Das Antragsverfahren
Die Forschungszulage steht für eine breite Palette an Innovationsvorhaben offen. Besonders interessant ist auch, dass alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen anspruchsberechtigt sind – unabhängig von Branchenzugehörigkeit und Größe. Dennoch kann der zweistufige Prozess auf den ersten Blick komplex und abschreckend erscheinen. Erfahren Sie mehr über die notwendigen Schritte und wie wir von Busuttil & Company Sie dabei unterstützen können.
In einem zweistufigen Verfahren zur Forschungszulage
Das Antragsverfahren der Forschungszulage unterteilt sich in einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und den darauffolgenden Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt.
Ihr Weg mit Busuttil & Company
Während des gesamten Prozesses können Sie sich ganz auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren. Unsere Experten stehen Ihnen bei jedem Schritt mit Rat und Tat zur Seite, erstellen für Sie die Anträge und kümmern sich um eine reibungslose Abwicklung. Vor Einreichung des Antrages erhalten Sie eine umfangreiche, transparente Dokumentation Ihres Projektes. Im Falle möglicher Nachforderungen, die in der Regel mit einer Frist von zwei Wochen beantwortet werden müssen, übernehmen wir die komplette Kommunikation.
Unser Erfolgskonzept: So schaffen wir einen Mehrwert für Sie
Das Forschungszulagengesetz ist ein sehr komplexes Regelwerk. Deshalb begleiten wir Sie – von der Erstberatung bis zur Dokumentation – über die gesamte Projektlaufzeit und stellen proaktiv die richtigen Weichen. So leiten wir Sie zielsicher durch den Paragraphen-Dschungel des Forschungszulagengesetzes.
Unsere Methodik: Mit System zu maximalem Erfolg
Unsere Methodik baut auf fundierte Erfahrung und hat zwei wesentliche Maximen: das größtmögliche Förderpotenzial auszuschöpfen und dabei das Risiko einer Ablehnung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) oder die Prüfung durch das Finanzamt zu verhindern. Dabei folgen wir fünf klar definierten Meilensteinen.