Blog Ermittlungen im Zusammenhang mit der Forschungszulage

Forschungszulage verantwortungsvoll nutzen: Warum der richtige Partner zählt

Das Thema Vertrauen ist bei der Forschungszulage entscheidend. Vertrauen in ein Förderinstrument, das Unternehmen bei Forschung und Entwicklung unterstützt, aber auch Vertrauen in die Prozesse und Partner, die die Unternehmen auf dem Weg zur erfolgreichen Förderung begleiten.

Die aktuellen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Forschungszulage rücken dieses Thema gerade wieder besonders in den Fokus.

Doch worum geht es eigentlich?

Am 1. Oktober 2026 wurden die Geschäftsräume der innoscripta SE und weiterer Gesellschaften der Unternehmensgruppe durchsucht. Nach Angaben des Unternehmens stehen die Maßnahmen im Zusammenhang mit einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zur Erlangung eines nicht gerechtfertigten Steuervorteils bei der Beantragung von Forschungszulagen durch Kunden. Nach dem vorläufigen Kenntnisstand der Gesellschaft beziehen sich die beschriebenen Vorgänge auf mögliches Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter bei bestimmten Kundenmandaten. Das Unternehmen erklärte, die Sachverhalte umfassend zu prüfen und mit den Ermittlungsbehörden zusammenzuarbeiten. Quelle: Unternehmensmitteilung vom 1. Oktober 2026

Dabei ist eine Einordnung relevant: Es handelt sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren. Die Vorwürfe sind nicht abschließend geklärt. Eine Durchsuchung bedeutet daher noch keine Feststellung von Fehlverhalten – deshalb möchten wir den konkreten Fall an dieser Stelle nicht bewerten.

Viel wichtiger ist uns, darzustellen, was Unternehmen aus der aktuellen Diskussion für den eigenen Umgang mit der Forschungszulage mitnehmen können. Denn solche Nachrichten können zunächst einmal verunsichern: Ist die Förderung mit größeren Risiken verbunden als bislang angenommen? Sollte man auf externe Beratung verzichten oder sogar von einer Antragstellung absehen?

Diese Verunsicherung ist klar nachvollziehbar, doch aus unserer Sicht wäre das der falsche Rückschluss. Die Forschungszulage bleibt eines der attraktivsten Instrumente für innovationsaktive Unternehmen in Deutschland und professionelle Fördermittelberatungen haben weiterhin ihre klare Berechtigung. Die aktuelle Diskussion sollte vielmehr Anlass dafür sein, genauer hinzusehen: auf Compliance, die Qualität der Beratung und die Wahl eines Partners, der den gesamten Förderprozess verantwortungsvoll begleitet.

Das Instrument Forschungszulage verdient weiterhin Vertrauen

Ein laufendes Ermittlungsverfahren sollte nicht dazu führen, ein ganzes Förderinstrument oder eine gesamte Beratungsbranche unter Generalverdacht zu stellen. Für innovative Unternehmen bleibt die Forschungszulage eines der wichtigsten Instrumente, um Forschungs- und Innovationsvorhaben zu finanzieren. Diese Chance sollten Unternehmen nach wie vor keinesfalls ungenutzt lassen, doch stets verantwortungsvoll und mit einem genauen Blick darauf, wie der eigene Prozess aufgestellt ist und wer sie dabei begleitet.

Gute Beratung bedeutet, tatsächlich förderfähige Projekte korrekt, nachvollziehbar und belastbar darzustellen. Ebenso bedeutet sie, darauf hinzuweisen, wenn ein Vorhaben die Voraussetzungen nicht erfüllt, Aufwendungen nicht angesetzt werden sollten oder die vorhandene Dokumentation für bestimmte Angaben nicht ausreicht.

Das maximale Förderpotenzial auszuschöpfen und eine belastbare Compliance sicherzustellen, gehört dabei immer zusammen. Dabei ist es entscheidend von vornherein über die reine Antragsstellung hinauszublicken und den Prozess weiterzudenken.

Die positive BSFZ-Bescheinigung ist nicht das Ende des Prozesses

Für einen belastbaren Forschungszulagenprozess ist das zweistufige Antragsverfahren entscheidend. Denn beide Stufen prüfen unterschiedliche Voraussetzungen und stellen entsprechend unterschiedliche Anforderungen an eine belastbare Dokumentation.

In der ersten Stufe steht die Förderfähigkeit des FuE-Vorhabens im Mittelpunkt. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beurteilt, ob das beschriebene Vorhaben die Voraussetzungen für Forschung und Entwicklung im Sinne des Forschungszulagengesetzes erfüllt. Entscheidend ist dabei, dass das tatsächliche Vorhaben fachlich korrekt und nachvollziehbar beschrieben wird. Entwicklungsziele, bestehende technische oder wissenschaftliche Unsicherheiten und die geplanten Arbeiten müssen sich aus dem realen Projekt ableiten lassen. Eine professionelle Antragsstellung bedeutet daher nicht, ein Vorhaben „förderfähig zu schreiben“, sondern die tatsächlich vorhandenen F&E-Merkmale präzise herauszuarbeiten und nachvollziehbar darzustellen.

In der zweiten Stufe verschiebt sich der Fokus auf die förderfähigen Aufwendungen. Auf Grundlage der positiven BSFZ-Bescheinigung wird die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragt. Die Bescheinigung bestätigt jedoch nicht automatisch, dass sämtliche anschließend geltend gemachten Aufwendungen förderfähig sind. Deshalb muss beispielsweise nachvollziehbar sein, welche Mitarbeitenden tatsächlich am bescheinigten F&E-Vorhaben gearbeitet haben, welche Tätigkeiten sie ausgeübt haben und in welchem Umfang entsprechende Aufwendungen dem Projekt zugeordnet werden können. Das Forschungszulagengesetz sieht vor, dass FuE-Vorhaben und förderfähige Aufwendungen so bezeichnet werden, dass eine Überprüfung möglich ist.

Deshalb sollten beide Verfahrensstufen von Beginn an berücksichtigt werden. Die technische Projektbeschreibung, der tatsächliche Projektverlauf und die geltend gemachten Aufwendungen müssen konsistent zusammenpassen.

Compliance beginnt nicht erst bei der Betriebsprüfung

Compliance bedeutet bei der Forschungszulage vor allem, dass Angaben die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegeln und auch im Nachhinein belegbar sind. Ein belastbarer Prozess beginnt deshalb bereits bei der ersten Bewertung eines FuE-Vorhabens und setzt sich über die laufende Dokumentation bis zur Ermittlung der förderfähigen Aufwendungen fort.

Dabei verändern sich Projekte in der Praxis: Zeitpläne verschieben sich, technische Ansätze werden angepasst, Mitarbeitende wechseln oder Arbeitspakete entwickeln sich anders als ursprünglich vorgesehen. Umso wichtiger ist es, neben dem ursprünglichen Antrag auch die tatsächliche Durchführung und relevante Veränderungen nachvollziehbar zu dokumentieren.

Klare Verantwortlichkeiten helfen dabei. Wer liefert die technischen Informationen, wer ermittelt und prüft die Aufwendungen, wer kontrolliert die Angaben vor der Einreichung? Und wie werden die erforderlichen Nachweise aufbewahrt?

Diese Fragen sind auch mit Blick auf spätere Betriebsprüfungen relevant. Unternehmen sollten Jahre nach der Antragstellung noch erklären können, welche Arbeiten durchgeführt wurden und auf welcher Grundlage die Förderung ermittelt wurde. Eine gute Beratung denkt diese Perspektive von Anfang an mit und unterstützt dabei, praktikable Dokumentations- und Prüfprozesse aufzusetzen.

Das schafft Klarheit im Unternehmen und erleichtert den Umgang mit Rückfragen der Finanzverwaltung. Sorgfältige Prozesse können vermeidbare Fehler und Risiken reduzieren, auch wenn sie Prüfungen oder Beanstandungen nicht ausschließen.

Wie gute Beratung Unternehmen entlastet

Ein Unternehmen kann die Forschungszulage grundsätzlich selbst beantragen. Die Verantwortung für die gemachten Angaben bleibt beim antragstellenden Unternehmen. Gute Beratung unterstützt dabei, dieser Verantwortung durch Erfahrung, fachliche Einordnung und gezielte Begleitung gerecht zu werden.

Erfahrene Fördermittelberater kennen die Anforderungen aus Antragsverfahren, Rückfragen und Prüfungen. Sie können einschätzen, wo Abgrenzungsfragen entstehen, welche Informationen benötigt werden und an welchen Stellen eine besonders sorgfältige Dokumentation erforderlich ist.

Hinzu kommt die fachliche Übersetzungsleistung. Im Forschungszulagenprozess treffen unterschiedliche Perspektiven aufeinander: Entwicklungsteams beschreiben technische Herausforderungen, Finance und Controlling liefern Daten, und Steuerabteilungen beziehungsweise externe Steuerberater beurteilen steuerliche Fragen. Eine professionelle Fördermittelberatung verbindet diese Perspektiven und macht offene Punkte frühzeitig sichtbar.

Worauf es bei der Wahl des richtigen Partners ankommt

Wer einen Partner für die Beantragung der Forschungszulage auswählt, sollte nicht allein danach fragen, wie schnell ein Antrag erstellt werden kann, wie hoch die erwartete Förderung ist oder welches Honorar anfällt. Mindestens ebenso wichtig ist, wie intensiv sich die Beratung mit den tatsächlichen FuE-Projekten auseinandersetzt, welche Expertise das Team mitbringt und ob Angaben kritisch hinterfragt werden.

Dabei helfen konkrete Fragen:

  • Wird sich Zeit genommen, das Vorhaben in seiner Tiefe und Komplexität zu verstehen?
  • Werden Förderfähigkeit und mögliche Grenzen nachvollziehbar erläutert?
  • Werden Dokumentation und Compliance von Beginn an mitgedacht?
  • Werden förderfähige Aufwendungen sorgfältig ermittelt und Zuständigkeiten klar geregelt?
  • Hat die Beratung Erfahrung mit Rückfragen der Behörden und Betriebsprüfungen?
  • Auf welche fachlichen Ressourcen und Partner kann sie zurückgreifen?
  • Welche Unterstützung ist vorgesehen, wenn der Antrag längst gestellt ist?

Ob eine Beratung den gesamten Förderprozess im Blick hat, sollte sich auch in ihrem Vergütungsmodell widerspiegeln. Bei einem Erfolgshonorar ist deshalb entscheidend, was als Erfolg gilt: Die positive BSFZ-Bescheinigung ist ein wichtiger Meilenstein, die tatsächliche Höhe der Forschungszulage steht damit jedoch noch nicht fest. Aus unserer Sicht sollte sich ein Erfolgshonorar daher an der vom Finanzamt festgesetzten Fördersumme orientieren. Knüpft es allein an die BSFZ-Bescheinigung oder gar die Projektkosten an, können Fehlanreize entstehen, weil das Honorar vom tatsächlichen Förderergebnis entkoppelt ist. Unternehmen sollten deshalb nachvollziehen können, auf welcher Grundlage das Honorar berechnet wird und wann es fällig wird.

Persönliche Begleitung über den Antrag hinaus

Neben den vertraglichen Rahmenbedingungen zählt die Qualität der täglichen Zusammenarbeit. Software und standardisierte Prozesse können dabei wertvolle Unterstützung leisten. Bei komplexen FuE-Projekten bleibt jedoch die individuelle fachliche Auseinandersetzung mit dem konkreten Vorhaben entscheidend.

Unser Ansatz bei Busuttil & Company ist deshalb bewusst persönlich und beratungsorientiert. Unsere Consultants setzen sich gemeinsam mit den Verantwortlichen im Unternehmen mit den FuE-Vorhaben und ihrer Dokumentation auseinander. Dabei reicht unsere Begleitung über die Antragserstellung hinaus: Compliance, Rückfragen der Finanzverwaltung und mögliche spätere Betriebsprüfungen denken wir von Beginn an mit.

In steuerrechtlichen Fragestellungen arbeiten wir eng mit unseren Partnern von WTS Deutschland zusammen. So verbinden wir unsere Expertise in der Forschungszulage mit steuerrechtlichem Fachwissen, besonders dort, wo technische Projektinhalte, betriebliche Abläufe und steuerliche Anforderungen ineinandergreifen.

Wie Unternehmen sich konkret auf mögliche Betriebsprüfungen vorbereiten können, erläutern wir gemeinsam mit WTS in unserem Whitepaper „Betriebsprüfung der Forschungszulage: Steuerliche Risiken und Compliance-Strategien“. Es zeigt, welche Nachweise für Vorhaben, Tätigkeiten und Personalkosten wichtig sind, wo typische Fehler entstehen und wie sich klare Zuständigkeiten und eine laufende Dokumentation im Unternehmen organisieren lassen.

Fazit

Die aktuelle Diskussion unterstreicht, wie wichtig fachliche Qualität, transparente Prozesse und eine verlässliche Begleitung bei der Forschungszulage sind. Gleichzeitig sollte sie Unternehmen keinesfalls davon abschrecken, steuerliche Förderinstrumente wie die Forschungszulage zu nutzen oder auf professionelle Beratung zurückzugreifen. Das laufende Ermittlungsverfahren stellt weder den Wert der Förderung selbst noch den Nutzen einer professionellen Beratung grundsätzlich infrage. Für forschungsaktive Unternehmen ist und bleibt die Forschungszulage ein wichtiger Finanzierungsbaustein. Die entscheidende Frage lautet, wie Unternehmen ihr volles Förderpotenzial ausschöpfen und den Prozess zugleich belastbar gestalten können.

Wer Compliance und Dokumentation von Beginn an mitdenkt, schafft eine Grundlage, die über die reine Antragstellung hinausträgt. Vorhaben, Tätigkeiten und Aufwendungen bleiben nachvollziehbar, auch bei späteren Rückfragen der Finanzverwaltung oder einer möglichen Betriebsprüfung. Eine gute Beratung unterstützt dabei, diese Anforderungen im Unternehmensalltag umzusetzen, Förderpotenziale zu erkennen und fachliche Grenzen offen anzusprechen.

So können Unternehmen ihre Innovationsvorhaben mit Zuversicht vorantreiben und sich auf eine Begleitung verlassen, die auch nach der Antragstellung Bestand hat. Denn für uns gilt: Innovative Ideen brauchen starke Partner.

Falls Sie Fragen zur Forschungszulage und ihren Anforderungen haben oder unsicher sind, wie gut Ihr Förderprozess die Compliance-Anforderungen erfüllt, sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam schauen wir, wo Sie stehen und wie wir Sie auf diesem Weg unterstützen können.

Autor: Dr. Markus Busuttil

Dr. Markus Busuttil ist Gründer und Geschäftsführer von Busuttil & Company. Er hat über 11 Jahre Erfahrung in der Beratung zur steuerlichen Forschungsförderung in Großbritannien gesammelt, darunter über 5 Jahre bei Deloitte. Er unterstützte Mandanten aus der Industrie sowie multinationale Gruppen und Private Equity Funds. Markus Busuttil studierte Maschinenbau in Hannover und Wales. Nach erfolgreichem Studienabschluss folgte die Promotion an einem kollaborativem Forschungszentrum zwischen der University of Birmingham und der Firma Rolls-Royce. Heute konzentriert sich sein Team aus Ingenieuren, Projektmanagern und Betriebswirten darauf, Kunden bei der Beantragung der Forschungszulage zu unterstützen.

Forschungszulage verantwortungsvoll nutzen: Warum der richtige Partner zählt

Das Thema Vertrauen ist bei der Forschungszulage entscheidend. Vertrauen in ein Förderinstrument, das Unternehmen bei Forschung und Entwicklung unterstützt, aber auch Vertrauen in die Prozesse und Partner, die die Unternehmen auf dem Weg zur erfolgreichen Förderung begleiten. Die aktuellen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Forschungszulage rücken dieses Thema gerade wieder besonders in den Fokus.

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