Metallverarbeitung
Die Metallverarbeitung steht vor tiefgreifenden Veränderungen: steigende Energie- und Rohstoffpreise, Fachkräftemangel, Digitalisierung, zunehmender internationaler Wettbewerb und der wachsende Druck zur Dekarbonisierung fordern Unternehmen branchenweit heraus. Mit der Forschungszulage schaffen Sie finanziellen Spielraum, um innovative Fertigungstechnologien zu entwickeln, Produktionsprozesse zu optimieren und Ihre Wettbewerbsfähigkeit in einem sich wandelnden Markt zu sichern.
Zukunft schmieden – mit der Forschungszulage für die Metallverarbeitung
Ob Automatisierung, ressourceneffiziente Produktionsverfahren, neue Werkstoffe oder intelligente Fertigung – Innovation ist der Schlüssel, um im globalen Wettbewerb der Metallverarbeitung bestehen zu können. Doch Forschung und Entwicklung in diesem Bereich sind oft kostenintensiv, technisch anspruchsvoll und mit hohem Risiko verbunden.
Die Forschungszulage ist hier ein strategisches Förderinstrument: Sie unterstützt Ihr Unternehmen dabei, Entwicklungsaufwand gezielt zu finanzieren, Innovationsprojekte planbarer zu gestalten und neue Technologien schneller in die Anwendung zu bringen.
Zum 1. Januar 2020 hat die Bundesregierung eine neue steuerliche Forschungsförderung, die sogenannte Forschungszulage, eingeführt. Die Förderung ist vor allem auf kleine und mittelständische Unternehmen ausgerichtet, um diese in ihrem Innovationspotenzial zu unterstützen und somit langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Natürlich profitieren auch größere Unternehmen von der Forschungszulage.
Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen ohne Beschränkung auf Größe, Rechtsform oder Branchenzugehörigkeit, die förderfähige Entwicklungsvorhaben durchführen.
Die Forschungszulage bietet eine maximale Förderung von 3 Mio. Euro/Jahr ab 2024. Hierbei gilt ein Fördersatz von 25 % (+10 % extra für KMU) auf förderfähige Kosten, insbesondere die Kosten für das Personal, das im Rahmen Ihrer Entwicklungsaktivitäten beschäftigt ist. Die förderfähigen F&E-Kosten sind auf maximal 12 Mio. € pro Jahr gedeckelt. Für Forschung, welche extern in Auftrag gegeben wird, gilt ein Fördersatz von 17,5 % (+7 % extra für KMU).
Die Forschungszulage kann rückwirkend von 2020 bis 2023 beantragt werden sowie planungssicher für 2024. Ihnen winken insgesamt bis zu 4+3 Mio. Euro Förderung für Ihre Projekte.
- Neuartig: Es muss auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen.
- Ungewiss: Es müssen Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis bestehen.
- Planmäßig: Das Vorhaben muss einem Plan folgen und budgetierbar sein.
Die Beantragung und Gewährung sind in zwei Schritte unterteilt. Im ersten Schritt erfolgt die Beantragung der Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Die BSFZ prüft, ob die Kriterien eines begünstigten FuE-Vorhabens erfüllt sind und stellt dem Antragsteller im Anschluss eine Bescheinigung aus.
Im zweiten Schritt erfolgt die Beantragung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt des Anspruchsberechtigten.
Nach der Festsetzung der Forschungszulage wird diese nicht sofort ausgezahlt, sondern bei der nächsten festgesetzten Einkommens- oder Körperschaftssteuer angerechnet. Dies kann sich auch auf zurückliegende Wirtschaftsjahre beziehen und ist nicht abhängig vom Wirtschaftsjahr, für das die Forschungszulage festgesetzt worden ist.
Ist die festgesetzte Forschungszulage höher als die Einkommens- oder Körperschaftssteuer, dann wird diese als Einkommens- oder Körperschaftssteuererstattung ausgezahlt.
Wie Innovation die Metallverarbeitung zukunftsfähig macht
Digitalisierung von Produktionsketten, KI-gestützte Qualitätskontrolle oder energieeffiziente Umformtechnik – technologische Fortschritte verändern die Metallverarbeitung grundlegend. Gleichzeitig steigen Kundenanforderungen an Flexibilität, Präzision und Nachhaltigkeit.
Sind Sie bereit für die Transformation?
Busuttil & Company begleitet Sie als erfahrener Partner bei der Nutzung der Forschungszulage. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Innovationskraft strategisch zu fördern und Ihre Investitionen in zukunftsweisende Technologien wirtschaftlich abzusichern – für eine starke Position in der Metallverarbeitung von morgen.
Das sagen unsere Kunden über uns
Zu unseren Kunden zählen mittelständische und große Unternehmen aus folgenden Branchen:
Mit seiner umfassenden Erfahrung in puncto steuerliche Forschungsförderung in Großbritannien bei Deloitte ist Dr. Markus Busuttil einer der führenden Experten für die Forschungszulage. Als promovierter Ingenieur hat er die Fähigkeit, mit den F&E-Abteilungen auf Augenhöhe zu kommunizieren, den Forschungscharakter von Projekten zu evaluieren und Fördermittelanträge in einer Form zu formulieren, die die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung erhöht.
Führende Expertise für die steuerliche Forschungsförderung
Mit seiner umfassenden Erfahrung in puncto steuerliche Forschungsförderung in Großbritannien bei Deloitte ist Dr. Markus Busuttil einer der führenden Experten für die Forschungszulage. Als promovierter Ingenieur hat er die Fähigkeit, mit den F&E-Abteilungen auf Augenhöhe zu kommunizieren, den Forschungscharakter von Projekten zu evaluieren und Fördermittelanträge in einer Form zu formulieren, die die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung erhöht.
+100
Über 100 zufriedene Mandanten
+10
Über zehn Jahre Erfahrung in der
steuerlichen Forschungsförderung
>30 Mio €
Über 30 Mio € Fördermittel in den
letzten zehn Jahren generiert
Die wichtigsten Vorteile der Forschungszulage
Die Förderung durch das Forschungszulagengesetz ist ab dem 01.01.2020 möglich.
Es werden alle Unternehmen ohne Beschränkung auf Größe oder Branchenzugehörigkeit gefördert, die förderfähige Entwicklungsvorhaben durchführen.
Bei der Forschungszulage sind die Chancen auf eine Förderung deutlich größer als bei anderen Programmen. Wir kennen die „neuralgischen“ Punkte des Verfahrens und holen das Optimum für Sie heraus!
1.
Planbarkeit
- Planbare Reduzierung von Entwicklungskosten durch den verankerten Rechtsanspruch
- Weitreichender Planungshorizont
- Kein Wettbewerb um projektbezogene Zuschüsse
2.
Flexibilität
- Beantragung der Förderung im Nachhinein möglich
- Kein verzögerter Projektstart durch das Warten auf eine Förderzusage
- Erleichterte Förderung kleinerer Entwicklungsprojekte
3.
Thematische Offenheit
- Förderung ist thematisch nicht an ein Forschungsgebiet gebunden.
- Es besteht keine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Hochschulen oder KMUs
Ihr direkter Draht zur individuellen Beratung
Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Gerne beraten wir Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch zu Ihren individuellen Anforderungen.
Forschungszulage aktuell
Verfolgen Sie unsere Fachartikel, mit denen wir die jeweils aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der Forschungszulage für Sie einordnen.