Forschungszulage vs. ZIM: Welche Förderung passt zu Ihren Innovationsprojekten?
Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten können für innovative Unternehmen in Deutschland einen entscheidenden Wettbewerbsfaktor darstellen. Neue Produkte, digitale Lösungen, effizientere Prozesse oder technologische Alleinstellungsmerkmale entstehen jedoch nicht ohne erhebliche Investitionen. Und genau hier liegt oftmals ein entscheidender Schwachpunkt: Wenn Unternehmen die notwendige Liquidität fehlt, werden Innovationsvorhaben auf Eis gelegt.
Um dem entgegenzuwirken, stellt der Bund diverse Förderinstrumente zur Verfügung. Dafür stehen forschungsaktiven Unternehmen in Deutschland insbesondere zwei Instrumente zur Auswahl: die steuerliche Forschungszulage und das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Beide Programme verfolgen zwar dasselbe Ziel – Innovationen zu fördern – unterscheiden sich aber in ihrer Struktur, in ihren Rahmenbedingungen und der strategischen Wirkung.
In der Beratungspraxis erleben wir täglich, dass Unternehmen sich und uns genau diese Frage stellen: Forschungszulage oder ZIM? Welche Förderung passt besser zu uns und unseren Innovationsprojekten?
Die kurze Antwortet lautet: Es kommt darauf an. Die ausführliche Antwort geben wir Ihnen im Verlauf dieses Beitrags.
Forschungszulage & ZIM im Vergleich
Nach der grundsätzlichen Entscheidung, Innovationsvorhaben staatlich fördern zu lassen, stellt sich für viele Unternehmen die nächste und deutlich strategischere Frage: Welches Förderinstrument ist für unser konkretes Vorhaben geeignet?
Mit der steuerlichen Forschungszulage und dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) stehen zwei Förderinstrumente zur Verfügung, die auf den ersten Blick ähnliche Ziele verfolgen, in der praktischen Anwendung jedoch sehr unterschiedlich funktionieren.
So unterscheiden sich Forschungszulage und ZIM unter anderem in der Art der Förderung (steuerliche Förderung vs. Zuschuss), dem Zeitpunkt der Antragstellung, der Planbarkeit und Rechtssicherheit, der Zielgruppe sowie der strategischen Rolle innerhalb der Innovationsfinanzierung eines Unternehmens.
Ein Vergleich beider Programme lohnt sich daher insbesondere für Unternehmen, die ihre Innovationsförderung nicht als einmalige Maßnahme, sondern als strategischen Bestandteil ihrer Unternehmensentwicklung verstehen. In den folgenden Abschnitten betrachten wir die beiden Instrumente zunächst getrennt voneinander und ordnen sie anschließend im direkten Vergleich ein.
Die Forschungszulage: steuerliche Förderung mit Planungssicherheit
Die Forschungszulage wurde eingeführt, um Forschung und Entwicklung in der Breite der deutschen Wirtschaft zu stärken. Sie setzt genau dort an, wo Innovation tatsächlich entsteht: im Unternehmen selbst.
Förderfähig sind eigenbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die auf neue Erkenntnisse, neue Produkte oder wesentliche technische Verbesserungen abzielen.
Wer kann die Forschungszulage nutzen?
Ein großer Vorteil der Forschungszulage ist ihre Offenheit. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen. Damit ist die Forschungszulage eines der wenigen Förderinstrumente in Deutschland, das nicht auf den Mittelstand begrenzt ist.
Welche Kosten sind förderfähig?
Im Rahmen der Forschungszulage können insbesondere Aufwendungen in Form von Personalkosten für Mitarbeiter in Forschung und Entwicklung berücksichtigt werden sowie Aufwendungen für Auftragsforschung oder Eigenleistungen bei Einzelunternehmen.
Die Bemessungsgrundlage ist gesetzlich gedeckelt, dennoch ergeben sich in der Praxis häufig erhebliche Fördervolumina. Gerade Unternehmen mit mehreren parallelen Entwicklungsprojekten profitieren von der Skalierbarkeit des Instruments.
Warum die Forschungszulage strategisch so wertvoll ist
In der täglichen Beratung zeigt sich uns immer wieder: Die Forschungszulage überzeugt insbesondere durch ihre Planbarkeit und Kontinuität.
Unternehmen können Projekte starten, wenn es wirtschaftlich sinnvoll ist und nicht erst dann, wenn ein Förderfenster geöffnet wird. Auch gescheiterte oder abgebrochene Entwicklungsprojekte können förderfähig sein. Das ist ein entscheidender Punkt, denn echte Innovation ist immer mit Unsicherheit verbunden.
Ein weiterer wichtiger Vorteil der Forschungszulage ist die Möglichkeit, Projekte bis zu 4 Jahre rückwirkend fördern zu lassen. Um den jährlichen Fristablauf nicht zu verpassen, sollten Sie hier aufmerksam sein und rechtzeitig mit der Beantragung beginnen, da der Antragsprozess Zeit und Ressourcen beansprucht.
Hinzu kommt der Rechtsanspruch: Erfüllt ein Projekt die gesetzlichen Kriterien, muss die Förderung gewährt werden. So können Sie langfristig auf eine zuverlässige Förderquelle zurückgreifen. Das schafft Verlässlichkeit, die gerade für langfristige Innovationsstrategien essenziell ist.
Dieser kurze Abriss zur Forschungszulage soll Ihnen einen ersten Überblick geben. Wenn Sie weitere Informationen, wie die genauen Fördersätze oder die konkreten Erfüllungskriterien, nachlesen möchten, finden Sie sie hier.
ZIM: projektbezogene Förderung mit Zuschusscharakter
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) wurde geschaffen, um konkrete Innovationsprojekte im Mittelstand gezielt zu unterstützen. Im Fokus stehen dabei klar definierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit einem erkennbaren technologischen Fortschritt und einem hohen Innovationsgrad.
Im Gegensatz zur Forschungszulage setzt das ZIM nicht auf die Förderung kontinuierlicher F&E-Tätigkeit, sondern auf die projektbezogene Unterstützung einzelner Innovationsvorhaben. Gefördert werden Vorhaben, die über den Stand der Technik hinausgehen und deren Umsetzung für das Unternehmen mit technischem und wirtschaftlichem Risiko verbunden ist.
Wer kann das ZIM nutzen?
Das ZIM richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-KMU-Definition. Auch junge Unternehmen und Start-ups können grundsätzlich antragsberechtigt sein, sofern sie die entsprechenden Größenkriterien erfüllen.
Darüber hinaus eröffnet das ZIM gezielt Möglichkeiten zur Kooperation, sowohl zwischen Unternehmen als auch mit Forschungseinrichtungen. Insbesondere technologieintensive Kooperationsprojekte spielen im ZIM eine zentrale Rolle.
Welche Kosten sind förderfähig?
Im Rahmen des ZIM können vor allem projektbezogene Personalkosten, Kosten für Fremdleistungen sowie weitere direkt zurechenbare projektbezogene Aufwendungen berücksichtigt werden. Die förderfähigen Kosten müssen dabei klar dem jeweiligen Projekt zugeordnet und im Vorfeld detailliert geplant werden.
Die Förderquote kann, abhängig von Unternehmensgröße, Projektart und Region, vergleichsweise hoch ausfallen. Gleichzeitig sind die maximal förderfähigen Kosten und Zuschussbeträge begrenzt, sodass sich das ZIM insbesondere für klar abgegrenzte Projekte mit überschaubarem Umfang eignet.
Warum das ZIM strategisch sinnvoll sein kann
In der Beratungspraxis zeigt sich, dass das ZIM vor allem dann seine Stärke ausspielt, wenn Unternehmen ein konkretes Innovationsvorhaben mit klarer Zielsetzung verfolgen. Der Zuschusscharakter des Programms kann die Finanzierung eines Projekts bereits zu Beginn spürbar entlasten und so den Start eines Vorhabens überhaupt erst ermöglichen.
Gerade für kleinere Unternehmen oder für Projekte mit hohem externem Kooperationsanteil bietet das ZIM einen strukturierten Förderrahmen. Allerdings erfordert das Programm eine frühzeitige Planung, da der Antrag zwingend vor Projektbeginn gestellt werden muss und die Bewilligung vom verfügbaren Förderbudget abhängt.
Das ZIM eignet sich damit weniger als dauerhafte Förderbasis, sondern vielmehr als punktuelle Unterstützung einzelner Innovationsschritte. Richtig eingesetzt, kann es ein wertvoller Baustein innerhalb einer übergeordneten Innovations- und Förderstrategie sein.
Vergleich: Forschungszulage vs. ZIM
Nachdem wir nun einen Blick auf beide Förderinstrumente geworfen haben, stellen wir Forschungszulage und ZIM nun direkt gegenüber. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick und eignet sich gut als erste Orientierung für ihre Entscheidung.
Förderrechtliche Ausgestaltung
Beide Programme unterstützen die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen und sind branchen- sowie themenübergreifend verfügbar.
Der Hauptunterschied besteht darin, dass die Forschungszulage als steuerliche Zulage konzipiert ist. Auf Grundlage des Forschungszulagengesetzes besteht nach erfolgreicher Bescheinigung des Vorhabens durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage der gesetzlichen Grundlage besteht bei erfolgreicher Bescheinigung durch die BSFZ ein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist demgegenüber eine klassische Zuschussförderung ausgestaltet. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen eines Haushaltsprogramms und steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Fördermittel. Ein Rechtsanspruch besteht hier nicht. Der ausgezahlte Zuschuss ist gegebenenfalls als Sondereinnahme zu versteuern.
Während das ZIM klassische Projektförderung betreibt und einzelne Innovationsvorhaben gezielt unterstützt, ist die Forschungszulage als dauerhaftes, steuerliches Förderinstrument konzipiert, das Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten unabhängig von einzelnen Projektzuschnitten begleitet.
Förderfähige Empfänger
Einer der Kernunterschiede, der eine zentrale Rolle in der Wahl der passenden Förderung spielt: Das ZIM steht KMU bis 500 Mitarbeitern zu. Die Forschungszulage differenziert nicht nach Unternehmensgröße, sodass sie allen Unternehmen – von kleinen Start-ups über Mittelständlern bis hin zu großen Konzernen – offensteht.
Zeitpunkt der Beantragung
Während die Forschungszulage vor oder nach Projektbeginn beantragt werden kann, muss der ZIM-Antrag bereits vor Projektbeginn eingereicht werden.
Ein großer Vorteil der Forschungszulage ist die Rückwirkung: Sie kann für Projekte beantragt werden, die bereits bis zu vier Jahre zurückliegen, sofern entsprechende Aufwendungen dokumentiert sind. ZIM bietet diese Möglichkeit nicht.
Förderhöhe vs. Förderquote
Während das ZIM mit relativ hohen Förderquoten punktet, bietet die Forschungszulage, insbesondere nach den Verbesserungen durch das Wachstumschancengesetz und das Investitionssofort-Programm, deutlich höhere absolute maximale Förderbeträge. Für große Unternehmen, größere Innovationsprojekte oder kontinuierliche Forschungsarbeit kann dies den Ausschlag geben.
Zeit, Aufwand & interne Ressourcen
In einem Punkt sind beide Förderinstrumente hingegen ähnlich: Der Antragsprozess kann komplex und langwierig sein, weil interne Ressourcen, wie Personal und Zeit, oft nicht ohne weiteres bereitgestellt werden können. Deshalb sollten Sie ausreichend Zeit einplanen oder auf die Expertise einer professionellen Beratung zurückgreifen, sodass Sie maximal von der Förderung profitieren können. Letztere Empfehlung ist insbesondere auch deshalb ratsam, da sowohl für die Beantragung der Forschungszulage als auch für die des ZIM eine ausführliche und transparente Dokumentation von der Projektplanung, Aufwendungen und Zeiten notwendig ist.
Welche Förderung passt zu welchem Unternehmen?
Für Unternehmen stellt sich nun häufig die Frage, welche Förderung besser passt. Forschungszulage oder ZIM? In der Praxis hängt die richtige Förderentscheidung von mehreren Faktoren ab, die sich von Unternehmen zu Unternehmen deutlich unterscheiden. Erfolgreiche Unternehmen ordnen Förderinstrumente strategisch in ihre Innovations- und Finanzierungsplanung ein und profitieren so von einer maximalen und auf ihre Entwicklungsprojekte zugeschnittenen Förderung.
Besonders relevante Faktoren für die Wahl des richtigen Förderinstruments sind:
- die Unternehmensgröße
- die Kontinuität der F&E-Aktivitäten
- die interne Projektorganisation
- die Risikobereitschaft
- die gewünschte Planungssicherheit
Unternehmen mit kontinuierlicher Forschungs- und Entwicklungsarbeit
Unternehmen, die dauerhaft an Produkten, Technologien oder Prozessen arbeiten, profitieren in der Regel besonders stark von der Forschungszulage. Typisch sind etwa mittelständische Unternehmen im Maschinenbau, in der Softwareentwicklung, in der Automatisierungstechnik oder in der Medizintechnik, bei denen Forschung und Entwicklung fester Bestandteil des Tagesgeschäfts ist.
Die Forschungszulage ist hier vor allem deshalb attraktiv, weil sie nicht an einzelne Projektanträge gekoppelt ist, sondern Forschungsaktivitäten als unternehmerische Dauerleistung fördert. Projekte können flexibel gestartet, angepasst oder parallel durchgeführt werden, ohne dass jedes Vorhaben einzeln vorab genehmigt werden muss. Die Möglichkeit, Aufwendungen auch rückwirkend geltend zu machen, erhöht die Planungssicherheit zusätzlich.
Für Unternehmen mit mehreren parallelen Entwicklungsprojekten oder langfristigen Technologie-Roadmaps stellt die Forschungszulage damit häufig die stabilere und besser kalkulierbare Förderbasis dar.
Projektorientierte Unternehmen mit klar abgegrenzten Innovationsvorhaben
Anders stellt sich die Situation bei Unternehmen dar, die Forschung und Entwicklung vor allem projektbezogen betreiben. Hier geht es häufig um ein einzelnes, klar umrissenes Innovationsvorhaben mit definiertem Start- und Endzeitpunkt, festen Arbeitspaketen und einem überschaubaren Budgetrahmen.
Für diese Konstellation kann das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand besonders geeignet sein. Das ZIM fördert einzelne Projekte gezielt und stellt bereits vor Projektbeginn einen Zuschuss zur Verfügung. Gerade für kleinere Unternehmen oder junge Mittelständler kann dies ein wichtiger Liquiditätsvorteil sein.
Insbesondere dann, wenn ein Innovationsprojekt einen klaren technologischen Sprung darstellt oder in Kooperation mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen umgesetzt wird, bietet das ZIM eine passende Förderlogik.
Start-ups und junge Unternehmen
Auch für Start-ups kann die Wahl des Förderinstruments entscheidend sein. Junge Unternehmen verfügen häufig über innovative Ideen, aber nur begrenzte finanzielle Ressourcen. Hier spielt der Zeitpunkt der Förderung eine zentrale Rolle.
Das ZIM kann für Start-ups interessant sein, wenn ein klar definiertes Entwicklungsprojekt vorliegt und die Voraussetzungen der KMU-Definition erfüllt werden. Allerdings sind die Antragsanforderungen und die Wartezeiten bis zur Bewilligung nicht zu unterschätzen.
Die Forschungszulage bietet Start-ups hingegen den Vorteil, dass sie unabhängig von Gewinn oder Steuerlast genutzt werden kann. Auch verlustschreibende Unternehmen erhalten die Förderung ausgezahlt. Für technologieorientierte Start-ups mit laufender Entwicklungsarbeit ist die Forschungszulage daher häufig ein verlässlicher Baustein zur langfristigen Entlastung der F&E-Kosten.
Wachstumsunternehmen und größerer Mittelstand
Mit zunehmender Unternehmensgröße und wachsendem F&E-Budget verändert sich auch die Förderstrategie. Viele Unternehmen wachsen aus der klassischen Zielgruppe des ZIM heraus oder stoßen an Förderhöchstgrenzen. Gleichzeitig steigt der organisatorische Aufwand, einzelne Projekte isoliert zu fördern. In diesen Fällen gewinnt die Forschungszulage weiter an Bedeutung. Sie ist nicht gedeckelt durch Projektanzahlen oder Jahresbudgets und bleibt unabhängig von der Unternehmensgröße nutzbar. Für wachstumsstarke Unternehmen, die Innovationsförderung dauerhaft in ihre Finanzplanung integrieren möchten, ist die Forschungszulage daher häufig das zentrale Förderinstrument.
Exkurs: Konsolidierung von Forschungszulage & ZIM
Seit ihrer Einführung im Jahr 2020 wurde die Forschungszulage nun bereits mehrfach verbessert. Zuletzt wurde der maximal mögliche Fördersatz durch die Erhöhung der Bemessungsgrundlage im Rahmen des Investitionssofortprogramms der Bundesregierung erneut erhöht. Nach dem Wachstumschancengesetz von 2024 hat die Politik dieses Instrument nun bereits zum wiederholten Mal verbessert, um Unternehmen zu höheren Investitionen in Forschung & Entwicklungsaktivitäten zu ermutigen.
Das ZIM existiert parallel dazu, mit einem speziellen Fokus auf KMU. Wie bereits herausgestellt überschneiden sich beide Programme in ihrer Zielsetzung, unterscheiden sich aber in ihren Rahmenbedingungen und Verfahren. Daraus resultieren Doppelstrukturen und eine unübersichtliche Fördermittelstruktur in Deutschland.
Vor diesem Hintergrund bedarf es seitens der Politik Mut zur Reform. Die Zukunft der Innovationsförderung liegt nicht im Nebeneinander paralleler Programme, sondern in einem zentralen, verständlichen und vor allem wirkungsvollen Instrument. Daher schlagen wir vor, das ZIM vollständig zu ersetzen und dessen bisherige Haushaltsmittel von ca. 970 Millionen Euro jährlich (Stand: Bundeshaushalt 2025) in eine erweiterte Forschungszulage zu überführen, um die strukturellen Barrieren der aktuell getrennten Förderung abzubauen. Dieses Instrument verdient auch einen neuen Namen: die Transformationszulage.
Wie dieser Ansatz konkret aussehen kann, lesen Sie in einem unserer früheren Beiträge: Einheitliche Innovationsförderung: Politische Weiterentwicklung
Fazit aus der Praxis
Die Gegenüberstellung zeigt klar: Forschungszulage und ZIM sind keine Alternativen im engeren Sinne, sondern Instrumente mit unterschiedlicher strategischer Funktion. Die Frage „Welche Förderung passt zu welchem Unternehmen?“ ist letztlich keine rein formale, sondern eine strategische.
Die Wahl sollte stets projekt- und unternehmensbezogen getroffen werden, unter Berücksichtigung von Budget, Zeitplanung, Innovationsgrad und personeller Kapazität.
Aufgrund der hohen langfristigen Planungssicherheit, die die Forschungszulage Unternehmen bieten kann, ist sie heute bereits für viele Unternehmen das tragende Fundament ihrer Innovationsfinanzierung. Wer Innovation langfristig denkt, sollte die Forschungszulage systematisch nutzen. Unternehmen, die ihre Innovationsaktivitäten, ihre Liquiditätssituation und ihre langfristigen Entwicklungsziele realistisch einschätzen, treffen in der Regel auch die bessere Förderentscheidung.
Die Forschungszulage eignet sich besonders als dauerhafte Förderbasis für kontinuierliche F&E, während das ZIM seine Stärken bei klar definierten Einzelprojekten ausspielt. Entscheidend ist nicht, möglichst viele Förderprogramme zu nutzen, sondern das richtige Instrument zur richtigen Zeit einzusetzen.
Nichtsdestotrotz plädieren wir weiterhin für eine Konsolidierung beider Programme, um einer unübersichtlichen Fördermittelstruktur in Deutschland auf Dauer entgegenzuwirken.
Können wir Ihnen weiterhelfen?
Wenn Sie sich weiterhin unsicher sind, helfen wir Ihnen gerne, im Rahmen eines ersten kostenfreien und unverbindlichen Gesprächs, die Förderfähigkeit Ihrer Projekte zu beurteilen und die passenden Fördermittel zu identifizieren.
Dank unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Fördermittelberatung verstehen wir es, gemeinsam mit Ihnen eine solide und planungssichere Fördermittelstrategie aufzustellen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Forschungszulage vs. ZIM: Welche Förderung passt zu Ihren Innovationsprojekten?
Zum Jahresbeginn rückt mit dem Entwurf des neuen BMF-Schreibens zur Forschungszulage ein zentrales Thema der Innovationsförderung erneut in den Fokus. Der Entwurf soll die bisherige Fassung vom 7. Februar 2023 ablösen und passt die Verwaltungsauffassung an die Änderungen des Wachstumschancengesetzes an. Gleichzeitig stehen mit dem Investitionssofortprogramm bereits weitere gesetzliche Neuerungen für 2026 fest, die im Entwurf noch nicht berücksichtigt sind. Unser aktueller Blogbeitrag ordnet ein, welche Klarstellungen der Entwurf bereits bringt, wo er für mehr Rechtssicherheit sorgt und an welchen Stellen für Unternehmen weiterhin Konkretisierungsbedarf besteht.
Neues Jahr, neue Perspektiven: Entwurf des neuen BMF-Schreibens zur Forschungszulage
Zum Jahresbeginn rückt mit dem Entwurf des neuen BMF-Schreibens zur Forschungszulage ein zentrales Thema der Innovationsförderung erneut in den Fokus. Der Entwurf soll die bisherige Fassung vom 7. Februar 2023 ablösen und passt die Verwaltungsauffassung an die Änderungen des Wachstumschancengesetzes an. Gleichzeitig stehen mit dem Investitionssofortprogramm bereits weitere gesetzliche Neuerungen für 2026 fest, die im Entwurf noch nicht berücksichtigt sind. Unser aktueller Blogbeitrag ordnet ein, welche Klarstellungen der Entwurf bereits bringt, wo er für mehr Rechtssicherheit sorgt und an welchen Stellen für Unternehmen weiterhin Konkretisierungsbedarf besteht.
Mut zur Reform: Investitionen ermöglichen und Innovation stärken
Im Oktober diskutierten wir mit dem Bundestagsabgeordneten Adis Ahmetović, Dr. Andreas Jäger (Präsident des UVN) und Nicole Datz (Partnerin bei WTS) über den Reformbedarf am Wirtschaftsstandort Deutschland. Im Fokus: sinkende Investitionsbereitschaft, Bürokratieabbau und konkrete Ansätze, um Investitionen zu fördern und Innovationen nachhaltig zu stärken.