 eine degressive AfA mit bis zu 30 % Abschreibungssatz eingeführt. Unternehmen können damit bereits im Jahr der Anschaffung bis zu 30 % der Investitionskosten steuerlich geltend machen. Ein starker Anreiz für Investitionen in Maschinen, Anlagen und Fahrzeuge.

Körperschaftsteuerreform

Ab 2028 wird der Körperschaftsteuersatz schrittweise von 15 % auf 10 % gesenkt, in fünf jährlichen Schritten. Damit sinkt die Gesamtsteuerbelastung für Kapitalgesellschaften bis 2032 auf unter 25 %. Ein international wettbewerbsfähiger Wert, der insbesondere für kapitalintensive Unternehmen mit langfristigen Investitionshorizonten attraktiv ist.

Förderung der Elektromobilität

Auch die betriebliche E-Mobilität wird gestärkt: Für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge gilt eine degressive Abschreibung von 75 % im Anschaffungsjahr. Zudem wird die Bruttolistenpreisgrenze für die steuerlich begünstigte Dienstwagenregelung von 70.000 € auf 100.000 angehoben.

Der politische Kontext: Innovationspolitik als Wachstumsmotor

Bereits im Koalitionsvertrag vom Mai 2025 hatten CDU/CSU und SPD angekündigt, die Forschungs- und Innovationspolitik in den Mittelpunkt ihrer Wirtschaftspolitik zu stellen. Der Titel des Vertrags „Verantwortung für Deutschland“ ist dabei Programm: Es geht um Stabilität, Zukunftsfähigkeit und nachhaltiges Wachstum.

Ein zentrales Ziel: Bis 2030 sollen mindestens 3,5 % des Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung investiert werden, durch Staat und Wirtschaft gemeinsam. Die Forschungszulage ist dabei ein Hebel, um Investitionen zu mobilisieren und Innovationskraft zu entfesseln.

Bundeskanzler Friedrich Merz betonte in seiner Bundestagsrede vom 9. Juli 2025:

„Wir machen Deutschland fit für die Zukunft und stärken vor allem die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit unseres Standortes.“

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt zu handeln

Die beschlossene Reform der Forschungszulage ist ein starkes Signal an die Wirtschaft: Forschung lohnt sich mehr denn je. Unternehmen, die in Innovation investieren, erhalten ab 2026 mehr Unterstützung und größere Planungssicherheit.

Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Höhere Förderung durch Anhebung der Bemessungsgrundlage
  • Weniger Aufwand durch pauschale Gemeinkostenförderung
  • Mehr Fairness durch höheren Unternehmerlohn
  • Langfristige Perspektive durch gesetzliche Verankerung bis mindestens 2030

Unternehmen sollten jetzt aktiv werden, F&E-Projekte für 2026 strukturiert planen, ihre Förderfähigkeit prüfen und interne Prozesse anpassen, um die neuen Möglichkeiten optimal zu nutzen.

Denn eines ist klar: Wer heute in Innovation investiert, gestaltet das Wachstum von morgen.

Fazit: Starkes Signal und noch größeres Potenzial

Mit dem Investitionssofortprogramm und der Reform der Forschungszulage setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen: Innovationen sollen steuerlich gefördert, Investitionen erleichtert und der Standort Deutschland gestärkt werden. Die beschlossenen Maßnahmen bringen spürbare Verbesserungen, insbesondere durch die höhere Bemessungsgrundlage, die pauschale Gemeinkostenförderung und die Anhebung des förderfähigen Unternehmerlohns.

Für viele Unternehmen ist das ein echter Fortschritt. Die Forschungszulage wird einfacher, planbarer und attraktiver, und damit zu einem noch wirkungsvolleren Instrument der Innovationsförderung.

„Die Reform der Forschungszulage ist ein bedeutender Schritt nach vorn! Sie bringt mehr Planungssicherheit und stärkt die steuerliche Innovationsförderung spürbar. Gleichzeitig zeigt unsere Beratungspraxis: Das Potenzial dieses Instruments ist noch längst nicht ausgeschöpft. Um die großen Transformationsaufgaben unserer Zeit wirksam zu begleiten, braucht es eine Weiterentwicklung hin zu einer umfassenderen Transformationszulage.“ sagt Fördermittelexperte Dr. Markus Busuttil.

Denn so wichtig die aktuellen Verbesserungen durch das Investitionssofortprogramm der Bundesregierung sind, sie markieren nicht das Ende der Entwicklung, sondern vielmehr einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Innovationspolitik. Die großen Herausforderungen unserer Zeit, von der digitalen Transformation über die Energiewende bis hin zur Fachkräftesicherung, erfordern ein noch breiteres Verständnis von förderfähiger Innovation.

👉 Wie eine solche Weiterentwicklung aussehen könnte, lesen Sie hier.

Autor: Dr. Markus Busuttil

Dr. Markus Busuttil ist Gründer und Geschäftsführer von Busuttil & Company. Er hat über 11 Jahre Erfahrung in der Beratung zur steuerlichen Forschungsförderung in Großbritannien gesammelt, darunter über 5 Jahre bei Deloitte. Er unterstützte Mandanten aus der Industrie sowie multinationale Gruppen und Private Equity Funds. Markus Busuttil studierte Maschinenbau in Hannover und Wales. Nach erfolgreichem Studienabschluss folgte die Promotion an einem kollaborativem Forschungszentrum zwischen der University of Birmingham und der Firma Rolls-Royce. Heute konzentriert sich sein Team aus Ingenieuren, Projektmanagern und Betriebswirten darauf, Kunden bei der Beantragung der Forschungszulage zu unterstützen.

Mehr Förderung ab 2026: Was das neue Investitionssofortprogramm für die Forschungszulage bedeutet

Was im Koalitionsvertrag angekündigt wurde ist nun gesetzlich verankert: Mit dem Investitionssofortprogramm hat die Bundesregierung die Forschungszulage reformiert. Ab dem 1. Januar 2026 gelten höhere Fördersätze und neue steuerliche Anreize für innovative Unternehmen.

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