Wie beantragt man die Forschungszulage beim Finanzamt?
[ez-toc]
Die ersten positiven Bescheinigungen für Projekte werden langsam von der BSFZ ausgestellt, weshalb jetzt viele Unternehmen vor der Frage stehen wie man eigentlich an das Geld kommt?
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung und wird bei der Veranlagung zur Körperschaftssteuer angerechnet. Sollte ein Unternehmen jedoch aufgrund der jetzigen Krise keine Gewinne erwirtschaften, so wird die Forschungszulage als Steuerrückerstattung ausgezahlt. Um diese Auszahlung zu beantragen, bedarf es eines separaten Antrags beim Finanzamt.
Warum muss man einen Antrag beim Finanzamt einreichen?
Die Bescheinigungsstelle prüft die technischen Angaben zum F&E vorhaben und ob dieses Vorhaben die 5 F&E Kriterien nach dem Frascati-Handbuch erfüllt. Die Bescheinigung der BSFZ ist für das Finanzamt bindend, was die Förderung im Prinzip rechtsverbindlich macht. Jedoch hat das Finanzamt die Aufgabe, die Höhe der Forschungszulage in einem separaten Antragsverfahren festzusetzten und zu prüfen! Diese Prüfung kann bis zu 6 Jahre rückwirkend erfolgen.
Wo findet man den Antrag auf Forschungszulage für das Finanzamt?
Den Antrag auf Forschungszulage finden Sie in Ihrem ELSTER Portal. Wir haben ein kurzes Erklärvideo gedreht, um Ihnen den Antrag etwas näher zu bringen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Welche Angaben muss man im Antrag auf Forschungszulage machen?
Der Antrag ist in 8 Blöcke aufgeteilt, wobei einige Angeben unnötige Wiederholungen sind, die leider nicht von der Bescheinigungsstelle übergeben werden. Es ist zu empfehlen das Sie dieselben Angaben wie bei der Bescheinigungsstelle machen.
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (1. Eintrag)
-
In diesem Teil müssen Sie auch Verbundene Unternehmen nach §15 AktG. angeben (genau wie beim Antrag auf Forschungszulage). Hier sei zu erwähnen, dass gegenwärtig eine Änderung des Forschungszulagengesetzes in der parlamentarischen Beratung ist, um die Beantragung zu vereinfachen. Zukünftig sollen Verbundene Unternehmen nach §290 HGB definiert werden, was vor allem die Beantragung für Start-ups mit Privat Equity Investoren erleichtern würde.
-
Angaben zu Lohnaufwendungen insgesamt im Unternehmen im Wirtschaftsjahr
-
Angaben zu Lohnaufwendungen der in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben tätigen Arbeitnehmer insgesamt im Unternehmen im Wirtschaftsjahr für alle Projekte.
2. Angaben zu Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
In diesem Teil geben Sie die projektspezifischen Kosten an. Hier sind aber nur die Gesamtkosten anzugeben. Eine Auflistung der Kosten pro Mitarbeiter ist nicht erforderlich. Die Arbeitslöhne sowie die anteiligen Ausgaben für die Zukunftssicherung der Arbeitnehmer nach § 3 Nummer 62 EStG, die auf Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens entfallen, sind separat anzugeben. Diese Angaben sind für unterschiedliche Zeiträume im Jahr 2020 zu untergliedern, nämlich:
-
vor dem 01.07.2020 oder nach dem 30.06.2026 von den Arbeitnehmern bezogen
-
davon nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.07.2026 von den Arbeitnehmern bezogen.
Der Grund hierfür liegt im Zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise das im Juni 2020 zu einer Verdoppelung der Forschungszulage von ursprünglich 500T € auf 1 Mio € pro Jahr führte. Diese Verdoppelung trat erst zum 1.Juli 2020 in Kraft und ist auf 5 Jahre beschränkt. Um sicherzustellen, dass ein Unternehmen nicht zu viel Forschungszulage im ersten Halbjahr 2020 bekommt, wird daher eine separate Abfrage durchgeführt.
Den Antrag auf Forschungszulage muss man bei mehrjährigen Projekte für jedes Geschäftsjahr stellen. Interessanterweise fragt der Antrag ab, ob sich Angaben, die man im Rahmen des Bescheinigungsverfahrens abgegeben hat, sich grundlegend geändert haben.
Diese Frage kommt häufig in unseren Beratungsgesprächen auf. Die Bescheinigung der BSFZ ist kein Freibrief, sondern beinhaltet eine Förderung für ein spezifisches Projekt. Sollte sich die Richtung innerhalb eines solchen Entwicklungsprojektes ändern (aus welchen Gründen auch immer), so ist zu hinterfragen, ob die weiteren Aufwände von dieser Bescheinigung gedeckt werden.
Teil unseres Beratungsprozesses ist es, im Rahmen der Kostenabrechnung auch die im Jahr durchgeführte Tätigkeiten zu evaluieren, denn nicht jede Stunde jeden Mitarbeiters darf auch als förderfähige F&E abgerechnet werden.
Wie schützt man sich am besten vor einer Rückwirkenden Prüfung durch das Finanzamt?
Die Prüfung der Forschungszulage durch das Finanzamt wird sich nicht verhindern lassen, da die meisten Unternehmen sowieso alle 3-5 Jahre im Rahmen einer Buchprüfung geprüft werden. Um hier präventiv das Risiko zu minimieren, bedarf es eines robusten Prozesses, der alle Annahmen und Abweichungen dokumentiert. Wie zum Beispiel haben Sie sichergestellt, dass die getätigten Arbeiten im Einklang mit dem ursprünglich beantragten Projekt sind? Hierzu bedarf es umfangreicher Dokumentationen, die Sie vorhalten sollten. Hierzu finden Sie einen separaten Blogartikel von uns.
Steuerliche und strategische Insights zur Forschungszulage
Die Forschungszulage bietet Unternehmen nun schon seit dem 1. Januar 2020 eine attraktive Möglichkeit, ihre F&E-Aktivitäten zu fördern und steuerliche Vorteile zu nutzen. Erfahren Sie mehr über die Vorteile der Forschungszulage und
die Herausforderungen, die Sie im Antragsprozess erwarten.
Wachstumsinitiative 2025: Verbesserungen der Forschungszulage geplant
Die Bundesregierung hat im kürzlich veröffentlichten Bundeshaushalt 2025 bedeutende Verbesserungen der Forschungszulage angekündigt.
BSFZ sorgt für Klarheit: Offizieller Prüfleitfaden zur Forschungszulage veröffentlicht
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) hat erstmalig einen offiziellen Prüfleitfaden zur Forschungszulage herausgegeben. Erfahren Sie alles Wichtige in unserem Blogartikel!